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Urteil gegen Pairing!

Sky forderte plötzlich Nutzung Leihgerät und wollte dafür auch noch Geld kassieren! Rotzfrech! Und kriminell...
Und es gab Widerspruch zu vereinbartem Abo-Preis. D.h. Sky buchte mehr ab als telefonisch vereinbart worden war.
Sky könnte ja Tonbandaufnahme vorspielen, aber das wäre wohl nicht so gut gekommen...
Kunde hat daher rückwirkend Vertrag aufheben lassen und sein Geld zurückgefordert. Sky weigerte sich. Gericht entschied anders.

AGB waren nicht vereinbart.
User kann dazu sicher mehr berichten.
 
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Sky hat nun neue AGB erlassen (30.09.2016).
Darin werden erstmals seit Jahren die Punkte zu der Hardware überarbeitet:
1.4.4 Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird. Falls der Kunde die Seriennummer seines Empfangsgeräts auf Anfrage von Sky nicht innerhalb einer angemessenen Frist mitteilt, ist Sky berechtigt, seine Leistung zurückzubehalten.

D.h., Sky muss man bisher die Seriennummer seines Receivers ja nicht mitteilen, so dass Sky auch nicht pairen kann. Ist natürlich auch sinnlos, wenn man gar kein pairingfähiges Gerät besitzt wie z.B. den PR HD 1000.


In 2.1.1 wurde nun erstmals formuliert, welche Hardware unzulässig ist: Zur Umgehung von Jugendschutz und bei fehlender Lizenz für die Verschlüsselung von Cisco (NDS):
2.1.1 ... Für den Empfang von HD-Programmangeboten hat der Kunde ein zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen. Nicht zur Nutzung der Programmangebote von Sky zugelassen sind Empfangsgeräte, die nicht vom Verschlüsselungsanbieter lizensierte Software zur Entschlüsselung beinhalten und/oder Software enthalten, die eine ungenehmigte Entschlüsselung der Programmangebote von Sky ermöglichen und/oder die eine nicht genehmigte Umgehung der digitalen Vorsperre des Jugendschutz und/oder der Kopierschutzverfahren (derzeit Macrovision, HDCP, CGMS-A) und/oder von Watermarking- oder Fingerprintingverfahren ermöglichen.

Wichtig zu beachten: Solche Einschränkungen der AGB gelten natürlich nur für Verträge ab dem 30.09.2016 und nur, wenn die AGB auch wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Dies ist bei telefonischen Verträgen eher nicht anzunehmen, siehe dazu auch die Auftragsbestätigung zum Vertrag oder zur "Verlängerung" (= neuer Vertrag).

Sky räumt mit diesen AGB-Änderungen quasi ein, dass die bisherigen AGB nicht ausreichten, dem Kunden ein Leihgerät aufzuzwingen. Dafür auch noch Geld zu verlangen, ist sowieso unmöglich. Aber wer gar keine AGB vereinbarte oder noch die alten, dem kann das sowieso egal sein. Der PR HD 1000 jedoch erfüllt auch diese neuen Auflagen der AGB vollständig, beherrscht aber kein Pairing. "Zertifizierte" Receiver fordern die AGB nach wie vor nicht. Der PR HD 1000 ist aber sogar weiterhin Sky-zertifiziert...
 
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Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre. Der Hauptgrund, rückwirkend die Vertragsverlängerung aufzuheben, war der fast doppelt so hohe Abopreis nach der Vertragsverlängerung, was so für den Sky-Kunden nicht bei der Vertragsverlängerung klar war bzw. von Sky so kommuniziert wurde, sondern erst bei Fälligkeit nach der Vertragsverlängerung für den Sky-Kunden ersichtlich wurde.

Dass Sky von sich aus auf keine rückwirkende Aufhebung der Vertragsverlängerung eingegangen ist, sondern ein gerichtliches Urteil abgewartet hat, ist für mich "Dummheit" oder Vertrauen darauf, dass ein Sky-Kunde nicht klagen wird.

Naja, Ende gut, alles gut:
Sky hat einen Kunden weniger und der ehemalige Sky-Kunde hat kein Sky-Abo mehr.
 
Hast Du mit Sky telefoniert? Sky hätte den Kompromiss angeboten, den Vertrag zum vereinbarten günstigeren Preis fortzusetzen. Warum hat Sky dies dem Kläger/Gericht nicht angeboten? Weil der Kläger weitere Gründe nannte, die hier wesentlich sind. Da war Sky nicht bereit, einen Kompromiss für kundeneigene Hardware zu akzeptieren. Daher blieb nur das Anerkenntnis für Sky.
Kunde konnte sich durchsetzen, dass er lieber Vertrag auflöst als für und mit Sky-Gerät noch was bezahlen zu müssen.

