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Urteil gegen Pairing!

dann warten wir weiterhin gierig auf die erfolgreiche juristische durchsetzungsmöglichkeit, um sky1 zu sehen (und mögliche weitere andere kanäle, die "manipulierte" sendesignale zukünftig einsetzen).
bis dahin haben wir ja zumindest einen klageweg zur vertragsauflösung/rückabwicklung an der hand. besten dank zumindest dafür bis hierhin ;-)
(die eingeschränkte technische möglichkeit des HD1000 zum realtime-mpeg4-decoding der SD-kanäle ist hier offtopic, das kann jeder HD1000-besitzer selbst probieren und feststellen, daher sag ich dazu nix weiter)
 
Nochmals: man kann die ungrpairte V14 auch in anderen Geräten verwenden. Noch nicht gewusst??
Und es gibt bereits Urteil vom Amtsgericht Eutin: jeder Sky-Kunde kann sein eigenes vereinbartes Empfangsgerät bis laufzeitende nutzen.
Dagegen hat Sky nicht Berufung eingelegt, also akzeptiert. Es kann noch heute rechtskräftig werden durch Rücknahme der Berufung.
Alles alles ist klar entschieden. Wer also seinen Vertrag mit Sky ohne Leihgerät abschloss, es später aufgezwungen bekam, kann erfolgreich klagen.
Denn der BGH entschied dies alles schon 2007 gegen Premiere.
Bitte lass also die ewige gleiche Wiederholung, dass der HD1000 nicht perfekt sei. Denkst du, nur den nutzte ich für Sky?
Zusatzfrage: was ist in AGB und Vertrag geregelt für den Fall, der hd1000 ist defekt? Also kann jeder Kunde natürlich die ungepairte V14 auch in anderen Geräten nutzen. Sky muss man nach AGB dazu nicht informieren.
Und viele Kunden haben auf Basis dieser Urteile und Argumente schon die Freischaltung der V14 erreicht ohne pairing. So auch ich ohne Klage.
 
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übrigens es gibt doch das Drillisch Kartenurteil wegen Gebühren wenn man Karte nicht zurück sendet - dies dürfte für Sky und andere auch gelten.
 
Posts sollten eine neue Information enthalten oder konkrete Frage sachlich beantworten. Dass eine ungepairte V14 flexibel in diversen Geräten alle HD und SD Sender von Sky entschlüsselt, sollte man wissen.
Sky1 sendet seit 2 Tagen - nur in Sky-Hardware mit V14. Deshalb wird wohl niemand zu leihgeräten wechseln. SkyGo nutzt man ja parallel zu eigenem Receiver ja auch, um die neueste koch-Show von sky1 zu genießen :)
 
soweit kann dir jeder folgen, alles gut.
aber ich kann deiner argumentationskette leider trotzdem in einigen punkten nicht folgen:
du argumentiertest: "wehret den anfängen, nehmt einen leihreceiver nicht an, schickt zurück, macht verträge mit eigenem gerät, usw..."
jetzt haben wir ein faktum: sky1 läuft nicht. bei dir nicht und auch allen anderen V14-ohne-leihgerät-verträgen. warum ist dir das egal? nur wegen der inhalte von sky1?
die wahrscheinlichkeit, das die "manipulierten" sky-signale über sky1 nur ein test und der anfang sind, andere kanäle folgen zu lassen, ist ja nunmal nicht von der hand zu weisen.
was machst du, wenn z.b. heute nachmittag sky bundesliga ebenfalls auf "manipulierte" signale umstellt? ist dir fussball auch egal? da ist dann mMn der fokus aus den augen verloren ("wehret den anfängen").
ist jetzt nicht genau der richtige zeitpunkt, unverzüglich bei sky deine vertragssituation durchzuboxen und damit sky zu zwingen, die "signal-manipulation" zu entfernen, damit
du vertragskonform den zugesicherten leistungsumfang nutzen kannst?
deine V14 und dein vertrag ist nichts besonderes, solche karten sind noch zuhauf im umlauf. das ziel sollte doch sein, das pairing vollumfänglich zu verhindern und nicht eine vertragsauflösung/rückabwicklung/kostenerstattung.
deiner empfehlung folgend, ist stand heute sky1 dicht und es ist zumindest die möglichkeit einzuräumen, das es weitere sender trifft. weiterhin deinen empfehlungen folgend kann man juristisch wieder ohne kosten aus dem vertrag. wir wollen aber doch V14 mit gebuchtem paket im alternativen receiver gucken. die juristischen erfolge in allen ehren, aber das nützt keinem was, wenns trotzdem nach und nach dunkel wird und man lediglich wieder aus dem vertrag kommt. einen sky-receiver unter vorbehalt annehmen und klagen klingt zwar nett, aber ob ich damit sky soweit bekomme, alternativreceiver wieder hell zu machen und ob bis dahin nicht der fc bayern weitere drei meisterschaften feiert, bis ich davon was im alternativreceiver zu sehen bekomme, ist leider noch immer nicht gefestigt.
und nochmals: deine erfolgreich freigeschaltetete V14 ist noch zuhauf im umlauf, aber juristisch lässt sich stand heute leider nicht gesichert verhindern, das es weitere kanäle trifft.
"juristisch" hast du also kein sky1. technisch habe ich es allerdings schon (auch im alternativreceiver, ohne jegliche juristerei):

