AW: Aktueller Status - Darf man 2 Fußballtickets versteigern ?!
nein darf man bei e-bay offiziel nicht verkaufen. steht bei allen vereinen in den agb`s. am besten meldest du dich in einem fußball forum an. zum beispiel bei deinen lieblings verein und gibst die karten dort zum selbstkostenpreis weiter. dann hast du nichts zu befürchten.
ich zittiere mich mal selbst nicht das auktionshaus sondern der verein kann dir ans bein pinkeln. die vereine durchsuchen oft die angebote bei e-bay und co. das ist schwarzhandel was du machst. du verkaufst die karten teuerer als du sie gekauft hast. entscheide selbst, ob du das riskieren möchtest.
AW: Aktueller Status - Darf man 2 Fußballtickets versteigern ?!
Ein Freund von mir hat im vorigen Dezember zwei Karten bei Ebay vertickt und hatte ca. vier Wochen später eine Anzeige vom Gastgeber des BL-Spiels auf dem Tisch liegen.
AW: Aktueller Status - Darf man 2 Fußballtickets versteigern ?!
trotzdem isses sinnlos wenn ich terminlich verhindert bin diese nicht verkaufen zu dürfen, meine Meinung!
das die Vereine gegen Händler/Personen vorgehen die nur Gewinn machen wollen ist mir natürlich auch klar ...
EDIT: Auszug aus den AGBs einer Buli Vereins:
"
9.2 Daher erfolgt der Verkauf von Tickets ausschließlich zur privaten Nutzung; jeglicher gewerblicher
oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets ist grundsätzlich untersagt. Dem Erwerber ist es
insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich oder bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) zum Kauf
anzubieten,
b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu
15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,
c) Tickets an professionelle und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern
oder weiterzugeben,
d) Tickets an Dritte weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen
ausgeschlossen wurden, insbesondere in den letzten fünf Jahren wegen Beteiligung an
Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und
gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Erwerber dieser
Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
e) Tickets an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, sofern dem Erwerber dieser Umstand
bekannt war oder bekannt sein musste,
f) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Bayer 04 kommerziell oder
gewerblich zu nutzen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung als Bonus,
Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets."