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Off Topic Beschwerden über Paket-Lieferanten gehen zurück, mehr Schlichtungen

Die Dienstleister im Post- und Paket-Bereich scheinen sich in der letzten Zeit besser auf ihre Aufgaben eingestellt zu haben. Die Zahl der Beschwerden geht zurück. Das bedeutet aber nicht, dass man bei der Bundesnetzagentur weniger zu tun bekommt.

Wie die Behörde mitteilte, seien in diesem Jahr bis Mitte Dezember 14.370 Beschwerden zu Postdienstleistungen eingegangen. Im gesamten Vorjahr waren es immerhin 18.867 Fälle und es ist nicht damit zu rechnen, dass in den letzten zwei Wochen noch ein riesiger Schwung hinzukommt. Hier zeigt sich also eine weitgehend positive Entwicklung.

47 Prozent der Beschwerdethemen betrafen den Paket-Bereich. Davon entfielen 39 Prozent auf die Konkurrenten der Deutschen Post DHL, das ist ein Anstieg von 12 Prozentpunkten im Vergleich zum Jahr 2020 (27 Prozent). Das dürfte damit zusammenhängen, dass vor allem der stark gestiegene Online-Handel vermehrt auf andere Paketdienste setzt. Und insbesondere Amazon vergibt auch viele Aufträge an kleine Subunternehmer, die schnell mal mit dem hohen Aufkommen überfordert sind.

Schlichtungs-Fälle boomen
Die etwas gesunkenen Gesamtzahlen führen allerdings nicht dazu, dass die Leute bei der Bundesnetzagentur weniger zu tun haben. Denn parallel steigt die Zahl der Anträge zu Schlichtungen an. Nach 1.860 im vergangenen Jahr waren es in diesem Jahr bereits 3.579 Schlichtungsfälle. Der Anteil des Paketbereiches bleibt kontant bei rund 80 Prozent.

"Das ist voraussichtlich dem zunehmenden Onlinehandel sowie der Stärkung der Verbraucherrechte im Schlichtungsverfahren geschuldet", erläutert Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Wie so oft dürfte es aber auch eine Rolle spielen, dass viele Verbraucher überhaupt erst nach und nach erfahren, welche Möglichkeiten sie bei Problemen mit einem Postdienstleister überhaupt haben.

Die Schlichtungsstelle Post vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kundinnen und Kunden und Anbietern von Postdienstleistungen. Ziel ist es, im Schlichtungsverfahren eine gütliche Einigung zu erreichen. Seit März dieses Jahres sind Postunternehmen gesetzlich verpflichtet, am außergerichtlichen Schlichtungsverfahren mit Verbrauchern teilzunehmen. Vorher war die Schlichtung auch in diesen Fällen freiwillig.

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Quelle; winfuture
 
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