So wie das Schreiben lautet käme es darauf an, ob es eine Möglichkeit gegeben hätte, vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses den ausbezahlten Resturlaub statt der Ausbezahlung noch in Anspruch nehmen gekonnt hätte oder nicht. Wenn die Möglichkeit nicht bestanden hat, scheint mir die Entscheidung fragwürdig und anfechtbar. Bin aber auch kein Arbeits- oder Sozialrechtler, der das genau beurteilen könnte. Müsste man mal genau im Sozialgesetzbuch nachlesen, was dort dazu festgelegt ist.