D derlbear Ist gelegentlich hier Registriert 11. Januar 2010 Beiträge 32 Reaktionspunkte 24 Punkte 28 21. November 2015 #2 AW: Artikel: Bundesarbeitsgericht: Kündigung wegen Raubkopien bestätigt "Kündigung wegen der Erstellung von Raubkopien am Arbeitsplatz bestätigt" müsste die Überschrift korrekt heißen.
AW: Artikel: Bundesarbeitsgericht: Kündigung wegen Raubkopien bestätigt "Kündigung wegen der Erstellung von Raubkopien am Arbeitsplatz bestätigt" müsste die Überschrift korrekt heißen.
G geoleo69 Newbie Registriert 25. März 2015 Beiträge 24 Reaktionspunkte 1 Punkte 23 22. November 2015 #3 Ist wohl wie bei Axel-Springer-Presse, die Überschrift transportiert die Botschaft.