Solltet ihr auch zu denjenigen gehören, die während der aktuellen Pandemie aufgrund abgesagter oder verschobener Events einen Gutschein als Wiedergutmachung erhalten haben, dann dürfte euch eventuell interessieren, dass ihr euch das Geld dafür ab dem ersten Januar 2022 auszahlen lassen dürft. Darüber informiert aktuell die Verbraucherzentrale NRW und hat auch direkt einen Musterbrief zur Verfügung gestellt, falls ihr dies beantragen möchtet. Wichtig ist hierbei, dass die Gutscheinregelung nur für Karten gilt, die vor dem 8. März 2020 erworben worden sind. Sollten die jeweiligen...