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Urteil gegen Pairing!

Meine Güte...
Da gibt es einen Tag lang Probleme mit sky1, die Experten basteln schon, um diese werbeverseuchten kochshows auch hell zu machen, die ich z.B. Heute sehen kann über skygo auf 4k-Monitor. Und ich kann meine V14 auch im Vodafone TV Center nutzen. Inkl. Sky1.
Wie oft muss man das wiederholen?

Was Sky mit leihgeräten entgegen Vertrag und AGB macht, ist nach Ansicht Verbraucherschutz M-V strafbares Verhalten. Und schadet den Verbrauchern. Dies bestätigen mehrere Urteile bereits. Wieso freut es dich, wenn Leute so mies benachteiligt werden? Merkwürdig.
Wenn Sky Leihgeräte verschreiben will, kann man es doch in AGB vorschreiben wie in der Schweiz seit 2015 und nur so Verträge verlängern und abschließen. Aber Sky trickst und täuscht und zockt ab. Das geht nicht, das muss man nicht beklatschen..
 
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deine V14 wird im vodafone tv-center nicht sky1 erhellen, auch da biete ich gerne eine wette an.
 
Ja es geht hier um Neuigkeiten!
Neu sind die Sky-AGB. Erstmals Änderungen zur Hardware. Kunde muss Seriennummer seines eigenen Receivers mitteilen für Zuordnung der V14. Wenn man es verweigert, kann Sky Karte deaktivieren (Pairing mit Leihgerät). Gilt nur für Kunden mit neuen AGB, aber schon gar nicht bei telefonischen Vertrag ohne AGB.)
Und topaktuelles Urteil Amtsgericht Achern bestätigt, dass Sky nicht zum Leihgerät zwingen darf. Kläger forderte rückwirkend Vertragsaufhebung und Geld zurück und gewann auf voller Linie.
Anderem User wurde die V14 wieder entfährt für den PR HD 1000, da Vertrag ohne Leihgerät. Er klagt nun zur Sicherstellung der Freischaltung bis Ende 2017 (Laufzeit).
Das sind die wichtigen News.
Weitere Klagen auf Vertragserfüllung laufen.

@pidi
Was spricht gegen Sky1 mit Vodafone TV Center? Das Gerät ist Sky-zertifiert für V14 und pairingfähig.
Meine v14 müsste wohl nur aktuelle EMM bekommen(?), ich muss aber erst Ende des Monats verlängern. Ohne Linuxgeräte übrigens. Dann spätestens funktioniert Sky1. Heute keine Lust, Karte zu aktualisieren wegen Kochshows. SkyGo oder ZDF zeigen die auch...
 
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Das Paket ist bei Vodafone nicht buchbar, daher spielt es keine rolle ob es da gehen würde oder nicht.
 
Ja, auf seinem PR HD 1000. Derzeit mit Alphacrypt Light. Sobald das Urteil des Landgerichts vorliegt (er legte Berufung ein), dann ganz ohne Modul im PR HD 1000, wie andere Kunden bereits es erreichten, dann wird er die Kosten des Alphacrypt-Moduls auch einklagen.
(Pidi, unter uns, auch dieser Kunde nutzt im Schlafzimmer und Wohnzimmer nicht nur den PR HD 1000 für seine multimedialen Zwecke, und natürlich kein CardSharing. Diese Klientel meidet das Gericht so wie auch Sky... :)

Übrigens, meine V14 war im Mai 2014 auch gepairt worden, Leihgerät kam per Post. Paket nicht angenommen, nach Diskussionen wurde V14 entpairt und als Sorry gab es einen Freimonat 2014.
 
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Das Pairing wird irgendwann kommen für alle. Die Frage ist eigentlich nicht ob sondern nur wann. Dann stellt sich die Frage ob die sich an irgendwelche Urteile kümmern. Wenn die Geschäftsleitung sagt Montag wird umgestellt dann wird umgestellt. Ob da klagen laufen juckt die gar nicht. Sieht man ja jetzt wieder man könnte den Sender ja einklagen da er ja im Abbo ist und auch laufen sollte. Tut aber wohl keiner.
 
Naja, ob man neue Programmangebote einklagen kann, wenn man nichtmal Sky-Hardware besitzt, erscheint mir sehr gewagt.

