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Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

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Rechtsanwalt zahlt Angestellten Stundenlohn von weniger als 1,60 Euro


Das Arbeitsgericht im Südbrandenburgischen Senftenberg beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob ein Stundenlohn unter 1,60 Euro sittenwidrig ist. Ein Rechtsanwalt hatte zwei Büroangestellte zu diesen Konditionen beschäftigt, so dass diese ihre Gehälter mit Hartz IV aufstocken mussten. Nun fordert das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz die gezahlten Sozialleistungen vom Anwalt zurück.

Arbeitsgericht muss klären, ob Löhne sittenwidrig sind

Während das Jobcenter den geringen Stundenlohn, den der Rechtsanwalt zwei seiner Angestellten zahlte, für sittenwidrig hält, argumentiert der Jurist, dass die Bürokräfte über keine Qualifikation verfügen, die ein höheres Gehalt gerechtfertigt hätten. Im Dezember scheiterte bereits ein Versuch, den Streit gerichtlich zu schlichten.

Das Jobcenter fordert eine Rückzahlung der Sozialleistungen in Höhe von insgesamt 4100 Euro, davon wurden 2400 für die Arbeitnehmerin und 1700 für den Arbeitnehmer gezahlt. Die Stundenlöhne der beiden Arbeitnehmer lagen bei 1,54 Euro und 1,65 Euro, so dass sie nur 100 Euro im Monat verdienten. Da das Geld nicht annähernd ausreichte, um den Lebensunterhalt davon zu bestreiten,erhielten die Bürokräfte aufstockend Hartz IV.

Das Arbeitsgericht müsse nun prüfen, ob der Anwalt seine Angestellten ausgenutzt habe und ein „krasses Missverhältnis" zwischen geleisteter Arbeit und dem Gehalt vorliege, erklärte eine Gerichtssprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“. Zukünftig könnte die Zahl solcher Verfahren aber deutlich zurückgehen, da die Einführung des Mindestlohns viele juristische Streitigkeiten über sittenwidrige Löhne hinfällig mache.

Hartz IV Kürzung wegen Geburt des Kindes

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

Senftenberg.
Im Rechtsstreit um Lohndumping hat eine Arbeitsagentur in Südbrandenburg eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Cottbus wies am Mittwoch die Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz gegen einen Rechtsanwalt aus Großräschen wegen angeblicher Ausbeutung zurück.
Dieser hatte in seiner Kanzlei zwei Bürokräfte für jeweils 100 Euro im Monat beschäftigt, der Stundenlohn lag laut Gericht bei 1,54 Euro beziehungsweise 1,65 Euro. Überleben konnten der Mann und die Frau nur, weil sie noch sogenannte Aufstockerleistungen vom Jobcenter erhielten.
Im Prozess ging es um die Frage, ob der Anwalt die Beschäftigten ausgenutzt habe und ein "krasses Missverhältnis" zwischen geleisteter Arbeit und monetärer Gegenleistung vorliege. Diese Löhne seien zwar zwar auch in strukturschwachen Regionen wie der Niederlausitz sittenwidrig, urteilte das Gericht. Der Anwalt habe aber nicht ausbeuterisch gehandelt: Die Beschäftigten hätten auf eigenen Wunsch unter diesen Konditionen angefangen, um wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen. Der Anwalt habe keinen wirtschaftlichen Vorteil durch die Einstellung erzielt. Es sei eher eine "Gefälligkeit", eine "gut gemeinte Leistung" gewesen, meinte der Vorsitzende Richter der 13. Kammer des Arbeitsgerichts in Senftenberg.
Das Jobcenter wollte von dem Anwalt Sozialleistungen in Höhe von 4100 Euro zurückhaben – 2400 für die Arbeitnehmerin und 1700 für den Arbeitnehmer. Das Gericht wies die Klage zurück: Mit sechs ausgelasteten Vollzeitbeschäftigten habe es der Anwalt nicht nötig gehabt, zwei weitere Beschäftigte einzustellen. Unterm Strich hätten sich für ihn eher Mehrkosten ergeben.


