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Urteil gegen Pairing!

Amtsgericht Achern:
Kunde schloss Vertrag ohne Leihgerät. Sky pairte seine V14 mit einem nicht vereinbarten Leihgerät, also Karte dunkel.
Sky: Kunde muss weiter zahlen, muss halt Leihgerät annehmen, selbst schuld, wenn der Bildschirm dunkel ist.
Kunde klagt. Sein Wunsch: Unzumutbare Vertragsänderung, ich will hier raus.

Gericht: Sky ist im Unrecht. Es besteht nach Vertrag und AGB keine Basis für Zwang, das Leihgerät anzunehmen. Daher bekommt der Kunde zu 100% Recht und rückwirkend sein Geld zurück.


Recht auf eigene Hardware bis Laufzeitende bestätigten bereits der BGH 2007 (wegen der Investion des Kunden in eigene Geräte) sowie Amtsgericht Eutin (wenn der Kunde nachweisen kann, eigene Hardware vereinbart zu haben).
Weitere nicht veröffentliche gerichtliche Vergleiche bestätigen diese Rechtsauffassung, z.B. Amtsgericht Pinneberg. Sky trug alle Verfahrenskosten.

Der österreichische RTR hat ebenso Sky verdonnert, dem Kunden sein Geld rückwirkend zu erstatten und dem Kunden ein sonderkündigungsrecht einzuräumen, wie es auch in der Schweiz bei Leihgeräte-Zwangsumstellung eingeräumt werden musste.

Nun hat ein Jurist des VKI (Verbraucherschutz Österreich) den Fall eines Kunden angenommen, dem noch vor wenigen Wochen eine Nutzung seines eigenen PR HD 1000 zugesagt, nun aber die Karte abgeschaltet wurde (Pairing mit virtuellem Leihreceiver, nicht mit dem in den Kundendaten hinterlegten Receiver (wäre hier ja der PR HD 1000), wie es Sky.de und Sky-Vorstand immer ankündigten). VKI ist überrascht von der Rechtsauffassung von Sky, dass die eigenen AGB 2.1.1 (Kunde stellt den Receiver) oder 1.5.2 (Sky darf nur entliehene Receiver tauschen) für Sky plötzlich nicht beachtlich sind.

Ein Kunde hat gerade jetzt neuen Vertrag mit PR HD 1000 abgeschlossen für V14, ein spezieller Fall. Alles offiziell und gut dokumentiert. Seriennummer des HD 1000 wurde bei ihm für neuen Vertrag Hauptkarte V14 akzeptiert. Es herrscht echtes Sky-Chaos. Selbst wenn lediglich das Sonderkündigungsrecht bestätigt werden würde, müsste Sky sehr vielen Kunden rückwirkend viel Geld für Abo und Leihgeräte-Gebühr ersetzen oder Pairing aussetzen.

Sky ersetzt den Festplattenreceiver des Kunden ja nicht einmal durch kostenlosen Sky+ in der Regel, fordert sogar oft für den nackten Receiver oder Modul schon Geld, der nicht einmal SkyOnDemand empfängt oder Sky3D-Inhalte von Festplatte (für Kabel-Kunden).
 
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Es ist aber kein Sieg wenn die immer nur das Geld erstatten müssen. Ein Sieg ist es wenn da ja ein Vertrag besteht die das gerät bis Laufzeitende nutzen dürften. D.h. wenn jetzt noch Verträge mit PR HD 1000 zuglassen werden selbst aus Blödheit muß der Vertrag seitens Sky 2 Jahre so laufen. Das wäre ein Sieg
 
Es ist besser wie nichts,denn wenn alle die Füße still halten würden und nur labern,wäre die große Finsternis für alle Alterativen Sky Abonenten schon lange gekommen,denn technisch ist das schon längst möglich!!

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Natürlich laufen diese Klagen auf Vertragserfüllung!
In Achern wollte der Kunde aber von Anfang an nur aus dem Vertrag heraus.
Gut auch für Kunden, die in Vollpreis gerutscht sind ;-)

Sky-Modul unter Vorbehalt anfordern, unter Protest gegen Kosten für Zwangsgerät. oder alphacrypt 2.2 vorläufig nutzen (Rechnung für Sky aufbewahren). Dann Klage auf Vertragserfüllung für Vertrag bis Ende 2017 oder Mitte 2018. 70 EUR Vorschuss an das Gericht. Und einfach parallel abwarten, wie das Gericht entscheidet nach 3-4 Monaten. Schriftliches Verfahren.
Solange guckt man und Sky Bucht vorerst weiter ab. Alles easy. Kein Stress, Arbeit macht anderer ehrenamtlich.
Das Gleiche empfehle ich bei Preiserhöhung 2-3 EUR, wenn in der letzten Auftragsbestätigung keine AGB beigefügt sind. Auch da wurde meiner Klage bereits von Sky stattgegeben, Kunde in Vollpreis bekam 5 Monate rückwirkend Geld komplett 350 EUR zurück.
 