Die zwei hier angeführten Urteile der Amtsgerichte Eutin und Achern lassen erkennen, wie Amtsgerichte in den Einzelfallklagen urteilen:

Sky wird nicht gezwungen, jedem alles zu ermöglichen. Bestenfalls kann man vorfristig seinen Vertrag beenden oder muss sich eben selber um Hardware bemühen, mit der man die gewünschten Sky-Programme auch sehen kann, weil man selber die Entscheidung gefällt hat, eigene Hardware zum Empfang von Sky verwenden zu wollen.

Deshalb sieht Sky die bisher ergangenen Urteile ziemlich gelassen und erhebt dagegen auch keinen Widerspruch.

Die Frage ist doch: Wer hat eine nachweisbare Zusicherung von Sky, dass man seine eigene Hardware eines bestimmten Herstellers (z.B. Humax HD1000, der nunmehrr weit über 10 Jahre alt ist) über die gesamte Vertragslaufzeit auch benutzen können muss?

Um es vorweg zu nehmen, ein Sreenshot einer irgendwann mal gemachten Online-Bestellung ist im allgemeinen keine beweiskräftige Zusicherung, dass die Bestellung auch so vom Anbieter angenommen wurde.

Ansonsten denke ich auch, dass Sky One und Sky UHD nur die Vorboten dessen sind, was in nächster Zeit bei allen Sky-Programmen umgesetzt werden wird. Sonst könnte sich Sky das alles ja sparen und alles so lassen, wie es bis dahin auch war.
 
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marc, das hat keinen sinn bei mir, ich nehm dir das alles nicht ab. deine karte und deine vertragslage ist absolut nichts besonderes. aufmerksamkeit gibts erst wieder, wenn du sky1 hell hast oder ein rechtskräftiges urteil zeigst, in dem eindeutig steht, das sky einem kunden vertragsgemäss alles (ja, auch sky1) im alternativreceiver liefern muss UND dieses auch tut. auch der erfolgreiche eutiner kläger hat kein sky1 offen.
und wenn es nicht bei sky1 bleibt, wird auch bei dir, beim eutiner kläger und vielen anderen sender für sender dunkel. da beisst die maus keinen faden ab ;-)
 
Das Urteil des Amtsgerichts Eutin ist sehr eindeutig. Der Kunde fordert, dass er bis Laufzeitende seine eigene Hardware, den HD 1000, verwenden kann.
Die Richterin urteilte, dass man seine eigene Hardware verwenden kann und kein Leihgerät nutzen muss, wenn man bei Vertragsschluss eigene Hardware vereinbarte. Dies entspricht so auch 100 % den AGB, die keine Pflicht zum Leihgerät vorsehen und bei Verschlüsselungswechsel nur den Tausch der Sky-Leihgeräte vorsehen.

Der Kunde muss also darlegen, dass er bei Vertragsschluss seinen eigenen Receiver vereinbarte. Dass es nicht ein Sky-Leihgerät war, ist ja unstreitig, räumt Sky ja auch ein. Welcher Kunden-Receiver es war? Das muss Sky nach dem Gesetz bei Telefon- und Internet-Verträgen belegen, nicht der Kunde. In meinem alten Vertrag steht auch: "Receiver: Kundengerät".
Sky wollte nie wissen, welche Hardware man verwendete. Nur weil Sky diese Daten nicht speicherte oder nicht dafür interessierte, muss Sky sich zurechnen lassen.
Mein zweiter (neuer) Vertrag ist mit Video des gesamten Online-Bestellvorgangs, so auch mehrere andere User 2015/2016 gemacht. Da sieht man, wie ich die Seriennummer des HD 1000 online eingebe. Und Sky den Auftrag bestätigt. Sky kann ja gern das Gegenteil belegen, bei Fernabsatzverträgen ist Sky in der Beweispflicht.

Sky muss nach AGB bei Verschlüsselungswechsel dafür sorgen, dass es zu keinen Einschränkungen im Empfang des Kunden kommt. Der Kläger mit PR HD 1000 kann ja alles sehen. Einziges Problem: Sky pairt seine V14 mit einem anderen Leihreceiver (Pairing 1), das kann Sky ja rückgängig machen. Oder Sky programmiert das Sendesignal, dass es nur mit Sky-Leihgeräten entschlüsselt werden darf (Pairing 2), auch dies ist ja eine Entscheidung von Sky, die man jederzeit zurücknehmen kann.

Das Amtsgericht Achern hat allen Forderungen des Klägers stattgegeben. Der Kunde hatte fristlos gekündigt, ohne Beratung, nachdem Sky die Karte abschaltete. Freischaltung nur nach Zahlung von 169 EUR für Leihgerät. Klar, dass Sky damit nicht durchkommt. Kunde gewann zu 100 % seine Forderung, Sky trägt alle Kosten.

