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Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Gut, dann gehen wir mal davon aus die Frau ist unverschuldet in diese Lage geraten und der Sachverhalt hat sich erst 6 Monate später über das Sozialgericht zu ihren Gunsten entschieden.(was übrigens sehr häufig geschieht)
Was ändert das nun an dem Thema hier?
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

...was sind das denn dann für Leute die nicht mal 2 Monate überstehen können ohne das Geld vom Amt kommt?
Wie wollen die dann mal Haushaltsgeräte ersetzen können wenn man nicht ein bisschen Geld für Notfälle auf die Seite legt.
Für Ersatzbeschaffung ist ja auch eine bestimmte Summe im Hartz-Satz drin.
Außerdem haben normale Leute bevor sie arbeitslos waren auch mal gearbeitet, also haben sie auch Ersparnisse.
Diese dürfen sie ja auch, je nach Alter, in bestimmter Höhe haben.
Und wenn man dann nichts gespart hat, hält sich mit solchen Menschen mein Mitleid in Grenzen.
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Noch etwas zu deiner Aufklärung:

Es gibt hier in Deutschland zuviele Vollzeitbeschäftigte, die unter dem zustehenden Sozialsatz arbeiten.
Da fragt man nicht "was sind denn das für Leute...." sondern sollte sich mal Gedanken machen, wie das möglich ist, Vollzeit zu arbeiten und keine Möglichkeit zu haben Geld für zwei Monate zur Seite zu legen.
Spar du mal, wenn dir nichts bleibt zum sparen... oder besser, geh mal Vollzeit Arbeiten für 9€ die Stunde mit Frau und Kleinkind zu Hause.

Und ich rechne hier schon mit einem durchschnittlichen höheren Stundensatz, es geht auch für weniger.
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

...ich hatte 7,74 € die Situation wie DU beschrieben und noch nen Haus an der Backe. Siehe da es geht und habe mich dringend nach einen Job gekümmert, der mich da raus holt. Kurioserweise hatte ich viele Möglichkeiten einen besseren Job anzutreten...man muss nur wollen auch mal früher aufzustehen oder weitere Wege zu fahren !!

satelli
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Alleine ist auch möglich davon zu leben.
Aber eben nicht für eine Bedarfsgemeinschaft, wie oben beschrieben, ausreichend.
Das man auf deinem Lohn Niveau kein Problem hat einen besseren Job zu finden, ist doch klar. Ab zur nächsten Zeitarbeitsfirma und für 8,50 arbeiten.
Das ist doch alles lächerlich! Unter 10€ die Stunde ist doch kein Verdienst, sondern Abzocke!
Im Übrigen geht das schon wieder am eigentlichen Thema vorbei, ich wollte damit nur sagen, dass man auch sanktioniert werden kann, obwohl man arbeitet.
Ob verdient oder nicht, ist dabei ebenfalls egal.
Demnach ist es auch nicht wichtig, warum diese Frau Gutscheine erhalten hat.
Es andert nämlich an der Grundfrage über die Einlösung der Gutscheine garnichts.
Man sollte da einen gesunden Mittelweg für alle finden, gute und einfache Vorschläge dazu gab es hier ja schon.
 
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AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

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. Die Strafe ist Gutschein statt Kohle. Damit ist schonmal eine Einschränkung verbunden, nämlich keine freie Entscheidung, was wie wann mit dem Geld gemacht wird. Das ist Strafe genug. Wenn die nun nicht einlösbar sind, weil Supermärkte die nicht nehmen, taugt die Strafe nicht, weil es so zu einer Doppelbestrafung kommt.
Worüber reden wir eigentlich? Ein verpasster Termin ist eine Ordnungswidrigkeit. Das ist wie Falschparken und keine Straftat, für die Knast angesagt ist.
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Hallo,
um auf Gutscheinsanktion zu leben reicht NICHT ein verpasster Termin, sondern hier gehts entweder um Wiederholung einer mittelschweren Tat oder krasse Sachen !

satelli
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

...aber die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehrkostet Geld .
Ebenso kostet es eben Geld das ich nicht bekomme wenn ich einen Termin auf dem Amt verbummle.
Ganz einfach und simpel.
Und Lebensmittelgutscheine, um im Bild zu bleiben, kriegt man nicht aufgebrummt für eine Ordnungswidrigkeit, da muss dann schon eine Straftat vorliegen.
Lebensmittelgutscheine sind ja eigentlich die absolut letzte Möglichkeit der Sanktionen, sprich alle anderen Sanktionen haben keinen Erfolg gebracht.
 
