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Urteil gegen Pairing!

Ähm ganz ehrlich, ist ja schön und gut dass du die ganzen Gebühren zurück bekommst und sky frei bist. Aber das hört sich so an als sei sky dir so nix wert. Also ich brauch sky schon für Bundesliga und Formel 1, weil ich Fan bin und darauf nicht verzichten möchte.
 
Heute neue Klage vorbereitet. Kunde hat Vertrag Herbst 2015 um zwei Jahre verlängert telefonisch, mit S02. Bekam dann einige Zeit später eine V14 zugesandt im Brief. Leihreceiver wurde erst Dezember 2015 unaufgefordert zugesandt und ging an Sky zurück. Vertrag lief ja vorher schon ohne Leihgerät - wurde ja so verlängert mit Zustimmung von Sky.
Ende Mai 2016 ebenso Smartcard dunkel. Nach Musterschreiben aus diesem Thread wurde unter Vorbehalt ein Sky+Modul eingefordert, da Sky die Freischaltung weiterhin mit HD 1000 verweigerte. Kosten für Sky-Modul konnten so abgewehrt werden, doch Sky ist so frech, stattdessen eine "Aktivierungsgebühr" 20 EUR und Versandkosten 12,90 EUR zu fordern. Außerdem wurde nun auch der monatliche Abo-Preis um kleinen Betrag erhöht, obwohl im Telefonat 2015 zur Verlängerung des Vertrags AGB keine Erwähnung fanden, auch nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung (also ein Vertrag ohne AGB).

Klage wird also diese Zusatzkosten zurückfordern (12,90 EUR/20 EUR) und die Preiserhöhung anfechten. Da hatte mein Klageentwurf bei Verträgen ohne AGB schon in anderem Fall Erfolg. Daneben wird auch die Freischaltung der V14 für den vereinbarten HD 1000 gefordert.
Im Dezember 2016 muss Sky alle Argumente dem Gericht präsentieren, dann kann das Amtsgericht entscheiden.

Sehr interessanter Fall: Sky verlängert 2015 Vertrag für 23 Monate, obwohl der Kunde nur den HD 1000 nutzt. Ohne AGB.

@color86
Danke für die Infos und den Kampf. Sky wird einigen Kunden noch erhebliche Kosten zurückerstatten müssen. Wenn der Zwang zum Leihgerät unzulässig ist, dann kann man auch die Zwangsgebühr 279 EUR für Leih-2TB-Receiver zurückfordern... Wie das Gericht bezüglich der vergleichbaren 20 EUR "Aktivierungsgebühr" und Versandkosten entscheidet, werde ich in einigen Wochen hier auch berichten können. Geld für Zwangs-Hardware im laufenden Vertrag ohne Leihgerät zu kassieren, ist wirklich dumm von Sky.

@name007
In mehreren Klagen wird die Vertragserfüllung gefordert. Hier war es eine Schlichtungsstelle RTR, die nicht ausreichende fachliche Kenntnisse hatte und keine Zeugen, dass Sky weiterhin Verträge mit dem eigenen Receiver anbietet. Trotzdem ein guter Hinweis der Medienaufsicht RTR, dass Sky so wie bisher nicht handeln darf. Wie will Sky dem Gericht darlegen, dass die Vertragsänderung hin zum Leihgerät unbedingt notwendig sei, wenn man weiterhin Verträge ohne Leihgeräte verlängert und neu zulässt...? Wenn Sky dies nicht darlegen kann, muss Sky auch den Vertrag mit HD 1000 erfüllen, wenn so abgeschlossen/verlängert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Toll.
Da verbirgt sich der Sinn des Kläger-Daseins hinter 19,- Aktivierung und 12,90 Versandkosten. geil.
Gut das sich in Deutschland nicht nur um Flüchtlinge gekümmert wird, sondern auch um das Auskommen der Rechtsorgane unseres Landes.
 
Ohne den Thread hätte Sky 99 EUR für das Modul und 12,90 EUR Kassiert. Den Abo-Preis erhöht. Die Nutzung des HD 1000 entgegen Vertrag verhindert.
Mit Thread und Mails konnten aus 99 EUR 19 EUR werden. Gut. 80 EUR gespart, für viele (auch mich) viel Geld.
Mit der Klage werden die weiteren Kosten korrigiert, vor allem aber die Frechheit von Sky. Und für viele andere Kunden geht es ja nicht nur um 30 EUR oder 99 EUR, sondern um ca. 300 EUR Servicegebühr.

