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Satellit Satelittenempfang als Anrecht des Mieters

Die Installation einer Satellitenschüssel ist für viele Mieter und Vermieter seit jeher ein Streitthema. Doch wann darf der Vermieter den Sat-Empfang eigentlich verbieten?

Viele Mieter wünschen sich den Fernsehempfang via Satellitenschüssel. Doch die Installation einer Satellitenschüssel kann zwischen Mieter und Vermieter schnell zum Streitthema werden. Etwa dann, wenn der Vermieter der Installation widerspricht. Was viele nicht wissen: Der Vermieter kann die Installation einer Satellitenschüssel nicht grundlos verbieten.

Zwar muss der Vermieter der Installation einer Schüssel für Satellitenempfang zustimmen, doch sind ihm in gewissen Belangen die Hände gebunden. Er kann nicht grundlos widersprechen.

Wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erläutert, muss der Vermieter der Installation auf jeden Fall zustimmen, wenn in dem Haus weder ein Kabelanschluss noch eine Gemeinschaftssatellitenschüssel vorhanden sind. Zudem muss der Mieter die Kosten für die Montage durch einen Fachhandwerker übernehmen und der Vermieter darf den Montageort bestimmen. Ebenso muss der Vermieter der Installation zustimmen, wenn ein ausländischer Mieter trotz Kabelanschluss keinen Heimatsender empfangen kann. Grund dafür ist das Informationsinteresse des Mieters.

Verbieten darf der Vermieter die Montage einer Satellitenschüssel nur, wenn zum Beispiel ein denkmalgeschütztes Gebäude verunstaltet werden würde oder die Wohnung über einen Kabelanschluss verfügt oder innerhalb des nächsten halben Jahres mit einem Kabelanschluss ausgestattet wird.

Quelle: Digitalfernsehen

Recht auf Satellitenempfang: Vermieter muss Satschüssel in der Regel zustimmen

Die Montage einer Satellitenschüssel am Haus ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. In der Regel muss der Vermieter allerdings einer Installation zustimmen, wenn in dem Haus kein Kabelanschluss oder keine Gemeinschaftssatellitenschüssel vorhanden sind, der Mieter die Kosten des von einem Fachhandwerker vorzunehmenden Einbaus trägt und der Vermieter den Montageort bestimmen kann.

Lediglich in Ausnahmefällen darf der Vermieter dem Mieter den Einbau einer Satellitenschüssel untersagen, etwa wenn dadurch ein denkmalgeschütztes Gebäude verunstaltet würde. Gleiches gilt, wenn die Mietwohnung über einen Kabelanschluss verfügt oder innerhalb des folgenden halben Jahres ein Kabelanschluss installiert werden soll.

Kann ein ausländischer Mieter jedoch trotz vorhandenen Kabelanschlusses keinen Heimatsender empfangen, überwiegt das Informationsinteresse des Mieters. Der Vermieter muss dann die Installation einer Satellitenschüssel durch den Mieter genehmigen.

Quelle: INFOSAT
 
Zuletzt bearbeitet:
Das klingt für mich wie eine Diskriminierung der Deutschen Bürger im eigenen Land, denn wieso sollte ein Deutscher Bürger nicht das Recht haben sich in der so gepriesenen EU zu Informieren und Europäische Sender zu schauen und das Recht auf Informationsfeinheit wahrzunehmen. Einem Ausländischen Bürger wird dagegen das Recht gewährt.
 
@9000h
Selbst ich als Ausländer bin ich völlig Deiner Meinung!
Wer wirklich glaubt, hier im Lande herrscht Demokratie, Gleichheit und Freiheit, der hat sich gewaltig geschnitten.
 
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...ich würde mir als Hauseigentümer auch nicht meinen Besitz verschandeln lassen.
Sieh dir mal in bestimmten Ghettos die Häuser an, fast an jedem Fenster eine Sat-Antenne.
Ich weiß nicht ob so was schön aussieht.
Entweder eine Sat Anlage für das ganze Haus, oder auf dem Balkon, aber niemals über die Brüstung herausragend.
Entweder die Mieter tuen sich zusammen, beauftragen eine Firma (zahlen das natürlich auch) und lassen eine Anlage installieren (mit Zustimmung des Vermieters), oder sie müssen sich eben mit Kabel TV begnügen.
 