Quelle: MAZ
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

...aber so ein objektiver Artikel würde ja dem gesamten "gegen-hartz" Konzept zuwider laufen.
Da geht ja ohne Stimmungsmache gar nichts.
Von Objektivität kann man bei diesem Verein ja wahrlich nicht sprechen.
Der "STÜRMER" und das Propagandaministerium von Dr. Goebbels lassen grüßen.
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

Schnell....alarmiert Presse,Funk und Fernsehen, ein seltenes Ereignis hat stattgefunden: Ein Anwalt macht etwas aus Mildtätitkeit gemacht,ohne selbst irgendeinen Vorteil davon zu haben. Wo bitte gibts denn sowas ? Wenn er Arbeit für die Leute hatte,hatte er m.E. auch einen wirtschaftlichen Vorteil. Denn ich glaube nicht,daß er sie nur Sachen machen ließ,die sonst keiner gemacht hätte. Und selbst wenn er sie nur die Kanzlei hätte putzen lassen,so hätte ihm das Kosten gegenüber einer normalen Putzfrau gespart,womit er durchaus einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt hätte. Will sagen: Die anfallenden Arbeiten,die tatsächlich keinerlei wirtschaftlichen Nutzen haben,dürften doch arg überschaubar sein. Immerhin darf man nicht nur den wirtschaftlichen Nutzen der betreffenden Arbeiten selbst sehen,sondern auch den Verdienstausfall,den er gehabt hätte,wenn einer der normalen Angestellten nebenbei diese Arbeiten erledigt hätten.
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

...manche verstehen eben eben einfach nicht das Menschen die etwas lernen wollen gar keinen Wert auf eine Bezahlung legen.
Denen ging es ganz einfach darum, sich in die Materie einer Gehilfin eines Rechtsanwalts einzuarbeiten, damit sie danach eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt haben!
Und das Gericht hat ganz klar festgestellt, das diese Leute ihm sogar Mehrkosten verursacht haben.
Ist doch wie mit einem Stift im 1. Lehrjahr, auch der kostet nur, Weil ein Facharbeiter nicht seine volle Leistung schafft wenn er sich um den Lehrling mit kümmern muss.
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

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Belanglos hineininterpretiert!

Wer sowas macht um mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben, der hat meinen vollen Respekt!
Offensichtlich konnte er die Tatsachen so belegen das es keine "Ausbeutung", sondern in der Tat ein gefallen war den er den Frauen gemacht hat.
Wieso sollte der Richter sonst die Klage abweisen?

bebe
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

Unter den ausgeführten Umständen ist das Urteil an sich in Ordnung.

Zwei Dinge stören mich allerdings daran:

Wird mit diesem Urteil nicht Lohndumping Tür und Tor geöffnet? Der Angestellte willigt in sittenwidrige Bezahlung ein, das Jobcenter stockt auf.

und...

Ich halte es für wahrscheinlich, dass das klagende Jobcenter bei Nichtannahme der Jobs seitens der beiden Angestellten mit entsprechenden Sanktionen reagiert hätte. Dies ist für mich eine Doppelmoral. Auf der einen Seite muss der Job angenommen werden, auf der anderen Seite beklagt man sich über zu hohe Aufstockungszahlungen.

Ich weiß nicht, ob der Mindestlohn hier Abhilfe schafft, das Urteil liefert allerdings einen Grund mehr für einen ernstgemeinten Versuch damit.

Gruß

Fisher
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

Einem anderen Bericht zufolge waren die Mitarbeiter durchaus einverstanden. Demnach wirft die Sache noch eine andere Sichtweise auf:

Als Hartz IV Bezieher darf man nämlich bis zu 100,- dazu verdienen ohne das die Stütze gekürzt wird !!

Das soll nicht den Stundenlohn schönigen aber in diesem Fall war es offensichtlich eine win-win Situation.

Wenn man den Gesetzen der Marktwirtschaft folgen würde und sich keine Leute mehr finden die zu solchen Löhnen ihre Arbeitskraft anbieten bräuchten wir auch keinen Mindestlohn. Wenn die Chef´s immer wieder jemanden finden die es für weniger machen hat er auch keinen Grund mehr zu zahlen.
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

Anwalt zahlt Bürokräften nur 1,54 Euro die Stunde

Etwas mehr als einen Euro Stundenlohn wegen zu geringer Qualifikation – diese Beschäftigungsphilosophie eines Anwalts ärgert nicht nur seine betroffenen Bürokräfte, sondern auch das Jobcenter. Der Mann muss sich nun vor Gericht verantworten.

