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Urteil gegen Pairing!

@kupplung321
Die Beweisfrage ist wichtiger Punkt. Wie beweist ein Kunde bei telefonischen Verträgen die Art der vereinbarten Hardware?
Dazu regelt das BGB, dass bei Fernabsatzverträgen das Unternehmen nachweisen muss, was vereinbart wurde. Irgendetwas muss ja vereinbart werden zum Empfangsgerät. Kunde muss online ja auch wählen zwischen Leihgerät oder eigenem Gerät und nach AGB muss Kunde das Empfangsgerät stellen. Also wo ist das Problem? Ein Leihgerät von Sky ist ja nur eine Ausnahme nach AGB und wäre ja für Sky leicht zu beweisen.
Sky hat auf mein Nachhaken schriftlich eingeräumt, dass Sky niemals (!) die Daten des Kunden zum Kundengerät bei Vertragsschluss speichert. Rechtswidrig.
Daher ist Sky sowieso in der Beweispflicht. Und muss es mangels Datenspeicherung der vom Kunden benannten eigenen Hardware sowieso beweisen.
Problem geht dann logischerweise zu Lasten von Sky. Die Behauptung des Kunden - wenn plausibel - gilt dann als wahr.
Wäre Leihgerät vereinbart, könnte Sky es ja beweisen (Paket bei Vertragsschluss zugesandt?).
Also sonst Kundengerät vereinbart. Welches? Sky hat Daten gelöscht/nie gespeichert...
Selbst schuld.
Wenn ein Kunde also seinen PR HD 1000 live präsentiert, wie will Sky dann bestreiten, dass der Kunde damals dieses Gerät benannte für Vertrag oder damals die Seriennummer online eintippte?

Diese Rechtsfrage hatte das Amtsgericht nie diskutiert und dann im Urteil fehlerhaft formuliert, der Kunde hätte den Beweis der eigenen Hardware nicht erbracht. Kann er ja auch gar nicht, weil Sky diese Daten nie erfasste. Landgericht entscheidet nunmehr, ob Sky in der Beweispflicht ist. Sky kann diese Pflicht aber durch eigene Fehler nicht erfüllen, dann hat der Kunde Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Viel geschrieben und nicht viel Neues gesagt, außer dem vorletzten Satz:

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Also warten wir doch die Entscheidung des Landgerichtes einfach ab.

Gibt es denn schon neue Erkenntnisse zur Berufung vor dem Landgericht???

Wenn nicht, dann gibt es auch noch keine rechtskräftige Entscheidung, weder im Sinne eines Sky-Kunden noch so wie es Sky gerne hätte.
 
Was hat dein Post nun der Welt gebracht?
Wenn der Kunde Berufung zurücknimmt, ist das Urteil des AG Eutin rechtskräftig: War eigene Hardware bei Vertragsschluss vereinbart, kann sie auch bis Laufzeitende genutzt werden, ohne dass es (hier mangels AGB) auf den Typ des Geräts weiter ankommt. Kunde muss laut AG Eutin den Vertragsinhalt belegen.
Ich könnte das problemlos, online (mit Screenshots) mit Seriennummer des damals 2015 noch zugelassenen HD 1000 bestellt, solo V14 für Vertrag ohne Leihgerät kam. im Vertrag steht: Receiver: Kundengerät.

Der BGH hat ähnlich geurteilt. Wichtig jetzt, dass man Leihgeräte fern hält, Vertrag mit eigener Hardware abschließt, um später gute Karten zu haben zur Durchsetzung seiner Rechte.
 
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Das frag ich mich bei deinen sich ständig wiederholenden Posts!

Gibt es nun neue Erkenntnisse im Berufungs-Prozess vor dem Landgericht???