Eine Sat Anlage für das ganze Haus habe ich hier auch versucht. Der Vermieter wollte das aber nicht. Jetzt hat jeder seine eigene Schüssel. (Das hat der Vermieter erlaubt). Die sind zwar einigermassen versteckt aber mit einer Schüssel auf dem Dach, würde das Gebäude besser aussehen. Die Kosten hätten wir Mieter übernommen. Thats life.:)
 
Auf der zur Wohnung gehörenden Terrasse darf man auch keine Schüssle stell, zumindest wenn dies in der Hausordnung untersagt wird.
 
...auf deine Terrasse/Balkon kannst du dir stellen was du willst wenn du es nicht fest mit dem Baukörper verankerst.
Egal ob Sat-Antenne oder eine 2m hohe Strohpuppe.
Niemand kann dir vorschreiben was du auf deinen Balkon stellst, nur darf nichts über die Brüstung herausragen.
Diese Flächen kannst du nutzen wie du willst, bezahlst ja schließlich dafür Miete.
 
Genau so ist es !
Ich habe auch seit Jahren eine SAT Schüssel auf meiner Terrasse / Balkon, obwohl SAT-Anlagen hier ausdrücklich verboten sind.
Meine Sat-Anlage ist beweglich aufgebaut. Also nicht fest montiert. Und genau das ist der Punkt den jeder beachten sollte. Ich hatte inzwischen schon mehrere Begehungen seitens der Vermieter und niemand hat sich darüber beschwert !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das kenne ich auch: einen Balkonständer, ausreichend beschwert.
Dort oben eine z.B. Selfsat dran und fertig ist die Laube.
Schaut nicht über den Balkonrand, von außen nix zu sehen.
Muß man halt Glück haben, daß der Balkon die brauchbare Ausrichtung hat.
 
...brauchste nicht mal so 'ne Flachantenne nehmen, kannst eine ganz normale "Schüssel" die hinstellen, darf eben nur nichts herrausragen.
Ich lasse mir in einer Schlosserei meine Ständer anfertigen.
Stahlplatte 30x30cm, 2cm dick.
Mittig ein 48mm Rohr 1m lang aufgeschweisst.
Das ganze feuerverzinkt.
Mit 4 kleinen Siliconpunkten aufgeklebt, lässt sich jederzeit mit einem Cuttermesser wieder ohne sichtbare Spuren entfernen.
 
Ich benutze auch eine SelfSat. Klein und super Empfang. Ich hatte vorher eine grosse 80er Schüssel und die war auch nicht besser. Hat uns nur mehr Platz geklaut ;)
 
Das ist doch trotzdem nur eine reißerische Meldung. Was, wenn der Vermieter eine SAT-Schüssel am denkmalgeschützten Gebäude anbaut (nehmen wir an das wurde genehmigt) und dann die Mieter über eine kleine Kopfstation versorgt. Er muss keinen einzigen HD-Sender einspeisen. Es bleibt ihm überlassen, ob er zig Shoppingsender, GOD-Channel, x-Versionen vom WDR etc. oder zumindest die Vielfalt in SD anbietet. Heutzutage die Mieter nicht mit HD-Sendern zu versorgen gehört verboten. Gerade auf dem Land, wo nicht mal der teure Ausweg IPTV bleibt hätte es mir mehr gebracht ohne diese Meldung zu leben.
 
...so einen Vermieter habe ich noch nicht erlebt,der wegen einem einzigen Gebäude eine Kopfstation installiert...da muss er mit dem Geld nicht wissen wohin.
Rechne dir mal aus was das für vielleicht 10 Wohnungseinheiten kostet!

Wenn dann macht er das billigste und das ist die Kabler ran lassen.
Außer er bewohnt selbst das Haus und möchte Sat haben.
 
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