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Neue Info:
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Wien prüft nunmehr nach den ersten Urteilen gegen die Zwangsreceiver, inwieweit hier eine Unterlassungsklage gegen Sky berechtigt wäre. Dazu soll ich Zuarbeit leisten.
Bisher war der Kenntnisstand dort, dass jeder Kunde bei Hardwaretausch einen kostenlosen Sky-Festplattenreceiver gestellt bekommt und weiterhin seine TV-Programme sehen und aufzeichnen kann. Dies ist aber nicht zutreffend, eine Festplatt wird in der Regel von Sky mit bis zu 149,00 EUR berechnet.
Es war auch überraschend zu hören, dass zum einen Bestandskunden zwangsweise den Receiver tauschen müssen, andere Kunden jedoch weiterhin neue Verträge ohne Leihgerät abschließen dürfen. Das irritiert, wo Sky doch behauptet hat gegenüber den Behörden und Gerichten, die Nutzung des Leihreceivers sei unumgänglich notwendig.

Wer also für Sky-Festplatte Geld zahlen musste, kann sich gern per PN melden, damit man dem Ministerium einige Zeugen präsentieren kann. Dann kann das Geld für Leih-Festplatte auch zurückgefordert werden!
 
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Neue solo V14 verbietet späteres Pairung mit Zwangsreceiver:
Nachdem nun 200 Leute oder deutlich mehr seit Oktober ein neues Abo hier abschlossen mit der vertraglichen Vereinbarung des eigenen Receivers, und nachdem Sky diese Verträge ohne Receiver und mit Zusendung der solo V14 ohne Pairing bestätigte, stellt sich ja die nächste interessante Frage:
Wenn Sky dann später, z.B. im April 2017, diese Kunden auch zum Leihgerät zwingen will (durch Pairing der V14 oder durch Änderung der Verschlüsselung entgegen 1.5.2), dann würde es ja bedeuten, dass ein Kunde vollkommen sinnlos seinen 2016 beendeten Vertrag trotz Angebot von Sky zu 29,99 EUR NICHT verlängerte, um gerade extra den online angebotenen alternativen Vertrag ohne Leihgerät annehmen zu können, auch wenn er paar EUR mehr kostet. Dazu sendete der Kunde auch sein Sky-Modul oder den Festplattenreceiver aus dem bisherigen Vertrag zurück. Weil Sky dies so online anbot.
Wenn Sky nun diese Verträge auch pairen wollte, würde das für den Kunden ja bedeuten, dass er trotz höheren Preises für Vertrag ohne Leihgerät nun doch ein Leihgerät nutzen müsste, für das Sky dann nochmals 99 EUR abkassieren will womöglich, also doppelte finanzielle Schädigung.Ich denke, auch der glühendste Sky-Fan (angesprochene wissen, wen ich meine) muss einräumen, dass solch Verhalten unzulässiger Vertragsbruch wäre.
Wer jetzt clever ist und seinen Vertrag mit aufgezwungenem Leihreceiver beendete und sich neues Abo ohne Leihgerät holte, sollte also die Angebote von Sky zur Verlängerung mit 34,99 oder 29,99 EUR dokumentieren und auch nach Buchung der solo V14 die empfohlene kurze Mail an Sky senden, mit der man nach Inbetriebnahme der solo V14 Sky darüber informiert, dass man den Vertrag mit dem zertifizierten Receiver Humax HD 1000 abschloss und nutzt. Sky reagiert ja nicht. Aber man hat dann einen Beweis über die Vertragsvereinbarung für spätere Diskussion.
 
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Ich denke, dass ich nicht damit gemeint bin, weil man bei nur terrestrischem TV-Empfang kein "Sky-Fan" sein kann.

Aber was rechtlich von Belang ist, entscheiden letztlich Gerichte und nicht die Wunschvorstellungen was sein könnte wenn...

Wie hat eigeigentlich das Landgericht Lübeck nun im Berufungsprozess entschieden???

