@Eismann, wenn ich Krankenpfleger bin, dann passiert es oft das ich Nachtdienste später berechnet bekomme.
Das können sie mir nicht mit Arbeitslosengeld verrechen, genau so meine Urlaubstage die ich nicht nehmen konnte.
Ungünstiger geht es ja nicht.
Ab wann bist Du Arbeitslos gemeldet?
Wenn Du krank bist, kannst Du Geld von der KraKa bekommen (ich glaube bis zu 21 Monate) und erst dann solltest Du ALG I in Anspruch nehmen.
Wenn Du aber bereits arbeitslos gemeldet warst und Dir dann den Fuß gebrochen hast, sieht es schlecht aus.
Wie @einsmann schreibt, ein RA ist in so einem Fall Pflicht.
Vielleicht liegt der Fehler ja auch bei der Bescheinigung des Arbeitgebers, der diese falsch übermittelt hat, fordere vorsorglich mal eine Kopie davon an
1.)
Dein Name ist erkennbar bitte bearbeite es mit einem Zeichenprogramm und schwärze den Bereich richtig.
2.)
Ist der Urlaub ja aufgeschoben worden ( Du hast ja in der Zeit Krankengeld bekommen ) und ist dir anschließend nach Beendigung des AV noch gewährt worden in Form von Geld.
Das verschiebt die Kündigung um diesen Zeitraum weshalb man nun darüber nachdenken könnte diese Kündigung anzufechten weil die Kündigung nicht mit dem Tage des tatsächlichen Ende übereinstimmt. Eine Klage könnte bewirken das der AG dich wieder einstellen muss und erneut mit entsprechender Frist kündigen muss insofern er noch auf der Kündigung gestehet.
Das würde bedeuten er muss dir den Lohn nachzahlen und du musst wiederum das ALG zurückzahlen ...