Die Installation einer Satellitenschüssel ist für viele Mieter und Vermieter seit jeher ein Streitthema. Doch wann darf der Vermieter den Sat-Empfang eigentlich verbieten?
Viele Mieter wünschen sich den Fernsehempfang via Satellitenschüssel. Doch die Installation einer Satellitenschüssel kann zwischen Mieter und Vermieter schnell zum Streitthema werden. Etwa dann, wenn der Vermieter der Installation widerspricht. Was viele nicht wissen: Der Vermieter kann die Installation einer Satellitenschüssel nicht grundlos verbieten.
Zwar muss der Vermieter der Installation einer Schüssel für Satellitenempfang zustimmen, doch sind ihm in gewissen Belangen die Hände gebunden. Er kann nicht grundlos widersprechen.
Wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erläutert, muss der Vermieter der Installation auf jeden Fall zustimmen, wenn in dem Haus weder ein Kabelanschluss noch eine Gemeinschaftssatellitenschüssel vorhanden sind. Zudem muss der Mieter die Kosten für die Montage durch einen Fachhandwerker übernehmen und der Vermieter darf den Montageort bestimmen. Ebenso muss der Vermieter der Installation zustimmen, wenn ein ausländischer Mieter trotz Kabelanschluss keinen Heimatsender empfangen kann. Grund dafür ist das Informationsinteresse des Mieters.
Verbieten darf der Vermieter die Montage einer Satellitenschüssel nur, wenn zum Beispiel ein denkmalgeschütztes Gebäude verunstaltet werden würde oder die Wohnung über einen Kabelanschluss verfügt oder innerhalb des nächsten halben Jahres mit einem Kabelanschluss ausgestattet wird.
Quelle: Digitalfernsehen
Recht auf Satellitenempfang: Vermieter muss Satschüssel in der Regel zustimmen
Die Montage einer Satellitenschüssel am Haus ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. In der Regel muss der Vermieter allerdings einer Installation zustimmen, wenn in dem Haus kein Kabelanschluss oder keine Gemeinschaftssatellitenschüssel vorhanden sind, der Mieter die Kosten des von einem Fachhandwerker vorzunehmenden Einbaus trägt und der Vermieter den Montageort bestimmen kann.
Lediglich in Ausnahmefällen darf der Vermieter dem Mieter den Einbau einer Satellitenschüssel untersagen, etwa wenn dadurch ein denkmalgeschütztes Gebäude verunstaltet würde. Gleiches gilt, wenn die Mietwohnung über einen Kabelanschluss verfügt oder innerhalb des folgenden halben Jahres ein Kabelanschluss installiert werden soll.
Kann ein ausländischer Mieter jedoch trotz vorhandenen Kabelanschlusses keinen Heimatsender empfangen, überwiegt das Informationsinteresse des Mieters. Der Vermieter muss dann die Installation einer Satellitenschüssel durch den Mieter genehmigen.
Quelle: INFOSAT
Viele Mieter wünschen sich den Fernsehempfang via Satellitenschüssel. Doch die Installation einer Satellitenschüssel kann zwischen Mieter und Vermieter schnell zum Streitthema werden. Etwa dann, wenn der Vermieter der Installation widerspricht. Was viele nicht wissen: Der Vermieter kann die Installation einer Satellitenschüssel nicht grundlos verbieten.
Zwar muss der Vermieter der Installation einer Schüssel für Satellitenempfang zustimmen, doch sind ihm in gewissen Belangen die Hände gebunden. Er kann nicht grundlos widersprechen.
Wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erläutert, muss der Vermieter der Installation auf jeden Fall zustimmen, wenn in dem Haus weder ein Kabelanschluss noch eine Gemeinschaftssatellitenschüssel vorhanden sind. Zudem muss der Mieter die Kosten für die Montage durch einen Fachhandwerker übernehmen und der Vermieter darf den Montageort bestimmen. Ebenso muss der Vermieter der Installation zustimmen, wenn ein ausländischer Mieter trotz Kabelanschluss keinen Heimatsender empfangen kann. Grund dafür ist das Informationsinteresse des Mieters.
Verbieten darf der Vermieter die Montage einer Satellitenschüssel nur, wenn zum Beispiel ein denkmalgeschütztes Gebäude verunstaltet werden würde oder die Wohnung über einen Kabelanschluss verfügt oder innerhalb des nächsten halben Jahres mit einem Kabelanschluss ausgestattet wird.
Quelle: Digitalfernsehen
Recht auf Satellitenempfang: Vermieter muss Satschüssel in der Regel zustimmen
Die Montage einer Satellitenschüssel am Haus ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. In der Regel muss der Vermieter allerdings einer Installation zustimmen, wenn in dem Haus kein Kabelanschluss oder keine Gemeinschaftssatellitenschüssel vorhanden sind, der Mieter die Kosten des von einem Fachhandwerker vorzunehmenden Einbaus trägt und der Vermieter den Montageort bestimmen kann.
Lediglich in Ausnahmefällen darf der Vermieter dem Mieter den Einbau einer Satellitenschüssel untersagen, etwa wenn dadurch ein denkmalgeschütztes Gebäude verunstaltet würde. Gleiches gilt, wenn die Mietwohnung über einen Kabelanschluss verfügt oder innerhalb des folgenden halben Jahres ein Kabelanschluss installiert werden soll.
Kann ein ausländischer Mieter jedoch trotz vorhandenen Kabelanschlusses keinen Heimatsender empfangen, überwiegt das Informationsinteresse des Mieters. Der Vermieter muss dann die Installation einer Satellitenschüssel durch den Mieter genehmigen.
Quelle: INFOSAT
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