Das ist doch ein einfach zu beantwortende Frage, die man nicht mit wenn, aber, würde, könnte usw. befriedigend beantworten kann:

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Zuletzt bearbeitet:
ich habe Kupplung321 geantwortet.
Frage nach laufenden Verfahren verstopfen nur den Thread. Zwei Beiträge von Dir ohne Inhalt
 
Das Problem ist, jeder Kunde würde gerne gegen Sky klagen und seine eigene Hardware nehmen. Aber es bräuchte einen Anwalt, bzw. Das juristische Fachwissen von MarcBush, er müsste mit Sky in Kontakt treten als Anwalt sozusagen. Dass er im Namen jener Sky Kunde klagt. Weil wenn man selbst gegen sky geht ist man doch viel zu blöd. Man bricht beim ersten Telefonat schon ein
 
wie kommst Du nur darauf, daß jeder Kunde gerne gegen Sky wegen eigener HW klagen möchteo_O??
ich nutze auch eigene HW und brauche dazu weder ein Klage, noch sonst wem......
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@kupplung321
Sehr richtig, allein sollte man nicht klagen, auch nicht mit einem Anwalt, der kein Sky-Kenner ist. Wichtige Unterlagen stelle ich aber jedem interessierten Rechtsanwalt gern gegen Briefporto zur Verfügung oder kostenfrei per Mail. Und letztendlich braucht man sinnvollerweise Urteile, Vergleiche, Schriftsätze Sky-Rechtsabteilung, Zeugen usw.
Die habe ich gut dokumentiert und versammelt. Also wer klagen möchte, sollte sich in Verbindung setzen und Vertrag/Auftragsbestätigung checken lassen, auch Laufzeit. Und dann Recht einklagen. man bekommt so auch Servicegebühr für Leihgeräte erstattet, ebenso die Preiserhöhung weg.

Musterklage ist bereit, muss nur angepasst werden an jeden Einzelfall. Dazu kann man mich anschreiben. Ab 03.10. gehen weitere Klagen raus. Jetzt dafür wieder Zeit.
Kostet aber bei Gericht einen Vorschuss von unter 100 EUR (den man in der Regel zurückerhält), dann geht es los. Mit Rechtsschutz kann man seinen Anwalt vor Ort hinzuziehen.
Oder Verbraucherschutz-Juristen. Aber auch da gilt: Papiere und Urteile und Beweise sind wesentliche Hilfe.

Wer sehr ängstlich ist und auch Verbraucherschutz meidet (warum?, dauert nur länger), der kann auch derzeit das Alphacrypt-Modul 2.2 nutzen, doch ist dies unsichere Investition, kostet mit Programmer so ca. 80 EUR und kann auf Dauer jederzeit ausfallen, wenn Sky seine Technik ändert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Marc hat euch Beispiele gegeben wie man es machen kann. Funktioniert nicht immer. Wenn es geht, dann ist es ok. Wenn es nicht geht, dann müsst ihr euch damit abfinden.
Dann ist es halt so.
 
Ich warte ja nur darauf, dass Sky kurzerhand noch ein spätes Update für den Humax 1000 machen lässt, das Pairing unterstützt und dann mit einem breiten Grinsen sagen kann "So, jetzt könnt Ihr Euren Humax verwenden" :rolleyes:
 
Als Info für euch

War bis vor kurzem SKY Österreich Kunde.

Sky wollte mir auch den Leihreciver andrehen, jedoch hatte ich meinen Vertrag mit einem Humax HD1000 verlängert. Wurde mir telefonisch zugesichert.
Mitte Mai wurde dann dunkel. (F0 Tier) Sky wollte die Karte nicht mehr freischalten und verlangte auch noch für das Modul 99€ + Bearbeitungsgebühr.

Habe mich an die RTR (Schlichtungsstelle für RUNDFUNK UND TELEKOM) in Österreich gewendet. Dort wurde mir nach einigen E-Mails nun recht gegeben.
Die RTR hat vorgeschlagen den Vertrag rückwirkend aufzulösen und mir die Grundgebühr zurückzuzahlen.

Sky hat dem zugestimmt.

Nun bin glücklich Sky-frei und freue mich, das Sky in Österreich so nicht durch kommt.
(Waren sehr arrogant und unfreundlich)
 
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