Wichtig hier auch der Sachverhalt, dem Sky prozessual nicht entgegentreten konnte: Kunde konnte im Januar 2016 mit der Seriennummer des PR HD 1000 den Vertrag mit Wirkung ab 06/2016 verlängern ohne Leihgerät, konnte auch zuvor ohne Leihgerät den Vertrag nutzen, ausdrücklich mit dem PR HD 1000. Keine AGB vereinbart! Das sind gerichtlich protokollierte Fakten.

Ebenso von Sky als Sachverhalt akzeptiert die Feststellung, dass Sky bei Zwangstausch der Hardware 169 EUR fordert. Mit welchem Recht?? Klar, dass Sky da vor Gericht verliert und der Kunde so keine Vertragsverlängerung akzeptiert. Ein Missverständnis beim Preis hätte Sky sonst im Vorfeld schon anders gelöst.

Die Karte des Kunden wurde ja nicht wegen des Preises gesperrt, sondern als Pairing. Dagegen wendet sich der Kunde mit der Forderung nach Vertragsaufhebung. Nur deshalb bekommt er nicht die Differenz zum vereinbarten Preis zurück, sondern den gesamten Betrag.
Hätte der Kunde eine Pflicht, den Leihreceiver zu nutzen, hätte er ja weiterhin Sky sehen können. Er hätte nur die zuviel abgebuchten Beträge Juni/Juli 2016 zurückfordern können, also 71,99-34,99 EUR = 2 x 37,00 EUR. Dass der Kunde nichts sehen konnte, lag ja an seiner Weigerung, den Leihreceiver für 169 EUR zu leihen. So behauptet es Sky sonst immer.

Der Kunde zahlte alle offenen überhöhten Forderungen von Sky, doch blieb seine Karte dunkel (gepairt). Daher die Klage. Bitte lesen. (Mehr abbuchen als vereinbart und zu hoffen, der Kunde klagt nicht, ist nicht "Dummheit", sondern Straftat von Sky. Aber damit wäre Sky auch durchgekommen vielleicht, doch die Karte blieb ja wegen Pairing dunkel trotz Zahlung.

Nun hat Sky zugestanden, dass der Kunde zu Recht sich weigerte, den Leihreceiver für 169 EUR zu leihen. Klares Urteil gegen Zwangsgeräte!

Schweiz/Österreich:
In der Schweiz bestand ebenso ein Sonderkündigungsrecht bei Zwang zum Leihreceiver.
In Österreich hat die Medienaufsicht RTR ebenso Sky dazu verdonnert, einem Kunden ein Sonderkündigungsrecht anzubieten, wenn der Receiver getauscht wird.
(In Österreich kann man laut dortigen AGB nach Ende der Mindestlaufzeit übrigens jederzeit zum Ende des nächsten Monats sein Abo kündigen!)

Neue Klage:
Ein weiterer Kunde hat erreicht, dass seine V14 aus Vertrag 2015-2017 ohne Leihgerät nun wieder entpairt wurde im Oktober 2016.
(Musterschreiben genutzt) zur Nutzung im PR HD 1000 mit Seriennummer des Kunden.
Doch Sky-Mitarbeiter am Telefon kündigte an, dass das Pairing wieder zuschlagen würde, spätestens nach 2 Monaten.
Kunde fordert nun von Sky die Zusicherung schriftlich, dass seine V14 bis Ende 2017 im vereinbarten eigenen Receiver wie derzeit auch genutzt werden kann, also keine Zuordnung zu Leihgeräten erfolgt. Sky wird sich weigern. Daher wird der Kunde diese Feststellung vor Gericht einklagen.
Dann muss Sky dem Richter erklären, warum man 2015 Vertrag ohne Leihgerät mit V14 abschließt, aber dann nach einem Jahr den eigenen Receiver nicht mehr akzeptieren will und Leihgerät aufzwingen will durch blindes Abschalten der V14, dann doch die V14 wieder für den HD 1000 freischaltet und wieso Sky jetzt schon wieder ankündigt, die Karte wieder mit einem nicht vereinbarten Empfangsgerät pairen zu wollen. Interessant, wie Sky dies erklären will. Denn derzeit läuft es ja wunderbar im PR HD 1000, wie übrigens auch bei mir.

Weitere Klagen gegen Leihgeräte-Zwang laufen. Wer Servicegebühr (wie massi1922 zahlen sollte) tatsächlich zahlte für Sky-Modul, Sky-Festplattenreceiver, der kann dann dieses Geld zurückfordern. Kosten der Zweitkarte muss man dann auch prüfen. Auch die Kosten für ein Alphacrypt-Modul darf man dann zur Erstattung anmelden, wenn Sky mit vertragswidrigem Pairing zum Kauf zwang.
 
