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Zweite Buttersäure-Attacke auf Hartz IV-Behörde

TV Pirat

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29.07.2012

Wieder Stink-Attacke auf Hartz IV-Behörde

Erneut haben Unbekannte einen Buttersäure-Anschlag auf eine Hartz IV Behörde im Nordrhein-Westfälischen Bottrop im Ruhrgebiet verübt. Als erstes Ziel wählten die vermutlich selben Täter das Jobcenter am Berliner Platz aus (wir berichteten). Nun scheinen die selben Unbekannten eine „Stink-Attacke“ auf die Agentur für Arbeit unternommen zu haben. Wieder wurde eine übel riechende Substanz im Treppenhaus der Behörde deponiert.

Laut Medienangaben haben der oder die Täter die Säure vermutlich im dritten Stock der Agentur für Arbeit platziert. Nachdem Sachbearbeiter der Behörde am Nachmittag einen „fürchterlichen Gestank“ bemerkten, alarmierten sie die Polizei, die wiederum die Feuerwehr verständigte. Anders als bei dem ersten „Stink-Anschlag“ vor einem Monat, konnte Feuerwehr den genauen Ort der übelriechenden Substanz nicht ausfindig machen. „Wir haben versucht, das zu lokalisieren, es war jedoch nicht mehr möglich“, wie ein Sprecher der Feuerwehr erklärte.

Aus diesem Grund war es den Einsatzkräften nicht möglich, den Gestank gezielt zu beseitigen. Stattdessen wurde auf sogenannte „Lüftungsmaßnahmen“ zurückgegriffen. Die Folge war allerdings, dass ein normaler Betrieb der Agentur für Arbeit für diesen Tag nicht mehr möglich war. Die Mitarbeiter wurden für diesen Tag freigestellt und konnten nach Hause gehen. Verletzt wurde niemand.

Ob es einen Zusammenhang zwischen beiden Taten in Bottrop gibt, ist nach Polizeiangaben noch unklar. Eine Erklärung der oder des Täter/s zu dem Buttersäure-Anschlag wurde nicht gefunden. Demnach ist auch unklar, ob ein verärgerter „Kunde“ den Stink-Anschlag verübte oder eine politische Gruppe dahinter steckt.

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Zweite Buttersäure-Attacke auf Hartz IV-Behörde

Aber, das sieht man mal wieder, das es wieder die Falschen trifft. Klar gibt es auch in der Agentur blöde Mitarbeter, aber selbst die können für die Vorgaben nichts, die sie von den Vorgesetzten bekommen.
 
Allerdings muss der einzelne Mitarbeiter sich fragen, welches Maß an Unmenschlichkeit er zulässt.
Die Arbeit, die ich erledige, mache ich gerne. Und wenn ich unzufrieden bin,dann wehre ich mich oder ertrage die Folgen.

ARBEIT, DIE GEGEN GUTE SITTEN UND/ODER GELTENDES GESETZ VERSTÖSST, IST ABLEHNBAR.

Diese Aussage kannst du hier deutlich anwenden. Wer Betrug an seinen Mitmenschen begeht, und dies widerstandslos hinnimmt, der, tja, der was......

Macht sich eigentlich strafbar. Hier schützt das Gesetz alle Handelnden.


Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk 2
 
AW: Zweite Buttersäure-Attacke auf Hartz IV-Behörde

ich kann euch sagen das die Angestellten von den Jobcentern null plan haben und nicht wissend sind
kleines beispiel die Willkür meine ehemaligen SB.

Ich hatte am 16.01.2012 die EU-Rente beantragt, hab das dem Jobcenter mitgeteilt draufhin wurde ich
zum gespräch zu meinen SB geladen, ob wohl ich Krankgeschrieben war ich bin auch da hin da macht
der Vogel mit mir eine Eingliederungsvereinbarung :emoticon-0179-headb ich sagte ihm das dürfen sie nicht weil ich dem
SGB III unterliege das besagt folgendes.

Zitat aus dem Urteil vom Bundessozialgericht:

Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat.

Die Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III begründet gegenüber der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrwirkung; sie verbietet der Arbeitsverwaltung, die objektive Verfügbarkeit von Arbeitslosen wegen nicht nur vorübergehenden Einschränkungen der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit zu verneinen, bevor der zuständige Rentenversicherungsträger volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt hat.

Zitat ende.

Mein SB meinte das würde ihn nicht Jucken ich bekomme Geld vom Jobcenter dann hätte ich auch zu tun was das Jobcenter von mir verlangt in der
Eingliederungsvereinbarung stand das ich mich Bewerben solle :emoticon-0165-muscl da fragte ich mich wie viel ahnung hat der Mann mir gegenüber, festgestellt hab ich
das er null Plan hat, wer einen Antrag auf Rente am laufen hat darf sich garnicht bewerben das ganze sagt mir das diese Angestellten beim Jobcenter
nicht geschult werden und die Gesetzbücher nicht kennen und über Urteile keine Infos bekommen und sich somit über geltendes recht der Hartz 4ler
weg setzen.

