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Sky Sonderkündigung nach Preisanpassung zulässig

Das klingt doch sehr gut. Habe von denen keine Hardware. Die haben das Sky-Abo auf meinen Horizon-Receiver aufgeschaltet. Daher entfällt die Rücksendung?!
Auf jeden Fall schon einmal vielen Dank für die Auskünfte. Ich werde hier berichten was es gegeben hat.
 
Okay, Hardware brauchst du also nicht zurückzusenden.
Fristlose Kündigung solltest du innerhalb 14 Tagen schreiben seit Kenntnis der Preiserhöhung, und auch als Telefax senden (zusätzlich) als Nachweis. Ein Schreiben allein reicht nicht bei Sky, spätestens aber meine Musterklage, als Fax an die Rechtsabteilung, führt dann zum schnellen Ergebnis. Nicht mit Sky telefonieren, das ist tödlich und unseriös von Sky.
Mehr gern per PN als ehrenamtliche Hilfe... Jetzt bitte nicht vorschnell allein was aufsetzen und schreiben, was später sich als rechtlich nachteilig auswirken würde.
Und dann kannst du überlegen, neuen Vertrag wieder abzuschließen, zur Not auf anderen Namen...
 
Den Schreibfehler hatte ich doch schon längst korrigiert... Das ist die Bezeichnung der Sky-Smartcard bei SAT-Kunden, du bist aber Kabelkunde und nutzt Sky über Horizont-Box, daher war das Fehler von mir.
Vertrag auf anderen Namen geht ja auch schlecht, wenn es über deine Horizont-Box läuft. Aber sky ist schmerzfrei. Nach Entlassung aus dem bisherigen Vertrag wird man dir neuen Vertrag wieder anbieten...
 
An dieser Stelle muss ich mal widersprechen.

"Der Vertrag startet am 1.3.2016 neu." bedeutet, dass der Vertrag bis 28.02.2017 läuft. Also bezieht sich die Preiserhöhung auf den damals aufgeführten Standardpreis.

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Das im Kundencenter eine Anzeige erscheint, dass die 34,99 Euro bis 31.03.2017 gelten, dürfte ein Fehler sein, auf den man sich leider nicht beziehen kann, da es sich "nur" um einen Anzeigefehler handelt.

Ich sehe für ein Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung keine Erfolgschancen.

Um aus diesem Vertrag zu kommen, müßte man wohl eher das große Sendersterben und die zunehmende Werbung als Sonderkündigungsrecht nutzen. Dies geht ganz sicher nicht ohne versierten Anwalt.
 
Darf man Preise im laufenden Vertrag erhöhen? Zeitungsabo zu 21,99 EUR monatlich einfach so? Die Versicherungsbeiträge? Nein, Preiserhöhungen führen zu Sonderkündigungsrecht (Ausnahme Banken usw. mal außen vor).
Sky hat ein Argument: "Wir haben in unseren AGB einen Vorbehalt für eine Preiserhöhung bis zu 5 % ohne Sonderkündigungsrecht formuliert! Daher sind Erhöhungen bis zu 5 % vom Kunden ein Mal im Kalenderjahr hinzunehmen."

Okay, da kann man mitgehen, doch dazu müssen natürlich die AGB auch im Vertrag gelten, logisch!
Eine Vertragsverlängerung nach vorhergehender Kündigung ist immer ein neuer Vertrag im rechtlichen Sinn. Bei wesentlicher Vertragsänderung und natürlich bei neuem Vertrag müssen die AGB neu wirksam eingebunden werden gemäß § 305 BGB durch Kenntnisnahme vor/bei Vertragsschluss und durch ausdrückliche Zustimmung durch den Kunden.

An beidem fehlt es hier. Es gelten keine AGB. (Hab das schon erfolgreich durchgefochten mit Sky-Rechtsabteilung. Auch vor Gericht (wegen Pairing) hat Sky mehrfach einräumen müssen, dass keine AGB wirksam vereinbart sind bei telefonisch verlängerten Verträgen!)

Der neue Preis darf um 5 % höher sein als der Preis, wie er bis zur Wirksamkeit der Erhöhung war. Neuer Preis gilt ab 0 Uhr morgens des 01.03.2017. Wie war der Abo-Preis zuvor? Also bis Mitternacht abends am 28.02.2017? 34,99 EUR! Also darf der Preis 1 Sekunde später nur um 1,75 EUR höher sein als zuvor.
Der Preis vor der Erhöhung um 3,00 EUR war ja nie 73,99 EUR, sondern war 34,99 EUR.
(Auch hier gilt wie bei allen AGB-Klauseln: Unklarheiten der Auslegung der AGB-Formulierungen gehen zu Lasten von Sky und zu Gunsten des Kunden.)