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Und SkyOnDemand und SkyBoxSets usw.
Sky1 kann ich aber jederzeit im Vodafone TV Center sehen, wenn ich wollte? Oder muss die V14 gepairt sein für Sky1? Vodafone TV Center kostet bei eBay 35 EUR inkl. Festplatte.

Oder in einem Sky-Receiver von eBay? Nicht getestet..
 
Zuletzt bearbeitet:
SkyFamilyHD läuft in meinem PR HD 1000. Und auch im Panasonic DMR mit Unicam 4.0.
Auch Sky Arts HD.
Auf Sky1 kann ich derzeit verzichten. Wird sicher in einem künftigen Termin mit erläutert werden, ebenso das SkyUHD-Gerätemonopol. Lassen wir Sky doch auch paar Spielereien...
 
Dieses Ergebnis war im Grunde zu erwarten.

Allerdings werde ich wegen diesem Werbeprogramm vorerst nichts unternehmen.
 
ich weiss nicht, was ihr für wunderkisten als HD 1000 da stehen habt, aber die SD-kanäle von sky mit der neuen MPEG4-komprimierung laufen alles andere als "wunderbar". zusätzlich laufen sky1 (SD/HD) und die UHD-kanäle auf den V14-verträgen mit HD1000 mal garnicht. der "leistungsumfang" ist also deutlich eingeschränkt. aber gute infos, das man erste erfolge zur sonderkündigung/rückabwicklung feiern kann. aber die leistung einzuklagen bleibt damit leider weiterhin "nur ein traum".
 
Die SD-Kanäle von Sky laufen ebenso in dem PR HD 1000. Wer da Probleme hat, kann ja auf Sky-Leihreceiver oder Sky-Modul wechseln (kostenlos) oder sich anderen PR HD 1000 besorgen (aber wer nutzt den PR HD 1000 ausschließlich???).
UHD funktioniert mit allen bisherigen Receivern nicht, auch mit keinem bisherigen Sky-Receiver, welch Erkenntnis. Ebenso nicht SkyOnDemand oder BoxSets mit dem PR HD 1000.
Sky1 läuft nur wegen Manipulation des Sendesignals durch Sky nicht auf dem PR HD 1000 oder anderen Receivern außer Sky-Leihgeräten (Sky-Modul oder Sky-Receiver). Dies muss Sky ändern, weil es gegen die Sky-AGB verstößt.
Wer zu den Sky-AGB sich äußert, sollte diese aber auch lesen. Zum Verständnis die Fassung Anfang 2016 und jetzt.

Die bisherigen Urteile stellen allesamt fest, dass Sky nicht einfach im laufenden Vertrag die Leihgeräte aufzwingen darf. Kunde darf nicht zu Kosten verpflichtet werden. Er hat auch selbstverständlich Sonderkündigungsrecht.
Nunmehr ist auch zu entscheiden, ob Sky den Vertrag erfüllen muss. Dazu sind mehrere Klagen anhängig. Hier wollen Kunden Vertragserfüllung bis Laufzeitende Ende 2017 durchsetzen. Wer glaubt, dass Sky dort sich durchsetzen kann, ist ein Träumer. Sky verliert bisher immer und musste bisher immer alle Kosten tragen. Das sind die Fakten.

Und Argumente nennt ja niemand, warum Sky die eigenen Verträge brechen darf.

Wer dann nur den PR HD 1000 allein nutzt, hat nicht alle Leistungen. SkyOnDemand gibt es nur mit Sky-Leihreceiver, nicht mit Sky-Modul oder HD 1000. Man kann aber parallel SkyGo nutzen, wenn man HD 1000 einsetzt. Außerdem nutzte ich die so ungepairte V14 auch mal im Panasonic DMR natürlich AGB-konform. Da kann man mehr als mit dem Sky-Leihreceiver machen.

Ein Gerät, das alle Vorteile vereint, gibt es nicht. Irgendetwas fehlt immer. Wer SkyOnDemand mag, nimmt Sky-Leihreceiver. Wer Freiheit und Aufnahmen möchte, nimmt HD 1000 und hat eine ungepairte V14 (die auch in anderen Geräten läuft ;-) . Alles hat Vor- und Nachteile.

Mit den Urteilen im Rücken kann auch jeder Kunde die Servicegebühren für Sky-Festplattenreceiver (278 EUR) und Module (99 EUR) nun einfordern. Sky muss dies zurückerstatten. Wer stattdessen Alphacrypt-Modul kaufte, sollte diese Rechnung gut aufbewahren. Das kann man auch von Sky zurückfordern. (Kein Scherz...)
 
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