Darf man Preise im laufenden Vertrag erhöhen? Zeitungsabo zu 21,99 EUR monatlich einfach so? Die Versicherungsbeiträge? Nein, Preiserhöhungen führen zu Sonderkündigungsrecht (Ausnahme Banken usw. mal außen vor).
Sky hat ein Argument: "Wir haben in unseren AGB einen Vorbehalt für eine Preiserhöhung bis zu 5 % ohne Sonderkündigungsrecht formuliert! Daher sind Erhöhungen bis zu 5 % vom Kunden ein Mal im Kalenderjahr hinzunehmen."
Okay, da kann man mitgehen, doch dazu müssen natürlich die AGB auch im Vertrag gelten, logisch!
Eine Vertragsverlängerung nach vorhergehender Kündigung ist immer ein neuer Vertrag im rechtlichen Sinn. Bei wesentlicher Vertragsänderung und natürlich bei neuem Vertrag müssen die AGB neu wirksam eingebunden werden gemäß § 305 BGB durch Kenntnisnahme vor/bei Vertragsschluss und durch ausdrückliche Zustimmung durch den Kunden.
An beidem fehlt es hier. Es gelten keine AGB. (Hab das schon erfolgreich durchgefochten mit Sky-Rechtsabteilung. Auch vor Gericht (wegen Pairing) hat Sky mehrfach einräumen müssen, dass keine AGB wirksam vereinbart sind bei telefonisch verlängerten Verträgen!)
Der neue Preis darf um 5 % höher sein als der Preis, wie er bis zur Wirksamkeit der Erhöhung war. Neuer Preis gilt ab 0 Uhr morgens des 01.03.2017. Wie war der Abo-Preis zuvor? Also bis Mitternacht abends am 28.02.2017? 34,99 EUR! Also darf der Preis 1 Sekunde später nur um 1,75 EUR höher sein als zuvor.
Der Preis vor der Erhöhung um 3,00 EUR war ja nie 73,99 EUR, sondern war 34,99 EUR.
(Auch hier gilt wie bei allen AGB-Klauseln: Unklarheiten der Auslegung der AGB-Formulierungen gehen zu Lasten von Sky und zu Gunsten des Kunden.)
Richtig, außerdem kann Sky nicht belegen, wieso die Preise steigen müssen, welche bei Vertragsschluss 02.03.2016 noch unvorhersehbaren Kostensteigerungen dazu führen. Und wieso die Preise für jeden Kunden anders steigen bezüglich Betrag und Datum...
(Kunden mit 24 Monaten Rabattpreis bekommen ja nur Erhöhung um 1,50 EUR, um unter 5 % zu bleiben...)
Anwalt braucht man dafür nicht, aber PN für Musterschreiben... Aber stimmt, Jura-Studium bei Sky traurigerweise oft nötig
Und der Fehler im Kundencenter mit falschen Laufzeiten der Rabatte führt dazu, dass die ordentliche Kündigung des Users Anfang Januar doch nicht verspätet ist, weil der Kunde wegen der fehlerhaften Daten von Sky von einer falschen Kündigungsfrist ausgehen musste, so dass seine ordentliche Kündigung nun doch den Vertrag schon zum 28.02.2017 beendet, also unabhängig von der außerordentlichen Kündigung wegen Preisanpassung 3,00 EUR. Doppelt hält besser...