Fazit.... die Jobcenter sind der größte mist aller zeiten.
 
AW: Zweite Buttersäure-Attacke auf Hartz IV-Behörde

@ Spkahal
Im Grunde hast du ja recht, aber selbst die Mitarbeiter in der Agentur für Arbeit sind froh für diese Stelle. Es ist dort nicht selbstverständlich einen Festvertrag zu bekommen und wenn sie einen haben, können sie richtig schikaniert werden, wenn sie nicht das tun, was sie aufgetragen bekommen. Wie es halt in jedem Job ist, man beugt sich diesem dann halt.
 
AW: Zweite Buttersäure-Attacke auf Hartz IV-Behörde

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Im Grunde genommen hast du ja Recht. Wirklich Mitleid habe ich trotzdem nicht. Gerade bei den JC-Mitarbeitern gibts überproportional viele Leute,die meinen,daß die Jobs doch eh auf der Straße liegen und die Arbeitslosen doch bloß zu faul sind, sich danach zu bücken,um einen gutbezahlten Job zu finden. Da frag ich mich doch: Wenn die Vorgaben und der dadurch aufgebaute Druck auf die JC-Angestellten so sehr an ihren Nerven zerren,wieso befolgen sie dann das selbst aufgebaute Klischee von den vielen freien Jobs nicht und suchen sich was anderes ? Ist dem etwa doch nicht so ?


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..und muss sich nicht wundern,daß er persönlich von seinem Opfer verantwortlich gemacht wird. Denn er ist ja in diesem Fall das "Gesicht" des Jobcenters und somit in den Augen des Betroffenen der Schuldige an der Sanktion etc. Wenn sich einer, dessen ALG2 eingestellt wurde, was zu essen klaut und dabei erwischt wird, dann wird ER ja des Ladendiebstahls beschuldigt und nicht das Amt,welches ihn erst dazu angestiftet hat. Warum sollte sich also der Hass eines JC-Kunden gegen das Amt und nicht gegen den verhängenden SB wenden ?
 
AW: Zweite Buttersäure-Attacke auf Hartz IV-Behörde

Jobcenter und Argentur für Arbeit sind zweierlei Dinge. Die Arbeit im Jobcenter würde ich auch nicht annehmen wollen. Man hat es ja auch nicht unbedingt mit normalen Menschen zutun, da gibt es auch ganz andere, die meinen das die im Jobcenter zaubern könnten. Ich will die Leute im Jc nicht in Schutz nehmen, meine Meinung ist, wie man in den Wald reinruft, so schallt es auch zurück. Das meine ich von beiden Seiten.
 
AW: Zweite Buttersäure-Attacke auf Hartz IV-Behörde

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ja ja, das kenne ich nur so gut. Man soll sich bewerben, war bei mir bei meiner letzten EGV auch so. Was aber machen die SB / Fallmanager? Die müssen einen Erwerbslosen doch auch mal Stellenangebote unterbreiten. Machen diese aber nicht. Ich musste mich wie gesagt auch regelmäßig bewerben, hatte aber das Glück, das ich diese nicht mehr wie bisher nachweisen musste, aber vielleicht kommt das ja wieder.

Aber was ich noch sagen will: die Jobcenter bzw. das SGB II verlangt von jeden ALG II Empfänger regelmäßige Bewerbungen. Bloss wenn nicht einmal der SB eine geeignete Stelle bzw. Stellenangebot für mich findet, wo soll ich dann eine geeignete Stelle / Stellenangbeot finden? :( Ich habe dieses Jahr noch nicht ein Stellenangebot bekommen, wirklich traurig. :(
 
AW: Zweite Buttersäure-Attacke auf Hartz IV-Behörde

@Andy009

wenn du wie ich Schwerbehindert bist mit Merkzeichen stellt dich eh keiner ein, und bei einer Bewerbung
bist du verpflichtet an zu geben das du Schwerbehindert bist und schon hat sich das mit einer Stelle erledigt
was eine große Schweinerrei ist da weden Menschen mit einer Behinderung nicht gleichwertig behandelt und
die Arbeitgeber bekommen auch noch zu schüsse vom Land damit sie Schwerbehinderte einstellen nur die
Firmen tun es nicht.

Der Grund wird wohl sein weil sie einen Schwerbehinderten nich Kündigen können ohne triftigen grund, sonst
kommt das Integrationsamt ins spiel und die sagen dem Arbeitsgeber wo der Hase läuft, es ist so wenn ein
Schwerbehinderter sich in der Firma nichts zu schulden kommen läst kann er nicht gekündigt werden auch nicht
wenn er mehr als 6 Monate im Jahr Krank ist.
 