Hauptsächlich aber wird entschieden, ob der Kunde die Leihgeräte im laufenden Vertrag bis Ende 2017 nutzen muss. Das andere macht die Klage nur angenehmer (Preiserhöhung ohne AGB anfechten, Gebühren für Zwangsgeräte zurück fordern). Das Muster-Urteil dient dann der Rückabwicklung von Millionen EUR.
(Der Kunde möchte ja das Abo weiterhin nutzen. Sonst wäre die fristlose Kündigung wegen der Preiserhöhung durchgefochten worden und rückwirkend zu erreichen unter Rückerstattung der solange weiter abgezogenen Abbokosten von dann am Ende mehreren Hundert EUR...
Anderer Kunde erhielt so 350 EUR wieder nach 5 Monaten nach Preisanpassung im Vertrag ohne AGB.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Er weiß es besser. Kein Zwang zum Leihgerät im laufenden Vertrag. Darum geht es. Dies hat das Amtsgericht Eutin auch so 7 Monate nach Klageerhebung entschieden (wenn der Kunde nachweisen kann, den Vertrag mit eigenem Receiver abgeschlossen zu haben). Landgericht entscheidet endgültig, ob nicht vielmehr Sky die Beweislast zu tragen hat.
Künftige Klagen können nun schneller entschieden werden, mehrere Verfahren laufen.

Die Vorgabe der Medienaufsicht RTR (Österreich) stützt die Rechtsauffassung, dass der Zwang zum Leihgerät im laufenden Vertrag eine unzulässige Vertragsänderung sei, die man nicht aufzwingen darf. Selbst allein das Sonderkündigungsrecht würde Sky zum Umdenken zwingen, da man nicht plötzlich auf 1 Mio. vakanten Verträgen sitzen darf, die rückwirkend den Vertrag auflösen könnten.
 
@sergio_eristoff
color86 hatte dieses Ergebnis der Schlichtungsstelle Medien in Österreich (RTR) so berichtet, auch mehr dazu per PN geschildert.
Sonderkündigungsrecht ist immer dann geboten, wenn eine Vertragsänderung so wesentlich ist, dass sie nur mit Zustimmung des Kunden zulässig wäre. Fehlt dieses Einverständnis des Kunden, hat dieser ein Sonderkündigungsrecht. Wenn trotzdem die Firma die Vertragsänderung gegen den Willen des Kunden durchzieht, ist dies folgerichtig vertragswidrig.

@Teoha
Was ist nicht geschehen? Das Urteil des Amtsgerichts Eutin vom März 2016 liegt vor, Sky hat es akzeptiert. Nur der Kunde ging in Berufung, um die Beweisfrage zu klären.
Andere Kunden können auch selbst den Beweis führen (Screenshots der Bestellung, Inhalt des Sky-Vertrags beim Online-Händler oder Mediamarkt...).
Ich kann für meine Verträge den Beweis führen, dass ein Kundengerät vereinbart worden war. Laut BGB ist aber bei Fernabsatz sogar das Unternehmen in der Beweispflicht der wesentlichen Vertragsinhalte, nicht der Kunde.
 
Mein Gott... hier wird sich nur im Kreis gedreht!
Genau darum geht es doch... normalerweise muss bei Fernabsatzgeschäften eben nicht der Kunde den Nachweis bringen...

Es ist unbestritten, das es Verträge gab und gibt für den Humax. Bei Fernabsatzgeschäften müsste nun Sky nachweisen, das das hier nicht der Fall war. Und genau das hat das Gericht in Eutin gar nicht betrachtet...
Also für diesen Fall heißt es abwarten was nicht bedeutet das es nicht anderswo anders aussieht. Es ist auf jeden Fall ein richtungsweisendes Urteil wenn es denn rechtskräftig ist...



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Dann warten wir mal weiter auf "Richtungweisendes"........lieber wäre mir jedoch etwas allgemein brauchbares.
 
Wenn aber jeder Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat bei Zwangs-Hardware, müsste Sky dann dies doch neu entscheiden, denn wer möchte schon jedem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen? Dann könnten morgen 1 Mio. Kunden Ciao sagen...

Und es gibt einige Kunden, die wegen Preiserhöhung, wegen versäumter Kündigungsfrist, wegen Werbeunterbrechung gern aus dem laufenden Vertrag schnell herauskommen möchten. Auch die sind froh, ein Sonderkündigungsrecht wegen Zwangsgeräten nutzen zu können.

Aber weitere Entscheidungen folgen ja. Denn der Zwang zum Leihgerät widerspricht ja klar dem Vertrag/ den AGB.
 
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