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PC & Internet Achtung - Abzocke mit vermeintlichen 1-Euro-E-Book-Elternratgebern

Das Frühwarnsystem der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt jetzt vor einer neuen Masche, mit der vor allem junge Eltern in eine Abofalle gelockt werden sollen. Es geht dabei um Anbieter von vermeintlich günstigen E-Books, die mit monatlichen Abbuchungen enden.

Die Verbraucherzentrale und die Marktwächter decken die dreiste Masche von "baby-endlich-schlafen.de" und "endlich-windelfrei.de" auf und warnen jetzt vor diesem und ähnlichen Angeboten. Der Kauf von E-Books auf baby-endlich-schlafen.de und endlich-windelfrei.de führt demnach in eine klassische Abofalle, bei der der Anbieter nicht mit legalen Mitteln kämpft. Laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und deren Portal Marktwächter stehen auf den beiden Webseiten zunächst für den Interessenten gut sichtbar E-Books zu günstigen Preisen zum Download bereit. Die Inhalte versprechen Hilfe und Tipps für junge Eltern, zum Beispiel für den gesunden Schlaf des Kleinkinds oder für das Toilettentraining.

Grauer Text auf grauem Hintergrund
Die E-Books werden dabei als "reduziert" für nur einen Euro angeboten. Doch was der Nutzer beim Bestellen der E-Books nicht sieht: Auf den Webseiten der TrainingDigital360 Ltd wird am Ende des Bestellprozess noch ein grauer Zusatztext auf grauem Untergrund angezeigt. Dort ist die Rede von einer automatischen Verlängerung des "Trainingsprogramms".

Wer sich ein oder mehrere E-Books dort ordert, bekommt neben dem gewünschten Buch dann ab sofort auch monatliche Abbuchungen von jeweils 37 Euro.

"Das Angebot ist bewusst so gestaltet, dass Verbraucher während des Kaufvorgangs nicht ohne weiteres bemerken, dass hier ein Abo mit monatlichen Kosten abgeschlossen werden soll", warnt Manfred Schwarzenberg, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Webseiten-Betreiber sind verpflichtet, vertragliche Angaben wie Kosten und Laufzeit transparent und gut lesbar zu platzieren."

Unrechtmäßige Abbuchungen
Solche zu Unrecht eingezogenen Kosten sollte man sich zurückholen. Denn wenn Anbieter wichtige Informationen über einen Abo-Vertrag verstecken, besteht keine Zahlungsverpflichtung. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unterstreicht, dass Kunden grundsätzlich in solchen Fällen die Möglichkeit haben, die unrechtmäßigen Abbuchungen von ihrem Kreditinstitut zurückbuchen zu lassen.

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Quelle; winfuture
 
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