Sind Stundenlöhne von knapp 1,60 Euro sittenwidrig? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Mittwoch das Arbeitsgericht im südbrandenburgischen Senftenberg. Es geht um eine Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz gegen einen Rechtsanwalt, der Bürokräfte mit sehr niedrigen Stundensätzen beschäftigt haben soll. Der Versuch einer gerichtlichen Schlichtung des Streits war im Dezember gescheitert.

Der Anwalt hatte in seiner Kanzlei in Großräschen zwei Bürokräfte für jeweils 100 Euro im Monat beschäftigt, der Stundenlohn lag laut Gericht bei 1,54 Euro beziehungsweise 1,65 Euro. Überleben konnten der Mann und die Frau nur, weil sie noch sogenannte Aufstockerleistungen vom Jobcenter erhielten.

Im Prozess gehe es um die Frage, ob der Anwalt die Beschäftigten ausgenutzt habe und ein „krasses Missverhältnis" zwischen geleisteter Arbeit und monetärer Gegenleistung vorliege, sagte eine Gerichtssprecherin.

Keine Qualifikation für höheren Lohn

Das Jobcenter will von dem Anwalt Sozialleistungen in Höhe von 4100 Euro zurückhaben - 2400 für die Arbeitnehmerin und 1700 für den Arbeitnehmer. Der Anwalt argumentierte, dass den beiden geringfügig Beschäftigten in seiner Kanzlei die Qualifikation für einen höheren Lohn fehle, um ihnen mehr Geld zu zahlen.

Wenn das Geld nicht zum Leben reicht, zahlen die Jobcenter den sogenannten Aufstockern noch etwas hinzu - aus Steuermitteln. In Berlin war dies im vergangenen Jahr in rund 100.000 Fällen so, in Brandenburg erhielten etwa 60.000 Menschen Unterstützung.

In Zukunft könnte die Zahl der Klagen wegen Lohndumpings aber deutlich sinken: Grund ist der von der Bundesregierung geplante Mindestlohn von 8,50 Euro ab 2015. Dann würden viele juristische Streitigkeiten über sittenwidrige Löhne vermieden, sagte die Gerichtssprecherin.

Quelle: focus.de
 
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AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

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Letztendlich dürfte es für das Jobcenter weniger um die Qualifikation,als vielmehr um die tatsächlichen Arbeiten gehen,die die beiden Leute gemacht haben. Daran wird dann gemessen, welcher Lohn angemessen ist. Es verlangt ja auch keiner,daß so ein Quereinsteiger den gleichen Lohn kriegt wie eine Fachkraft. Aber wenn beide ähnliche Arbeiten erledigen,muss ja offenbar eine gewisse Grundqualifikation vorhanden sein,welche entsprechend honoriert werden sollte.
 
AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

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Wenn diejenigen sich dann aber Htz4 Ergänzug holen, ist das eine Schweinerei und eine ungerechtferigtige Subvention des Rechstanwalts.
Das belastet die Algemeinheit.
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das ist ein Fehlurteil, wie es im Buche steht.
Gottsei Dank geht es in die Berufung.
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Das wie mit jeder anderen Invesrtion für die Zukunft auch.
Die kostet erst und wirdt dann aber Gewinne ab(hoffentlich)


Es gibt ja bald den Mindestlohn und dann sind solchen Lohndumpings hoffentlich bald Geschichte.
Nicht das das noch Schule macht bei einigen Arbeitgebern.
 
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AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

Ist doch nun wirklich rechtlich entschieden worden:

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und auch entsprechend nachvollziehbar begründet.

Ohne die Nennung des Urteils und dessen Begründung ist das alles reine agitatorische Propaganda gewesen und sonst nichts. Sowas hat mal Karl Eduard von Schnitzler in seinem "Schwarzen Kanal" gemacht. Da wurde auch mit Halbwahrheiten versucht, etwas propagandistisch als Realität darzustellen, was in Wirklichkeit ganz anders war.
 
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AW: Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

Dann nehmt die heutigen Mainstreammedien, alles pure Propaganda, Verdummung und ein ständiges gegeneinander Aufhetzen verschiedener Minderheiten.

Gruß
claus13
 
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