Richtig, außerdem kann Sky nicht belegen, wieso die Preise steigen müssen, welche bei Vertragsschluss 02.03.2016 noch unvorhersehbaren Kostensteigerungen dazu führen. Und wieso die Preise für jeden Kunden anders steigen bezüglich Betrag und Datum...

(Kunden mit 24 Monaten Rabattpreis bekommen ja nur Erhöhung um 1,50 EUR, um unter 5 % zu bleiben...)

Anwalt braucht man dafür nicht, aber PN für Musterschreiben... Aber stimmt, Jura-Studium bei Sky traurigerweise oft nötig :)


Und der Fehler im Kundencenter mit falschen Laufzeiten der Rabatte führt dazu, dass die ordentliche Kündigung des Users Anfang Januar doch nicht verspätet ist, weil der Kunde wegen der fehlerhaften Daten von Sky von einer falschen Kündigungsfrist ausgehen musste, so dass seine ordentliche Kündigung nun doch den Vertrag schon zum 28.02.2017 beendet, also unabhängig von der außerordentlichen Kündigung wegen Preisanpassung 3,00 EUR. Doppelt hält besser...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
mit Interesse lese ich grade diesen Thread.

Ich habe das gleiche Problem.
Wir sind schon ewig bei Sky ( vormals Premiere) Kunde.
Der Vertrag wurde immer telefonisch von meinem Mann, der den Vertrag gemacht hat, weiter verlängert.
Natürlich preiswerter als Originalpreis.

Wir haben jedes Jahr gekündigt. Leider waren wir dies Jahr der Meinung, die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Und so haben wir am 15.1.17 2 Wochen zu spät gekündigt.

Der Vertrag lief vom 01.03.2016 bis 28.02.2017 für 29,99 €

Am 10.1.17 hatten wir eine Mail im Postfach, dass sich die Grundgebühr ab 01.03.2017 um 3,00 € erhöht.
Die Kündigungsbestätigung ging uns zu mit der Kündigung zum 28.02.2018 und natürlich für´s 2. Jahr Standardpreis.
D.h., wir bezahlen ab 01.03.2018 73,99 €

Ich habe auch, wie empfohlen, eine PDF Datei gemacht von unserer Seite.

Dort steht es wie folgt:

Monatliche Gebühren:
01.02.2017 — 31.03.2017 29,99 €
01.04.2017 — 28.02.2018 73,99 €

Nach der telefonischen Zusage bekamen wir die Vertragsverlängerung auch schriftlich.
Allerdings nur mit Widerrufsrecht, nicht aber die AGBs.
Was heißt das jetzt?
Sky wird sich doch darauf beziehen, dass die AGBs auf ihrer Seite einzusehen sind, oder nicht?

Mein Mann ärgert sich noch zusätzlich, weil ihm telefonisch eine Vertragsverlängerung von 2 Jahren zugesagt wurde und bekommen haben wir nur 1 Jahr.
Natürlich haben wir das Gespräch leider nicht aufgenommen ( sollte man echt mal tun), aber mein Mann macht sich immer Notizen beim Telefonat und dort stehen auch noch die 2 Jahre.

Zusätzlich, habe ich festgestellt, wurde uns die TV Digital zugesagt.
Nach der Kündigung schrieben die nämlich, dass die Lieferung nun eingestellt wird, wenn die Kündigung in Kraft tritt.
Interessanterweise haben wir das letzte Jahr nicht eine TV Digital von Sky bekommen, wir haben sie uns privat gekauft.

Kann man in unserem Fall noch was tun oder müssen wir in den sauren Apfel mit einem Jahr 73,99 € beissen?
 
Ihr könnt den Vertrag zum 28.02.2017 außerordentlich kündigen.
Die Preisanpassung darf nach AGB nur um 5 % über dem bis zur Erhöhung geltenden Preis betragen, also bis zum Tag der Erhöhung war der Preis 29,99 EUR, die Erhöhung darf daher nur 1,50 EUR betragen.
Dazu müssen die AGB aber auch wirksam vereinbart worden sein. Also bei Vertragsverlängerung im Telefonat müssen die AGB dem Kunden bekannt geben worden sein (Kenntnis möglich sein) und der Kunde nachweislich ausdrücklich den AGB auch zugestimmt haben, dies muss Sky beweisen.
Der Hinweis nachträglich, die AGB könnte man ja im Internet lesen, ist natürlich keine ausreichende Kenntnis bei Vertragsschluss am Telefon. Und der Nachweis, dass der Kunde den AGB zustimmte, wie will Sky den erbringen?

