Das Telefon klingelt - die 110 oder 112 erscheinen auf dem Display. Was wollen denn Polizei oder Feuerwehr von mir? Gar nichts - denn die Anrufer sind Betrüger. Diese Masche soll nun abgestellt werden.
Diverse Anrufe und SMS mit gefälschten Absendernumern dürfen nicht mehr durchgeleitet werden
Bild: dpa
In den vergangenen Monaten häuften sich Berichte über Telefonanrufe mit gefälschter Absenderrufnummer. Erscheint beim Angerufenen die 112 oder 110 im Display, ist man vielleicht geneigt, ranzugehen - es könnte ja etwas Schlimmes passiert sein. Die Wahrheit ist aber: Polizei und Feuerwehr rufen niemals unter diesen Nummern an und würden diese auch niemals als Absender-Nummer übertragen. Es handelt sich um Betrüger, auf die man nicht hereinfallen sollte.
Das Phänomen ist genauso ärgerlich wie die Ping-Anrufe, bei denen das Telefon nur einmal klingelt und dann wieder aufgelegt wird. Ruft man die Nummer zurück, ohne sie vorher genau angesehen zu haben, hat man möglicherweise ein teures, aber nutzloses Auslandstelefonat getätigt. Gegen jegliche Formen von manipulierten Absender-Rufnummern geht die Bundesnetzagentur nun härter vor.
Anruf von 110/112: Gespräch muss abgebrochen werden
Die BNetzA hat eine Übersicht der Änderungen zusammengestellt, von denen Verbraucher seit Beginn der Gültigkeit der neuen Regeln im Telekommunikationsrecht profitieren. Und darauf sind auch Maßnahmen gegen Nummernmanipulationen genannt.
Wenn ein Verbraucher einen Anruf erhält, muss die Rufnummer des Anrufers auf dem Display richtig erscheinen, also unverfälscht, nicht abgekürzt und auch nicht anderweitig irreführend. Die Anzeige von bestimmten Sonderrufnummern als Rufnummer des Anrufers ist verboten. Interessante Neuerung: Die Netzbetreiber und Provider müssen solche Anrufe nun abbrechen. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Notrufnummern 110, 112 und teure Sonderrufnummern wie 0900 als Absendernummer signalisiert werden.
Viele Anrufe mit gefälschten Rufnummern haben wie gesagt ihren Ursprung im Ausland. Künftig dürfen laut der BNetzA deutsche Rufnummern nicht mehr beim Angerufenen angezeigt werden, wenn ein Anruf aus einem ausländischen Telefonnetz kommt. Die Rufnummer des Anrufers muss dann anonymisiert werden (eine Ausnahme bilden Mobilfunknummern). Bei bestimmten Fällen darf die BNetzA zur Aufklärung von Verstößen vom Anbieter bestimmte Auskünfte verlangen, sie hat damit also mehr Ermittlungskompetenz bekommen.
Verbesserungen auch bei SMS
Erstmalig sind laut der Behörde die Vorgaben für die Rufnummernübermittlung grundsätzlich auch beim Versenden von SMS zu beachten. Es ist also auch nicht mehr erlaubt, Handy-Kunden mit gefälschten SMS zu erschrecken, die 110 oder 112 als Absender-Rufnummer haben.
Allerdings dürfen hierbei z. B. Kurzwahlnummern dann angezeigt werden, wenn der Absender hierüber eindeutig identifizierbar ist und keine zweiseitige Kommunikation (z. B. Antwort-SMS) ermöglicht wird. Es bleibt also weiterhin erlaubt, dass Prepaid-Kunden Info-SMS von einer Kurzwahlnummer ihres Providers erhalten, in denen ihnen die Höhe des Guthabens oder die Bestätigung einer Guthaben-Aufbuchung mitgeteilt wird, ohne dass eine Antwort darauf notwendig und möglich ist.
Quelle; teltarif.
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Diverse Anrufe und SMS mit gefälschten Absendernumern dürfen nicht mehr durchgeleitet werden
Bild: dpa
In den vergangenen Monaten häuften sich Berichte über Telefonanrufe mit gefälschter Absenderrufnummer. Erscheint beim Angerufenen die 112 oder 110 im Display, ist man vielleicht geneigt, ranzugehen - es könnte ja etwas Schlimmes passiert sein. Die Wahrheit ist aber: Polizei und Feuerwehr rufen niemals unter diesen Nummern an und würden diese auch niemals als Absender-Nummer übertragen. Es handelt sich um Betrüger, auf die man nicht hereinfallen sollte.
Das Phänomen ist genauso ärgerlich wie die Ping-Anrufe, bei denen das Telefon nur einmal klingelt und dann wieder aufgelegt wird. Ruft man die Nummer zurück, ohne sie vorher genau angesehen zu haben, hat man möglicherweise ein teures, aber nutzloses Auslandstelefonat getätigt. Gegen jegliche Formen von manipulierten Absender-Rufnummern geht die Bundesnetzagentur nun härter vor.
Anruf von 110/112: Gespräch muss abgebrochen werden
Die BNetzA hat eine Übersicht der Änderungen zusammengestellt, von denen Verbraucher seit Beginn der Gültigkeit der neuen Regeln im Telekommunikationsrecht profitieren. Und darauf sind auch Maßnahmen gegen Nummernmanipulationen genannt.
Wenn ein Verbraucher einen Anruf erhält, muss die Rufnummer des Anrufers auf dem Display richtig erscheinen, also unverfälscht, nicht abgekürzt und auch nicht anderweitig irreführend. Die Anzeige von bestimmten Sonderrufnummern als Rufnummer des Anrufers ist verboten. Interessante Neuerung: Die Netzbetreiber und Provider müssen solche Anrufe nun abbrechen. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Notrufnummern 110, 112 und teure Sonderrufnummern wie 0900 als Absendernummer signalisiert werden.
Viele Anrufe mit gefälschten Rufnummern haben wie gesagt ihren Ursprung im Ausland. Künftig dürfen laut der BNetzA deutsche Rufnummern nicht mehr beim Angerufenen angezeigt werden, wenn ein Anruf aus einem ausländischen Telefonnetz kommt. Die Rufnummer des Anrufers muss dann anonymisiert werden (eine Ausnahme bilden Mobilfunknummern). Bei bestimmten Fällen darf die BNetzA zur Aufklärung von Verstößen vom Anbieter bestimmte Auskünfte verlangen, sie hat damit also mehr Ermittlungskompetenz bekommen.
Verbesserungen auch bei SMS
Erstmalig sind laut der Behörde die Vorgaben für die Rufnummernübermittlung grundsätzlich auch beim Versenden von SMS zu beachten. Es ist also auch nicht mehr erlaubt, Handy-Kunden mit gefälschten SMS zu erschrecken, die 110 oder 112 als Absender-Rufnummer haben.
Allerdings dürfen hierbei z. B. Kurzwahlnummern dann angezeigt werden, wenn der Absender hierüber eindeutig identifizierbar ist und keine zweiseitige Kommunikation (z. B. Antwort-SMS) ermöglicht wird. Es bleibt also weiterhin erlaubt, dass Prepaid-Kunden Info-SMS von einer Kurzwahlnummer ihres Providers erhalten, in denen ihnen die Höhe des Guthabens oder die Bestätigung einer Guthaben-Aufbuchung mitgeteilt wird, ohne dass eine Antwort darauf notwendig und möglich ist.
Quelle; teltarif.