Google will offenbar betrügerische VPNs einschränken. Das könnte Privatsphäre-Apps Probleme bringen.
Der Android-Hersteller Google wird ab kommendem November neue Regeln für VPN-Apps über seine Play-Store-Richtlinien umsetzen, die Auswirkungen auf Apps haben könnten, die damit beworben werden, die Privatsphäre von Nutzern zu verbessern.
Konkret heißt es, nur jenen Apps, die eine VPN-Funktionalität als Kernfunktion haben und die VPNService-Klasse von Android verwenden, werde der Aufbau eines sicheren Tunnels zu einem Server erlaubt. Davon gibt es einige Ausnahmen, etwa für Netzwerk-Apps, die Remote-Zugänge umsetzen, Sicherheits-Apps, die für Firewalls oder ein Mobile-Device-Management gedacht sind, oder für Apps von Providern.
Schon diese Einschränkungen zeigen, dass sich die Änderungen wohl nicht auf die üblichen und klassischen VPNs etwa in Unternehmen beziehen sollen, sondern auf jene, die seit einigen Jahren mit massiven Werbeversprechen Nutzer locken. Schon 2019 hat Golem.de in einem Kommentar beschrieben, warum die meisten Nutzer Apps der zweiten Kategorie eher nicht brauchen.
Keine Manipulation von Werbung mehr erlaubt
In den neuen Play-Store-Richtlinien heißt es nun, dass die VPN-Apps nicht dafür benutzt werden dürfen, Werbeanzeigen zu manipulieren, "die sich auf die Monetarisierung von Apps auswirken können". Verboten ist künftig auch, Netzwerkverkehr anderer Apps auf einem Gerät zu Monetarisierungszwecken zu manipulieren oder umzuleiten.
Die Richtlinien zielen damit also auf möglicherweise betrügerische VPN-Apps, die sich selbst über Werbung finanzieren oder gar den Verkauf der privaten Daten der Nutzer. Der Anbieter der App Blokada warnt nun aber davor, dass die neuen Regeln auch für jene Apps gelten, die lokal auf den Geräten Werbefilter und Ähnliches Umsetzen. Das berichtet das Magazin The Register unter Berufung auf das Unternehmen.
Ungewöhnlich ist die neue Regelung für Google jedoch nicht. So nutzt der Android-Hersteller seit Jahren bereits mehrere ähnlich lautenden Regelungen, die Apps zum Blockieren von Werbung verbieten. Davon ausgenommen sind Browser.
Quelle; golem
Der Android-Hersteller Google wird ab kommendem November neue Regeln für VPN-Apps über seine Play-Store-Richtlinien umsetzen, die Auswirkungen auf Apps haben könnten, die damit beworben werden, die Privatsphäre von Nutzern zu verbessern.
Konkret heißt es, nur jenen Apps, die eine VPN-Funktionalität als Kernfunktion haben und die VPNService-Klasse von Android verwenden, werde der Aufbau eines sicheren Tunnels zu einem Server erlaubt. Davon gibt es einige Ausnahmen, etwa für Netzwerk-Apps, die Remote-Zugänge umsetzen, Sicherheits-Apps, die für Firewalls oder ein Mobile-Device-Management gedacht sind, oder für Apps von Providern.
Schon diese Einschränkungen zeigen, dass sich die Änderungen wohl nicht auf die üblichen und klassischen VPNs etwa in Unternehmen beziehen sollen, sondern auf jene, die seit einigen Jahren mit massiven Werbeversprechen Nutzer locken. Schon 2019 hat Golem.de in einem Kommentar beschrieben, warum die meisten Nutzer Apps der zweiten Kategorie eher nicht brauchen.
Keine Manipulation von Werbung mehr erlaubt
In den neuen Play-Store-Richtlinien heißt es nun, dass die VPN-Apps nicht dafür benutzt werden dürfen, Werbeanzeigen zu manipulieren, "die sich auf die Monetarisierung von Apps auswirken können". Verboten ist künftig auch, Netzwerkverkehr anderer Apps auf einem Gerät zu Monetarisierungszwecken zu manipulieren oder umzuleiten.
Die Richtlinien zielen damit also auf möglicherweise betrügerische VPN-Apps, die sich selbst über Werbung finanzieren oder gar den Verkauf der privaten Daten der Nutzer. Der Anbieter der App Blokada warnt nun aber davor, dass die neuen Regeln auch für jene Apps gelten, die lokal auf den Geräten Werbefilter und Ähnliches Umsetzen. Das berichtet das Magazin The Register unter Berufung auf das Unternehmen.
Ungewöhnlich ist die neue Regelung für Google jedoch nicht. So nutzt der Android-Hersteller seit Jahren bereits mehrere ähnlich lautenden Regelungen, die Apps zum Blockieren von Werbung verbieten. Davon ausgenommen sind Browser.
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Quelle; golem