Hallo, hiermit brauche ich etwas Hilfe an die Gemeinde und deren die meinen mir zu helfen.
Ich bin bis 31. Januar beschäftigt gewesen. Ab 1. Februar habe ich mich arbeitslos gemeldet. Seit dem sollte ich Arbeitslosengeld beziehen, da ich noch Resturlaub hatte wurde es mir im Februar ausgezahlt. Die Agentur für Arbeit hat mir geschrieben dass mir kein Arbeitslosengeld zusteht weil ich eine Erstattung vom ehemaligen Arbeitgeber im Februar ausgezahlt bekomme.
Meine Frage ist ist es korrekt dass ich ab 1. Februar ein Arbeitslosengeld beziehen sollte obwohl das ausgezahlte Resturlaub sich auf die letzte zwei Jahre beruht.
Ich bin letztes Jahr krank gewesen und deswegen hat sich einiges zusammen gestaut.
Es kann doch nicht sein dass sie mir das Arbeitslosengeld mit damaligem Arbeitsverhältnis verrechnen. Meine Meinung nach ist der Arbeitsvertrag beendet und seit dem sollte ich Arbeitslosengeld beziehen. Hätte ich die Urlaubstage im Januar ausgezahlt bekommen wäre die Sache ganz anderes ausgesehen.
Wenn ich beim Jobcenter wäre könnte ich verstehen dass es sich um ein Unterhaltsgeld handelt.
Als Anhang füge ich mein Schreiben von der Agentur für Arbeit hinzu.
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Bitte um eure Meinung
Anhänge
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So wie das Schreiben lautet käme es darauf an, ob es eine Möglichkeit gegeben hätte, vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses den ausbezahlten Resturlaub statt der Ausbezahlung noch in Anspruch nehmen gekonnt hätte oder nicht. Wenn die Möglichkeit nicht bestanden hat, scheint mir die Entscheidung fragwürdig und anfechtbar. Bin aber auch kein Arbeits- oder Sozialrechtler, der das genau beurteilen könnte. Müsste man mal genau im Sozialgesetzbuch nachlesen, was dort dazu festgelegt ist.
OK, aber das sind meine alte Urlaubstage die ich jetzt ausbezahlt bekommen habe.
Normallerweise sollten sie zum Durchschnit für Arbeitslosengeld mitberechnet werden.
Hätte ich es im Januar während meinem Arbeitsvertrages ausbezahlt bekommen sehe ich da es anders.
Zwei Antworten, zwei gegensätzliche Meinungen.
Ein Widerspruch könnte durchaus Sinn machen und kostet nichts.
Arbeitslosengeld ist ja kein Allmosen, sondern hast Du Dir erarbeitet.
Mit solchen Sache,werd ich immer Rechschütz zum Rat nehmen.
Corona hat einiges auch durch Wind gemacht.Da sind die Rechtsvedreher besser informiert. 150€ sind zu erst weg,wäre mir aber wert.
Wenn du recht hast,bezahlst du eh nichts.
Mfg
Job zenter Leute sind Provision Jäger,am bessten wenn man jemand in Familie hat,der einem rechtlich zu Seite steht.
Ich hab mit den zwar nicht zutun gehabt,aber Unrecht haben die offt.
Es gilt hier wahrscheinlich das Zuflussprinzip. Das Geld, auch wenn es erst im Februar gekommen ist, wird aufgerechnet, übersteigt mit hoher Wahrscheinlichkeit dein AlG Anspruch. Zum allen Überfluss musst dich auch noch selbst krankenversichern.
Da du ja offensichtlich auch noch arbeitsunfähig bist, steht dir dennoch kein Arbeitslosengeld zu, Du könntest dann maximal Krankengeld von der Krankenkasse erhalten
Ich habe mir den Fuß am 07.02 gebrochen in derr Phase wo ich Arbeitslos beziehen soll, und alles ist in der Bearbeitung, Jedoch sehe ich nicht ein das meine Nachzahlung mit Arbeitslosengeld beglichen sein soll. Das sin für mich andere Paar Schuhe.
Ich werde es anfechten und gebe weiter zu meinem Re Anwalt.
Danke für Eure Meinung. D.h vom 01.02 bis 06.02 war ich arbeitslos und steht mir das Geld zu.
Was geht sie an mein Weihnachtsgeld oder Überstunden ?
Da sollen sie vom Brutto/Netto mehr berechnen und nicht abziehen.
Du wirst keine Chance haben.......Erst dein Geld vom AG (Resturlaubs Geld und und dann erst die Arge.)
Widerspruch einlegen? habe ich vor 8 Jahren selber hinter mir ......Nur Schikane erlebt.