.............. Und selbst wenn er sie nur die Kanzlei hätte putzen lassen,so hätte ihm das Kosten gegenüber einer normalen Putzfrau gespart,womit er durchaus einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt hätte. .................
Der Anwalt argumentierte, dass den beiden geringfügig Beschäftigten in seiner Kanzlei die Qualifikation für einen höheren Lohn fehle, um ihnen mehr Geld zu zahlen.
Wenn diejenigen sich dann aber Htz4 Ergänzug holen, ist das eine Schweinerei und eine ungerechtferigtige Subvention des Rechstanwalts....manche verstehen eben eben einfach nicht das Menschen die etwas lernen wollen gar keinen Wert auf eine Bezahlung legen.
das ist ein Fehlurteil, wie es im Buche steht.Und das Gericht hat ganz klar festgestellt, das diese Leute ihm sogar Mehrkosten verursacht haben.
Das wie mit jeder anderen Invesrtion für die Zukunft auch.Ist doch wie mit einem Stift im 1. Lehrjahr, auch der kostet nur, Weil ein Facharbeiter nicht seine volle Leistung schafft wenn er sich um den Lehrling mit kümmern muss.
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Im Prozess ging es um die Frage, ob der Anwalt die Beschäftigten ausgenutzt habe und ein "krasses Missverhältnis" zwischen geleisteter Arbeit und monetärer Gegenleistung vorliege. Diese Löhne seien zwar zwar auch in strukturschwachen Regionen wie der Niederlausitz sittenwidrig, urteilte das Gericht. Der Anwalt habe aber nicht ausbeuterisch gehandelt: Die Beschäftigten hätten auf eigenen Wunsch unter diesen Konditionen angefangen, um wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen. Der Anwalt habe keinen wirtschaftlichen Vorteil durch die Einstellung erzielt. Es sei eher eine "Gefälligkeit", eine "gut gemeinte Leistung" gewesen, meinte der Vorsitzende Richter der 13. Kammer des Arbeitsgerichts in Senftenberg.
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Quelle: MAZ
ist überhaupt noch nicht gerichtilich entschieden, da es eine Berufung gibtIst doch nun wirklich rechtlich entschieden worden:
Da ist gar nichts nachvollziebar begründet, weil der Schaden für die Gesellschaft nicht berücksichtigt wurde.und auch entsprechend nachvollziehbar begründet.
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