Das Letzte, was man davon hier gelesen hat, war dies vom Kläger vor knapp einem Monat:

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landgericht Lübeck prüft. Der User wollte ein anderes Urteil gegen Sky vom Amtsgericht Achern, das im Thread schon lange steht. Meine volle Hilfe hat er unverändert. Weitere Äusserung kam nicht. Bisherige rechtskräftige Urteile sagen, dass sky nicht einfach Leihgerät aufzwingen darf.
Gerichte entscheiden, nicht Sky. Gut!
Trotzdem dürfen Menschen ihre Meinung äußern. Vorgestern wieder neuer Vertrag sogar mit SN des HD 1000, das ging mal wieder kurz für Minuten bei der Hauptkarte...

Ansosten laufen mehrere Verfahren und endet jetzt Frist für sky zur Stellungnahme beim Verbraucherschutz Österreich. Mal gucken, ob die Textbausteine da überzeugen... Da sitze ich mit dabei als Berater im weiteren Sinn.
 
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Es freut mich für jeden, der einen Neuvertrag mit Sky machen kann, ohne dass erstmal die Abokarte gepairt wird. Ob man das Risiko, dass die Abokarte später gepairt wird, eingehen will und deshalb dann gegen Sky rechtlich vorgehen will, muss jeder für sich selbst entscheiden können und nicht auf Grund von vielleicht zutreffenden oder auch nicht zutreffenden rechtlichen Annahmen dazu "verleitet" werden.

Frohe Weihnachten allen Mitlesern und Mitdenkern hier im Forum!
 
es geht darum, ob man den Vertrag, den man wegen Bundesliga sowieso macht, ohne Leihgerät abschliesst oder mit Sky-Gerät.
und wer lieber das Sky-Modul nutzen möchte als Neukunde, bekommt es bei Vertragsschluss für 69 EUR. Wer lieber eigene Hardware nutzt, bestellt solo V14. und bekommt später dann im Fall von Pairing das Sky-Modul (unter Vorbehalt bestellen per mail) kostenfrei!

und Fachleute kümmern sich ehrenamtlich um den Rest, ein schriftliches Verfahren ohne Mühe oder Stress für den Kunden, um die V14 wieder zu befreien...

Sky bestätigt ja den Vertrag mit der Bestellung solo V14 und Freischaltung ohne Pairing.
Also niemand verleitet außer sky :)
 
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Clever? Dein Kampf in allen Ehren und ich lese auch weiterhin interessiert mit, aber tut sich dieses Theater wirklich noch jemand freiwillig an? Ich bin bin jetzt ein Jahr skyfrei und habe das gesparte Geld in einen 100MBit-DSL-Anschluss, Amazon Prime und Netflix investiert. Das reicht der Family vollkommen und falls doch mal was fehlt, wird es halt runtergeladen. Als ehemaliger Fußball-Junkie war für mich die EM der absolute Tiefpunkt der Langeweile - mittlerweile schaue ich noch nicht mal mehr die Sportschau - gähn ;) Von daher bin ich Sky mittlerweile schon fast dankbar für ihre Pairing-Entscheidung - habe ich doch erkannt, dass dieser Rotzverein für mich und meine Familie völlig überflüssig ist :)
 
Im Bereich "Rechte und Urteile" empfehle ich nicht das "Runterladen" von Filmen im Internet ;-)
Hier geht es um besten Weg für diejenigen, die z.B. wegen Bundesliga gern Sky abonnieren. Mittlerweile verteilt Sky ja wieder fleißig solo V14 ohne Pairing an Kunden, die mit eigener Hardware bestellen. Ohne zu erfassen, welches Gerät der Kunde denn nun nutzt. Und wenn die Kunden dann per Mail mitteilen, den Vertrag mit dem HD 1000 zu nutzen, das stört Sky auch nicht...
 
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Bedeutet dies, dass man dann von Sky als Antwort auf die Mail schriftlich bestätigt bekommt, dass der Vertrag für die Verwendung eines Humax HD1000 abgeschlossen wurde???

Ohne eine derartige schriftliche Bestätigung bleibt die Mail eines Kunden an Skynur eine einseitige Willenserklärung des Sky-Kunden. Darauf zu vertrauen, dass ein Richter eine fehlende Reaktion von Sky auf eine derartige Mail eines Kunden als Annahme der Willenserklärung des Kunden durch Sky wertet, ist "blauäugig". Richter haben lieber schriftliche Nachweise als mögliche Annahmen was vertraglich vereinbart wurde.
 
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