AW: Zweite Buttersäure-Attacke auf Hartz IV-Behörde

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ja Recht hast du. Habe ja nur 50 % aber eben ohne Merkzeichen, aufgrund einer sehr seltenen unheilbaren Erbkrankheit. Aber sogar das reicht schon.

und ja, man ist verpflichtet dieses in einer Bewerbung / Lebenslauf zu erwähnen.

Aber dann lern man mal wieder was neues:

Letzte Maßnahme (2011): Bewerbungstraining u.s.w Was sie schreiben ihren GdB im Lebenslauf. Das brauchen sie nicht, das ist negativ. Sie können es ja erwähnen, wenn sie eingeladen werden.

Aber ändert sich dadurch das Ergebnis? Ich denke Nein.
 
AW: Zweite Buttersäure-Attacke auf Hartz IV-Behörde

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Die SB *suchen* ja auch nicht danach, dazu sind sie üblicherweise gar nicht qualifiziert genug. Für den Anfang würde es ja schon reichen, wenn sie die in ihrem Computersystem vorhandenen Stellen mal halbwegs passend den "Kunden" zuordnen würden. Aber selbst das kriegen sie nicht auf die Reihe. Und wenn sie's denn tatsächlich mal tun, ist immernoch fraglich,ob sie dabei auf Sinn oder Unsinn dieser Zuordnung achten. Ich habs ja schonmal geschrieben,daß mich das Amt damals fast 12 Jahre nach Ausbildungsende in einem Allerweltsberuf von Südthüringen in die Uckermark umziehen lassen wollte..für 3 Monate. Da soll mir mal einer logisch erzählen,wieso die in der Gegend mit der höchsten Arbeitslosigkeit Deutschlands (rund 16%) kein Personal vor Ort finden.

Zu den EGVs: Ich weiß nicht,was bei dir drinsteht, aber in meiner letzten EGV stand eine "nette" Klausel in Sachen Eigenbemühungen drin. Demnach sind nicht erfolgversprechende Eigenbemühungen nicht als solche anzuerkennen. Nicht umsonst wurde "vergessen", zu erwähnen, was denn "nicht erfolgversprechend" eigentlich bedeutet. Damit ist den Fallmanagern
Tür und Tor geöffnet, Sanktionen wegen Nichterfüllens der Vorgaben zu vergeben. Denn nicht erfolgversprechend wäre dann nämlich nicht nur,wenn sich eine Putzfrau als Manager bewirbt, sondern genausogut jede andere Bewerbung für Jobs, für die man keine "richtige" Ausbildung hat.


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Als Arbeitsloser ist man in so einem Fall immer angea*scht. Schreibt man's,legt das das JC als unvorteilhafte Bewerbung aus. Schreibt man's nicht und/oder verheimlicht es,dann fliegt man im schlimmsten Fall wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen raus. Und daß das JC auch dafür nur liebend gern eine Sanktion verhängt,kann man sich denken.
 
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na, dann habe ich nochmal Glück gehabt. Habe gerade mal nachgeschaut: Zitat: Pflichten des erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen: Bewerbungen über Chance Plus, Teilnahme erfolgt per Einladung (Bezieht sich auf eine EGV 10/2010) -Chance Plus ist so ein Verein, der beim Schreiben von Bewerbungen hilft. Eine große Hilfe waren die aber wirklich nicht. War auch nur einmal da.

Bei einer anderen EGV aus dem Jahre 2008 stand u.a. folgendes: Zitat: "Sollte eine regionale Vermittlung nicht möglich sein, sind sie verpflichtet die vom Maßnahmeträger ggf. überregionalen Arbeitsangebote anzunehmen bzw. sich selber auch aktiv sowie regional auch überregional zu bewerben."



Bei dieser Maßnahme hat der Träger pro Teilnehmer 1000 EUR im Monat erhalten. Die mAßnahme dauerte 11 Monate. Gekümmert hat man sich aber relativ wenig. Dieses geld hätte man sicherlich besser anlegen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Zweite Buttersäure-Attacke auf Hartz IV-Behörde

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Das klingt ja fast wie ein Eingeständnis,daß das JC sowieso nicht helfen kann und man die Verantwortung, die Leute in Arbeit zu bringen,voll und ganz auf die Maßnahmeträger abschiebt. Nach meiner Erfahrung haben die Maßnahmeträger da aber meist noch weniger Erfolg als die Jobcenter selbst. Die haben meist auch nur eine Handvoll von Firmen,die gerne Praktikanten nehmen,das wars dann aber auch schon. Den Maßnahmeträgern ist es auch egal, ob und als was jemand vermittelt wird, ob es legal oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Denn die Maßnahmeträger sind nur aufs eins aus: den Vermittlungsgutschein der Jobcenter. Den kriegen sie zwar offiziell nur, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, aber so eng sehen das viele Jobcenter nicht und zahlen die Kohle auch für Minijobs etc auf. Die Folge ist,daß die Maßnahmeträger dann schonmal bereits bestehende Minijobs der Teilnehmer als eigenen Vermittlungserfolg verbuchen und dafür die Kohle abgreifen. Allein aus meiner letzten Maßnahme sind mir 3 Fälle namentlich bekannt,wo es so gehandhabt wurde. Und wenn man den diversen anderen Foren zum Thema ALG2 glaubt,dann dürfte das gängie Masche unter den Maßnahmeträgern sein.


