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Arbeitsagentur will Blaumachern zu Leibe rücken

TV Pirat

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Kranke Hartz IV-Empfänger könnten bald schon Arztbesuche bekommen: Laut einem Zeitungsbericht will die Bundesagentur für Arbeit mit Hausbesuchen Blaumachern auf die Schliche kommen.

Hartz IV-Empfänger, die häufig krank sind, müssen sich nach "Bild"-Informationen auf schärfere Kontrollen der Jobcenter gefasst machen. Wie die Zeitung unter Berufung auf eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) schreibt, sollen die Jobcenter sogar ärztliche Atteste prüfen, um Blaumacher ausfindig zu machen. Dem Bericht zufolge sollen die BA-Sachbearbeiter ab sofort besonders darauf achten, ob "begründbare Zweifel an der angezeigten Arbeitsunfähigkeit" bestehen. Überführten Blaumachern soll die Stütze gekürzt werden, schreibt "Bild".

In einem siebenseitigen Papier mit "fachlichen Hinweisen" nennt die Bundesagentur der Zeitung zufolge Anzeichen für mögliche Blaumacher. Kontrolliert werden soll demnach etwa, wer sich "auffällig häufig nur für kurze Dauer" krankmeldet, oft zu Beginn oder am Ende einer Woche krank wird und Einladungen zu Meldeterminen beim Arbeitsamt wegen Krankheit versäumt. Bei einem Blaumacher-Verdacht sollen die Jobcenter den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten, so die "Bild"-Zeitung. Die MDK-Ärzte sollen die Hartz-Empfänger notfalls sogar zuhause untersuchen.

Hartz IV: Bewährungsstrafe wegen Wutausbruch

Quelle: stern.de
 
Hartz IV: Jobcenter sollen Kranke verfolgen

Jobcenter sollen kranke Hartz IV Bezieher verfolgen: Eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit fordert die Mitarbeiter der Jobcenter aktiv zum Rechtsbruch auf

Die staatliche Entmündigung von Hartz IV-Beziehern hört selbst vor dem Krankenbett nicht mehr auf. Ein neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Jobcenter fordert nun die Sachbearbeiter dazu auf, erkrankte Hartz IV-Betroffene „stärker und häufiger zu kontrollieren“. So sollen die Mitarbeiter „begründbaren Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit“ nachgehen und sogar die Hartz IV-Leistungen kürzen. Dabei sollen die Sachbearbeiter erneut ihre rechtlichen und fachlichen Kompetenzen überschreiten und augenscheinlich „Götter in Weiß“ spielen.

Offener Rechtsbruch um den Druck zu erhöhen

Es ist mal wieder ein starkes Stück, was da aus dem Hause der Bundesagentur für Arbeit stammt. Glaubte die Bundesbehörde noch vor einigen Jahren selbst Polizei spielen zu dürfen, sollen die Behördenmitarbeiter nun ärztliche Kompetenzen übernehmen und erkrankte Hartz IV Bezieher schikanieren. Vermutet der Sachbearbeiter, dass der Betroffene „nicht krank“ sei, sollen die Hartz IV-Leistungen willkürlich gekürzt werden. Laut eines Zeitungsberichts gebe ein siebenseitiges Papier „mit fachlichen Hinweisen“ konkrete Hinweis, wie angebliche „Blaumacher“ zu erkennen seien. Demnach sollen die Sachbearbeiter auf folgende Begebenheiten oder Situationen achten:

Arbeitslosengeld II Bezieher, die sich "auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer" krankmelden, häufig am Beginn oder am Ende einer Woche krank sind, Einladungen zu Meldeterminen beim Jobcenter wegen Krankheit zu versäumen, nach einem Streit mit einem Sachbearbeiter im Jobcenter seine Abwesenheit ankündigen oder am Ende eines Urlaubs krank werden. Weiter heißt es in der BA-Weisung [60 KB] , die der Redaktion vorliegt: "Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person zeigt wiederholt
Arbeitsunfähigkeit an bzw. legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor nach Einladung zu einem Meldetermin, nach Angebot oder Abbruch einer Maßnahme, nach einer Auseinandersetzung mit dem persönlichen Ansprechpartner, in der sie ihre Abwesenheit angekündigt hat, oder nach einer Weigerung, Urlaub zum gewünschten Termin zu gewähren, zum Ende ihres Urlaubs oder im unmittelbaren Anschluss daran, nach Zugang eines Vermittlungsvorschlags."

Ärztliche Atteste sollen angezweifelt werden

Werde seitens des Erkrankten ein ärztliches Attest vorgelegt, sollen die Jobcenter-Mitarbeiter laut Zeitungsberichten „genauer hinsehen“. Läge ein Verdacht auf „eine möglicherweise vorgeschobene Erkrankung vor“, sollen die Sachbearbeiter den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten. Dieser Dienst soll dann den erkrankten Hartz IV-Bezieher erneut untersuchen. Diese Untersuchung solle „zur Not auch in dem Zuhause des Betreffenden“ stattfinden. Nicht selten entscheidet der MDK auch „ohne Untersuchung nach Aktenlage“.

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Quelle: gegen-gartz
 
AW: Arbeitsagentur will Blaumachern zu Leibe rücken

Mal schauen,was meine Glaskugel dazu sagt *polier..guck": Der MDK wird seine gewohnte Lahmarschigkeit (sorry!) an den Tag legen und erst lange nach der Krankheit untersuchen. Daß sich dann oft nix mehr feststellen lässt, ist natürlich nicht ganz uneigennützig,denn so lässt sich einfacher eine Sanktion durchdrücken,weil sowas höchstwahrscheinlich dann wieder im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters fällt.
 
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