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AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

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Selbstverständlich ist es eine Ordnungswiedrigkeit. Wenn es eine Straftat wäre, müsste vor einem Gericht verhandelt werden. Da aber Sanktionen in Rahmen des Verwaltungsktes erlassen werden, ist es eine OWI.
 
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Straftat... ich lach mich kaputt, solch Schwachsinn zu schreiben..

@mattmasch wiso bist Du eigentlich nicht in der PolitiK, solche wie Du sind doch da gefragt?
Du bist so ein sturer Fanatiker und intolerant- gibt es zum Glück nicht sehr viele davon. Stellst Du auch mal was in Frage bzw. hinterfragst etwas?
Bist Du so von Dir überzeugt und glaubst Du echt daran, dass Deine Meinung immer richtig ist? Mit Dir kann man gar nicht "vernünftig diskutieren"
weil Du von vornherein voreingenommen gegen alles und jeden bist, der anders ist und anders denkt wie Du.
Jemand der anders denkt(auch wenn er recht hat) ist doch Dein "Feind"

OT on
@claus13 ich vermissse heute Deine Kommentare.
Kennst Du den?- für uns Verschwörungskritiker.
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und
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OT off
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Zuerst eine OWI, wenn die OWI aber so dermaßen ausfällt ( Betrug z.B. ) geht die OWI an den Staatsanwalt weiter.

bebe
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

...für viele kleine Ordnungswidrigkeiten wie falsch Parken, und dann nicht bezahlen, kann ich auch verhaftet werden und einsitzen.
Oder wenn ich mehrmals innerhalb eines Jahres mehrmals mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt werde, obwohl es immer nur eine gering höhere Geschwindigkeit war, kann mir auch der Führerschein für 1 Monat entzogen werden.
Und wenn ich eben etliche male meine Pflichten gegenüber dem Amt verletze, muss ich es dann in kauf nehmen das ich statt Geld nur noch Gutscheine bekomme.
 
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mattmasch, du willst es nicht verstehen oder? Es geht darum, das die Gutscheine nicht akzeptiert werden!!! Damit sind die wertlos und erfüllen nicht den Zweck. Dies darf und muss problematisiert werden und
Und @bebe genau, wenn es Betrug wäre, ginge es vor Gericht mit einer Verhandlung inklusive Antwort und dem Recht auf Rechtsbeistand (also Rechtsanwalt als Veteidiger)Hier werden aber drastische Strafen im Rahmen eines Verwaltungsakt erlassen. Getreu dem Motto, nehmen sie den Gutschein oder es gibt gar nichts.
Sollte später ein Richter die Unrechtmässigkeit feststellen, ist es auch egal, da der Wert des Gutscheines (der gutscheine) mit dem Geld was zustehen würde, verrechnet werden. Der dadurch entstandene Schaden (z.B. teurer Einkauf, da der billige Supermarkt den Gutschein nicht genommen hat) kann man nicht in Rechnung stellen.
 
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Man kann sich aber gleich so verhalten das man nicht genötigt wird mit Gutscheinen einzukaufen!
Die Gutscheine sollen ja auch sowas wie einen erzieherischen Effekt haben.

bebe
 
AW: Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

...wie @bebe schon anmerkt, """Die Gutscheine sollen ja auch sowas wie einen erzieherischen Effekt haben"""!
Also muss ich dann eben in kauf nehmen durch die halbe Stadt zu fahren bis zu einem Laden der mir die Scheine abnimmt.
Kann dann aber nicht rumheulen das ich dann auch noch Fahrgeld brauche.
Das nächste mal werde ich mir dann gut überlegen ob ich wieder gegen Auflagen des Jobcenters verstoße, oder lieber deren Anordnungen befolge.
Ich will ja was vom Jobcenter, nicht umgedreht.
 
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