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Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

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AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

Sollte mich wundern,wenn das JC hier nicht in Revision geht. Ganz offenbar wurde hier mal wieder ein Gefälligkeitsurteil gesprochen.
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

Berufung oder Revision, geht das bei einer abgewiesenen Klage so einfach??? Es gab ja kein Urteil, sondern die Klage des JobCenters wurde als gegenstandslos vom Richter abgewiesen.
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

...dann gibt es auch keine Revision!
Was soll denn auch revisioniert werden wenn es kein Urteil gibt.
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

...ich auch nicht, aber man kann doch nach gesunden Menschenverstand nur ein Urteil anfechten.
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

Auch wenn die Klage abgewiesen wurde geht das JC in Berufung:
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

Ein gesunder Menschenverstand versteht auch die Worte des Gesetzes ;-)
Was unterstellst Du den Leuten ständig?

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil....blablabla....die Klage wird abgewiesen.
Somit ein Urteil, das man anfechten kann.

Gruß
claus13
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

Auch wenn die Klage abgewiesen wurde geht das JC in Berufung:

Unter dem Link steht dann ja, was eigentlich im Anfangspost hätte stehen müssen:

...
Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz kündigte an, in Berufung zu gehen. "Das Urteil hat uns völlig unerwartet getroffen und ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar", sagte Geschäftsführerin Brigitta Kose. Obwohl das Gericht keinen Zweifel am Missverhältnis zwischen Leistung und Vergütung habe, führe es einen völlig neuen Rechtsgedanken ein, nämlich den der nicht vorhandenen "verwerflichen Gesinnung": "Wenn das bestätigt wird, befürchten wir einen ordnungspolitischen Dammbruch", sagte Kose.

Die Behörde befürchtet, dass andere Arbeitgeber das Urteil nun möglicherweise als "Schutzbehauptung" anwenden, um Beschäftigte generell mit Billiglöhnen abzuspeisen, hieß es zur Begründung. Sie müssten bloß angeben, die Mitarbeiter gar nicht unbedingt im Betrieb zu brauchen.

Kein Präzedenzfall?

Das Gericht hob dagegen hervor, bei dem Urteil handele es sich um eine Einzelfallentscheidung "ohne jegliche Präzedenzwirkung". Im Oktober hatte das gleiche Gericht zwei Unternehmer aus Lübbenau verurteilt, weil sie einen Verkäufer für 2,84 Euro die Stunde beschäftigten. Das Jobcenter Uckermark wiederum klagte erfolgreich gegen einen Pizza-Lieferservice, der seinen Mitarbeitern zwischen 1,59 und 2,72 Euro die Stunde zahlte.

Also hat das JobCenter einfach in dem Einzelfall nicht richtig gehandelt und fürchtet jetzt um seine Glaubwürdigkeit. Sowas nennt man "Schadensbegrenzung" ohne einen eigenen Fehler zugeben zu müssen oder zu wollen.

Auf das Ergebnis der angekündigten Berufung, so sie denn überhaupt eingereicht und zugelassen wird, bin ich schon gespannt.
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

Hallo,
ihr habt die Sache noch nicht aus einem anderen Blickwinkel gesehen. Was spricht dagegen, dass die Gehilfen freiwillig diesen 100 € Job gemacht haben und mit dem Rechtsanwalt einen Deal hatten, dass dieser sie vor dem "Zugriff" der Behörde geschützt hatte---frei nach einer Aussage der Gehilfin nach dem Motto "Ich kann das Jobangebot nicht annehmen, weil ich hier beim Rechtsanwalt schon arbeite und viel zu tun habe." Quasi wie schon angedeutet eine Abzocke gegen den Staat...

Das Jobcenter hat ja deswegen geklagt, dass so viele Stunden drauf gehen und trotzdem diese den vollen Satz H4 zahlen musste. Andere Jobs waren nicht vermittelbar ;) Eigentlich ganz schön dreist, aber clever...

satelli
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

Das große A müsste schon auf Mindestlohn pledieren können, den gibt es aber nicht.

Irgendwie finde ich es gut,
das Ihnen jemand die Fehler und Lücken krass aufzeigt.
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

Was spricht dagegen, dass die Gehilfen freiwillig diesen 100 € Job gemacht haben und mit dem Rechtsanwalt einen Deal hatten, dass dieser sie vor dem "Zugriff" der Behörde geschützt hatte---frei nach einer Aussage der Gehilfin nach dem Motto "Ich kann das Jobangebot nicht annehmen, weil ich hier beim Rechtsanwalt schon arbeite und viel zu tun habe." Quasi wie schon angedeutet eine Abzocke gegen den Staat...

Glaub mir,das haben schon andere versucht und sind gescheitert. Solange jemand Leistungen nach dem SGBII bezieht, unterliegt er auch dessen Regelungen. §2 Abs.1 SGBII besagt, daß der Leistungsbezieher alles tun muss,um seine Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Ein 100€-Job als Alibi-Verpflichtung,keinen anderen Job annehmen zu müssen, funktioniert also nicht. Hier kommt noch §10 Abs.2 Nr.5 SGBII ins Spiel:
" Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil.....sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann."

Heißt im Klartext: Das Amt kann den Leistungsempfänger zwingen, einen besserbezahlten Job anzunehmen. Es sei denn, es besteht die Aussicht,daß aus dem 100€-Job auf absehbare Zeit ein Job entsteht,mit dessen Einkommen er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

naja, ich gehe deswegen der Annahme an, weil 60h "nebenbei" im Monat ist schon krass...

satelli

PS: der Rechtsanwalt wird das SGB schon auseinander genommen haben. Eventuell stehen die Gehilfen ihm verwandschaftlich oder bekanntschaftlich nah ;)
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

naja, ich gehe deswegen der Annahme an, weil 60h "nebenbei" im Monat ist schon krass...
...

Hä??? 60...80+ Stunden "nebenbei" hab ich lange Zeit als normale Überstunden im Monat gemacht. Jetzt mach ich noch so um die 20...40 Stunden monatlich in einem Zweitjob neben meiner Vollzeitbeschäftigung mit ein paar Überstunden. Viele Überstunden lohnen nicht (mehr), aber ein Zweitjob, so der Arbeitgeber dies zulässt, ist da schon von Interesse.
 
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