Wer bei einem Privatverkauf im Internet die eigene Haftung ausschließen will, sitzt oft einem Missverständnis auf. Viele glauben, sich durch ausgefeilte Formulierungen vor Forderungen unzufriedener Käufer schützen zu können. Sicherheit bieten aber nur ganz bestimmte Klauseln, berichtet die Stiftung Warentest. Die richtige Formulierung, wenn man beim Verkauf gebrauchter Sachen nicht für Mängel haften will, laute: „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus.“ Das sei eindeutig. Und wer nicht zum ersten Mal Sachen verkauft, ergänze unbedingt: „Die Haftung auf Schadenersatz wegen...