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PC & Internet 10 MBit/s im Download: Bundesnetzagentur schlägt Minimum vor

Das „Recht auf schnelles Internet“ habt ihr irgendwo schon einmal sicher gehört. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte heute einen Verordnungsentwurf, der ein Mindestlevel von 10 Mbit/s im Download festlegt. Kommt im Festnetz weniger an, so kann man sich an die Netzagentur wenden.



Damit die Regelung wie geplant am 1. Juni in Kraft tritt, fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates. Auch der Digitalausschuss des Bundestages wird mit einbezogen, so die Deutsche Presse-Agentur.

Neben dem Download gibt es auch eine Vorgabeidee zum Upload: Der darf demnach nicht langsamer sein als 1,3 Mbit/s. Für diese Mindestvorgaben, die jedes Jahr neu berechnet werden sollen, ist die durchschnittliche Internetnutzung in Deutschland ein wichtiger Faktor: je besser die Internetverträge im Schnitt sind, desto höher ist das festgelegte Mindestlevel.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Das ist wie beim Mindestlohn – die meisten Menschen bekommen heute schon deutlich mehr Bandbreite, aber künftig darf niemand darunter fallen.“ Alle Bürgerinnen und Bürger, bei denen heute weniger ankomme, hätten zukünftig einen Anspruch auf eine höhere Datenrate. „Für diejenigen, die bisher gar nichts haben, verbessern wir die Situation ganz erheblich.“

Quelle; caschy
 

Genau, ist wie beim Mindestlohn, wer den gar nicht bekommt, weil er nicht mal einen Arbeitsvertrag hat, hat (meist) Anspruch auf Sozialleistungen u.ä. Aber was bekommt jemand, bei dem gar kein Festnetz-Internetanschluss möglich ist? Die Mindestbandbreite soll ja nur für Festnetzanschlüsse gelten.
 
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte heute einen Verordnungsentwurf, der ein Mindestlevel von 10 Mbit/s im Download festlegt.
Alter Falter. Damit leben wir aber immer noch tief im Wald.
Ein vorankommen für schnelles Internet ist nicht erkennbar.
Sorry, 10 Mbit/s ist nichts und damit Steinzeit.
Gruß Andi
 
Aber was bekommt jemand, bei dem gar kein Festnetz-Internetanschluss möglich ist? Die Mindestbandbreite soll ja nur für Festnetzanschlüsse gelten.
Da kenne ich solch einen Fall, abgelegene Siedlung (paar Häuser), Internet über LTE, kein DSL möglich. Telefon mittlerweile analog (Wandlung in der Ortsvermittlung), ISDN wurde abgeschaltet.
 
Ich lebe schon seit 2015 hier im Einfamilienhaus das im Download 13 Mbits erreicht. Eltern die ihre Türksiche Serien über YouTube anschauen kommt bei mir schnell das Problem das mein Download teilweise komplett stockt. Zwar kann dir Fritzbox die Zero4K priorisieren aber mach mal hier nen Download für ein Online Spiel ( Call off Duty Warzone (90 GB)). Dann merkt man was hier eigentlich los ist. Die von der Bundesnetzargentur angesetzte Geschwindigkeit müsste mindestens 25Mbits sein sobald mehr als Zwei Leute dort wohnen.

An Streamen von Netflix und etc in Full HD und bißchen Internet Surfen kann man hier nicht denken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar geht da nicht mehr viel Höchstens normales Surfen auf "nicht ressourcenhungrigen" Internet-Seiten, E-Mails abrufen und ein paar kleine Downloads ausführen. Das war's. Ist halt wirklich nur die Mindestvorgabe

Bei 2 Personen und gleichzeitiger Nutzung wird's dann schon sehr eng...
 
Zuletzt bearbeitet:
Da kenne ich solch einen Fall, abgelegene Siedlung (paar Häuser), Internet über LTE, kein DSL möglich. Telefon mittlerweile analog (Wandlung in der Ortsvermittlung), ISDN wurde abgeschaltet.
So ein Fall bin ich auch. Zwar keine abgelegene Siedlung, aber dafür Störungen an meiner DSL/Telefondose. Mit dem Vermieter kann man nicht reden, weil er alles neu legen müsste.
Internet und Telefon habe ich über LTE. Zum Glück läuft Internet bei mir mit 50 - 80MBit/s und Festnetztelefonie über LTE bzw. 2G klappt bei Vodafone gut.
 

Da du dann einen Gesetzlichen Anspruch drauf hast muss der Grundversorger ( Telekom ) die Leitungen bei Bedarf neu machen ...
Dein Vermieter muss der Sache jetzt sogar bei Bedarf zustimmen eben weil es nun Gesetz und kein Wunsch mehr ist ...

Das Gesetz hätte gleich noch für jedes % Leistung was fehlt einen Anspruch auf Schadensersatz hinterlegen müssen.
Wenn dort drakonische Strafen hinterlegt werden die dann monatlich anfallen - dann würden die sehr schnell ausbauen ...
Es reicht schon das die Nutzer in dem Monat den kompletten Rechnungsbetrag (Bundle) nicht bezahlen müssen wenn sie an min. 3 Tagen unter der vereinbarten Leistung waren.
 
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