Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

Artikel: Bundesarbeitsgericht: Kündigung wegen Raubkopien bestätigt

    Nobody is reading this thread right now.
AW: Artikel: Bundesarbeitsgericht: Kündigung wegen Raubkopien bestätigt

"Kündigung wegen der Erstellung von Raubkopien am Arbeitsplatz bestätigt" müsste die Überschrift korrekt heißen.
 
Ist wohl wie bei Axel-Springer-Presse, die Überschrift transportiert die Botschaft.
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…