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Die Kohle kann man aus dem Maßnahmevertrag ersehen,den man zu Beginn so einer Maßnahme unterschreiben muss. Da steht beim Punkt Schadensersatz drin,was der ganze Spaß den Steuerzahler kostet. 800-1200€/Monat sind (je nach Ausbildungsziel) keine Seltenheit.


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Das deckt sich mit meinen Erfahrungen. Meist 1 Monat mehr oder minder schlechter Unterricht,danach werden die Teilnehmer sich selbst überlassen. Ich hab weißgott mehr als 1 Maßnahme gemacht und es war praktisch immer so.


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Absolute Zustimmung. Am Einfachsten wäre es, den Leuten, die für eine Weiterbildung in Frage kommen, einen Gutschein dafür zu geben, mit dem sie z.B. an der Volkshochschule selbst einen Kurs belegen können. Damit wäre ihnen wesentlich mehr geholfen, weil sie sich dann automatisch Sachen aussuchen,die sie wirklich interessieren bzw für nötig erachten. Das bisherige Weiterbildungsprinzip per Gieskanne ("Du bist zwar Maurer, aber jetzt lernst du was über Buchhaltung,basta!") bringt jedenfalls keinen wirklichen Erfolg.
 
AW: Zweite Buttersäure-Attacke auf Hartz IV-Behörde

Grundsätzlich gild das du ab 50% Behinderung verpflichtet bist das bei einer Bewerbung an zu geben
egal ob Schriftlich oder bei der Vorstellung Mündlich, machst du das nicht und die Firma stellt dich ein
und es kommt raus das du Schwerbehindert bis kann der Arbeitgeber dich sogar Fristlos Kündigen.

Du kannst dich aber absichern in dem du deinen SB mal drauf ansprichst und dir das schriftlich geben lässt das du es in
der Bewerbung nicht angeben brauchst, dann muß du das aber bei der Vorstellung dem arbeitgeber sagen was du hast.
 
AW: Zweite Buttersäure-Attacke auf Hartz IV-Behörde

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da kann man eigentlich nichts weiter hinzufügen. Mein SB / Fallmanager sagte mir bei meiner letzten Maßnahme: Wenn jemand mich in Arbeit bringen kann, dann dieser Maßnahmeträger. Ja, ich hatte auch ein wirklich tolles Praktikum, die hätten mich auch eingestellt, allerdings nur für kurze Zeit, aber wie immer scheitete es am Lohn. Angebot 1000 Brutto, bei täglich 9 bis 18 Uhr, nur 30 min Pause und natürlich auch gelegentlich Samstag Arbeit. Dann natürlich verhandelt, gesagt, damit komme ich nicht aus. Mein Wunsch wäre 1000 EUR Netto gewesen, damit hätte ich leben können. Chef der Firma die mich einstellen wollte sagte dann , ich kläre das, passiert ist aber nicht. Es gab dann Gespräche mit Maßnahmeträger und Firma aber auch des Leistungsträgers (kommune). Das Ende: keine Einstellung, Ärger mit Maßnahmeträger und am Ende fast noch eine Sperrfrist, da ich angeblich dieses Jobangebot abgelehnt habe was aber nicht der Fall war. Man (ich) hat sich nur auf die Aussage vom Chef der Firma verlassen, aber das scheint heute nicht mehr zu reichen.

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Kann ich nichtbestätigen. Die Zahl von 1000 EUR im Monat, also 11000 in 11 Monaten hat mir der SB genannt. In meiner EGV steht nur: ... Schadensersatz beträgt 30 % der Lehrgangskosten.

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ja ja. Hatte auch einen Auffrischungskurs excel. Konnte mir immer fast alles selbst bei bringen. Morgens Aufgaben bekommen, dann Lösungsweg verglichen. Manchmal konnte man mir nicht erklären, warum der Lösungsweg so ist. Die Leute von der Maßnahme haben natürlich immer nur selbst aus ihren Büchern abgelesen.

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Absolute Zustimmung. Wollte auch mal einen Gutschein für einen Fernlehrgang haben. Hätte nur 900 EUR für 6 Monate gekostet, also viel günstiger als eine meiner Maßnahmen. Aber wie immer, es führt kein weg dorthin.
 
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