MarcBush
Power Elite User
die Haftung für Leihgeräte ist ja heißes Thema, erst Recht, wenn man das Leihgerät nicht wollte und nie bestellte (Stichwort § 241a BGB - Kunde haftet dann bei Aufzwingen gar nicht!).
Wäre interessiert zu hören, was da bei herauskommt, welche Rolle Hausratversicherung/Haftpflicht spielen bei Leihjgeräten, was Sky fordert... gern auch per PN, (auch gern von mir mehr Infos, falls es ein aufgezwungenes Leihgerät war und Versicherung nicht zahlt)
Wäre interessiert zu hören, was da bei herauskommt, welche Rolle Hausratversicherung/Haftpflicht spielen bei Leihjgeräten, was Sky fordert... gern auch per PN, (auch gern von mir mehr Infos, falls es ein aufgezwungenes Leihgerät war und Versicherung nicht zahlt)