Das Amtsgericht Eutin urteilte auch, dass Sky sowieso nur mit kostenfreier Hardware den Kunden umstellen könnte, wenn der Kunde damit einverstanden ist. Sky fordert aber - wie beim Kläger in Achern - viel Geld für den Sky-Festplattenreceiver statt des Kunden-Festplattenreceivers (oder für das Sky-Modul). Das geht schon mal gar nicht. Das räumte Sky auch vor Gericht ein.

Viele andere Kunden (auch ich) erreichten die Deaktivierung von Pairing ja bereits außergerichtlich. Also locker bleiben.
Wer hier andere Auffassungen vertritt, begründet sie nicht mit Urteil oder AGB, sondern mit "Sky darf das".
Der BGH entschied bereits 2007, dass der Kunde Anspruch darauf hat, seine teure eigene Hardware bis Laufzeitende auch zu nutzen. Punkt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn ich die Beiträge von MB lese, wird mir ganz anders.
Er spielt sich als ehrenamtlicher Helfer auf.
Aber das ist nur die halbe Wahrheit.

In Wirklichkeit ist er Brandstifter und Feuerwehrmann in einem.
Und das durfte ich selber erleben !!

So lange er der Held in einem laufenden Verfahren sein kann
und nur so lange wie er die Fäden in dem laufenden Verfahren in der Hand halten darf,
wird er jemanden unterstützen.

Angeblich soll es aus Achern ein Urteil geben.
MB soll dieses nach seinen eigenen Aussagen zur Verfügung stehen.
Aber leider erhalte ich dieses für das Verfahren beim Landgericht in Lübeck nicht von ihm.
Nur so viel dazu.

Überlegt also gut was ihr macht.
 
ich habe dich um Treffen mehrfach gebeten, um zu helfen, richtig?
Das Urteil Achern ist doch schon mittlerweile hier online. Wann können wir uns treffen? Ist sehr wichtig, allein klappt das nicht. Mehrere Urteile sind schon gewonnen, dein Verfahren kannst du auch gewinnen.
Heute wieder ein Schreiben von Sky mit Zusage der Nutzung des PR HD 1000. Der User hat heute mein Schreiben an den VKI abgeschickt, den Verbraucherschutz in Österreich. Dort will ein Jurist die nächsten Tage sich der Sache annehmen.
Wann endet deine Frist zur Stellungnahme? Ich habe die letzten Tage mehrfach angeboten, zu Dir zu fahren.
Nach meinem Urlaub heute habe ich mehrere PN gelesen, dass Sky solo V14 ohne Pairing zusandte, Experten wie name007 und tulpenknicker haben mehrere V14 ohne Pairing freigeschaltet. Allein hat man aber gegen Sky keine Chance.

Das schrieb sky wiederholt an User (Auszug) August 2016:
"Wir empfehlen Ihnen daher unsere eigenen HD-Receiver oder Sky+, unseren HD-Festplattenreceiver. Mit diesen Geräten können alle Funktionen ohne Einschränkung genutzt werden. Außerdem bieten wir Ihnen volle Unterstützung bei technischen Fragen und einen kostenlosen Geräteaustausch im Falle eines Defekts. Darüber hinaus sind unsere Geräte Dank regelmäßiger Softwareupdates sicher für zukünftige Anwendungen und garantieren einen idealen Jugendschutz. Kunden mit Satellitenempfang sehen über unsere HD-Receiver zudem bis zu sechs Monate lang kostenlos alle Sender von HD+.
Dennoch akzeptieren wir Ihren Wunsch, ein anderes Receivermodell nutzen zu wollen. Allerdings können wir Ihnen keine weitere technische Unterstützung in der Zukunft garantieren, falls es zu einem der oben beschriebenen Probleme kommt."
 
Zuletzt bearbeitet:
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Welche mehrere Urteile gegen das Pairing wurden vor deutschen Gerichten gewonnen???

Das Urteil des Landgerichts Achern kann man wohl kaum als Gewinn in der Beziehung werten, da der Verlangerungsvertrag des Klägers einfach nur als nicht wirksam vom Gericht beurteilt wurde und deshalb ruckabgewickelt wurde, so dass der Kläger heute nicht mehr mit seinem Humax HD1000 Sky sehen kann, weil er gar kein Sky-Abo mehr hat.
 
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