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Was ist dein Vorschlag?
Mehrere Klagen laufen derzeit auf vertragserfüllung mit eigenen Receiver. Das Amtsgericht Eutin urteilte bereits, dass der Kunde mit Vertrag eigener Receiver diesen Anspruch hat. Das können andre auch einklagen. Urteil Landgericht folgt auch bald.
Mit ungepairte V14 kann man sky1 sehen mit einem billigen gebrauchten Sky-Receiver, z.B. Vodafone TV Center. Kostet mit Festplatte ca. 35 EUR als zweitgerät.
Aber sky1 ist doch kein Argument für Sky-Leihgerät. Manche Sendung kann man auch über skyGo sehen..
 
ich habe leider keinen vorschlag dazu. deswegen habe ich ja geschrieben, das wir weiterhin gierig auf eine juristische möglichkeit zur durchsetzung der vertragserfüllung warten.
wenn dahingehend klagen laufen, könnten die urteile dazu dann ja einen ansatz bringen, vertragserfüllung anstatt vertragsauflösung zu erklagen. warten wirs ab...
mich wundert nur, das du mit vertraglicher/schriftlicher/juristischer zusage einer nutzung von alternativgerät keine einstweilige verfügung oder ähnliches (bzgl. sky1 verfügbarkeit) anstrengst,
um sky davon abzuhalten, die sky1-modifikation auf andere sender auszuweiten. aber das ist allein deine entscheidung, da will und kann ich dir nicht reinreden...
 
Sky1 sendet seit gestern. SkyUHD auch nur mit Sky-Hardware. Einstweilige Verfügung ist mit geringer Aussicht, weil sky1 nicht als wichtig genug gewertet wird, um eine sofortige gerichtliche Entscheidung zu rechtfertigen.
Wenn heute BuLi dunkel wird, kann der Betroffene Kunde ein Sky-Modul anfordern kostenlos und unter Vorbehalt nutzen und seine Klageforderung weiter durchsetzen.
Die Panik, 2 Tage ohne Sky Leben zu müssen, teile ich nicht.

Also, Urteile sind sich einig: Sky darf nicht so wie bisher zum Leihgerät im laufenden Vertrag zwingen. Sky hat in beiden Gerichtsverfahren auf Berufung verzichtet.
Jeder kann dies auch für sich einfordern, ich helfe ehrenamtlich.
 
absolut richtig, dennoch warten wir weiterhin auf das erste urteil zur vertragserfüllung...
 
Bitte lesen. Urteil Eutin sagt klar aus: Kunde mit vereinbarten eigenem Empfangsgerät darf dieses auch bis laufzeitende nutzen.
Es geht in diesem Verfahren nicht um Vertragsauflösung.
Urteil ist schon da.
 
Bitte lesen. Wird bei diesem Kunden der Vertrag erfüllt ? Sieht er Sky mit diesem "vereinbarten eigenem Empfangsgerät" ? Bitte kommentarlos ankreuzen.
A)....Ja
B)....Nein
(Eine Begründung für "B" ist nicht erforderlich, da bekannt)
 
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lass gut sein marc, ich geb auf. wahrscheinlich kann ich es nicht verständlich genug ausdrücken, was ich meine.
 
Juristen lesen Urteile anders.
Wenn ein Kläger fordert, dass er 10 Stunden am Tag sein Instrument in der Mietwohnung nutzen kann, der Vermieter duldet nur 1 Stunde und der BGH entschied, 2 Stunden seien zulässig, dann hat der damalige Kläger verloren.
Aber Tausende Hobby-Musiker hatten "ihr" Urteil zur Nutzung der Instrumente für wenigstens 2 Stunden.
Dieses Urteil ist also gut für Zehntausende Kunden, die eigene Hardware nutzen wollen. Sky hat Unrecht, Leihgerät darf nicht aufgezwungen werden, wenn eigene Hardware vereinbart wurde.

Deine Antwort: A
Urteil der Berufung liegt dazu bald vor.

@pidi
Ich rate zur Klage vertragserfüllung mit eigenem Receiver. Manche Kläger wollen aber lieber ganz raus, wie massi1922. Verständlich...
 
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und trotzdem hast du kein sky1 und wirst es auf deinem weg NIE bekommen, da gehe ich jede wette ein. und werde meinen inneren reichsparteitag feiern, wenn weitere sender umgestellt werden und du den sky-reciver rausholen musst... natürlich nur unter vorbehalt ;-)
 
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