Wenn (wie hier) keine AGB vereinbart wurden, dann darf Sky auch nicht den Preis um bis zu 5 % erhöhen, bzw. muss dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.

Im Kundencenter stehen auch noch falsche Daten? Rabatt bis 31.03.2017? Umso besser.
Sky selbst behauptet, die Gespräche mit dem Kunden nicht zu speichern, was schon reichlich frech ist, denn Sky muss ja die Vertragsdaten korrekt erfassen und auch beweisen, ist berühmt für seine Fehler und ändert seine Politik nicht.

Für die Zeitschrift steht Euch eine Gutschrift über 60 EUR zu, die hat Sky schon oft gewährt.

Für Musterschreiben und mehr Infos auch gern eine PN...
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich war mir nur unsicher, weil die Preiserhöhung ja ab 01.03.2017 gilt, also dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag ja durch nicht fristgemässe Kündigung sowieso teurer wird.

Was, wenn Sky dagegen hält?
Anwalt?

Nachtrag: Im übrigen haben wir gar nichts unterschrieben. Nichts zurückgesendet. Wurde alles nur telefonisch vereinbart.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du kannst den Beitrag ergänzen mit "Bearbeiten" links unten, hab meinen Post auch noch ergänzt.
Anwalt nicht notwendig, kann ich ehrenamtlich helfen. Mehrfach bei ähnlicher Konstellation schnell geklärt.
Telefonische Vertragsverlängerung nach Kündigung ist typisch bei Sky und rein rechtlich ein neuer Vertrag. Irgendwelche überholten alten AGB gelten nicht weiter bei neuen oder veränderten Verträgen. Und nur, weil etwas auf einer Sky-Homepage steht, sind beim Telefonat nicht die neuen (oder bisherigen alten) AGB vereinbart.

Außerordentliche Kündigung kann man auch ergänzen mit paar anderen Argumenten: Wegfall Discovery Ch., Eurosport, MGM, AXN usw., Werbeunterbrechungen und fehlende Bundesligaspiele entgegen Werbeversprechen.

Wollt Ihr Sky weiterhin nutzen, dann ist das auch möglich mit neuem Vertrag auf Namen des Partners am besten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo.

Ich hatte am 31.01.17 ja schon von unserem Fall berichtet.
Ich habe Sky dann geschrieben.
Wie erwartet, haben sie abgelehnt und sich darauf berufen, dass die 5 % Erhöhung sich nicht auf den von uns bisher gezahlten Preis bezieht, sondern auf den regulären Preis, den wir ab 01.03.2017 zu zahlen haben.
Auch dass wir keine AGBs bekommen haben, wird unter den Tisch fallen gelassen.

Was mach ich nun?
Anwalt? Bringt das überhaupt was?
Bin ratlos.

Die Antwort von Sky füge ich mal bei.
 

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Gerade gestern hat Sky wieder eine fristlose Kündigung anerkennen müssen, die Rechtsabteilung von Sky.
Die Preiserhöhung ist ja bei Kunden, die rabattierte Preise noch für Monate haben, nur reduziert, also 1,00 EUR oder 1,50 EUR, nach Ablauf der Rabatte dann 3,00 EUR. Im Zweifel wären die AGB aber zu Gunsten des Kunden auszulegen.
Und Sky räumte gestern schriftlich ein, dass eine telefonische Verlängerung nach Kündigung ein neuer Vertrag sei. Dafür müssen dann die AGB ab er auch erneut vereinbart worden sein, das muss Sky beweisen.
Also hier sollte gemeinsam eine Klärung versucht werden mit der Rechtsabteilung, bevor man mühsam Rechtsanwalt bemüht.

Sky posaunt immer groß herum, aber wenn es konkret wird, gibt Sky schnell klein bei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ich habe es verpasst rechtzeitig zu kündigen, wie würdet ihr jetzt vorgehen?

Vertrag 01.09.2015 bis 31.07.2017 für 39,99€ (68,99€)
Preiserhöhung ab 01.08.2016 um 1,50€, Standartpreis 3€

Sollte ich erst normal kündigen oder sofort reklamieren?
Eine Vorlage würde mir sehr weiter helfen.
 
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