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PC & Internet megaupload.com dichtgemacht

Der Fall Megaupload kommt langsam in Bewegung


Die Anwälte von Megaupload haben ihre Strategie geändert. Man beantragte nun die Einstellung des Verfahrens, weil sich das Unternehmen weit außerhalb der Staatsgrenzen der USA befindet. Die Beweislage der Anklage sei "ungenügend", da das Unternehmen seinen Sitz in Hongkong habe. Daneben gibt es Neuigkeiten zum Projekt MegaBox, welches das Geschäftsmodell der Musikindustrie in Frage stellen soll.

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In einem Antwortschreiben der Rechtsanwälte beantragt man eine Ablehnung des Verfahrens. FBI und US-Justizministerium seien nicht in der Lage, die Anklage nach Maßgabe der US-Gesetze durchzuführen. Voraussetzung dafür ist der Sitz des beklagten Unternehmens innerhalb der Landesgrenzen der Vereinigen Staaten. Megaupload-Jurist Ira Rothken schrieb später auf Twitter, die Anklage spiele nicht fair. Die Betreibergesellschaft des Filehosters verfüge noch nicht einmal über eine Niederlassung innerhalb der USA. Am 29. Juni findet der nächste Verhandlungstag statt, an dem primär diese Fragestellung geklärt werden soll. Jegliche Anträge, das Verfahren weiter zu verzögern, will man ablehnen. Die Bemühungen der US-Regierung hätten das Unternehmen schon mehr als genug Zeit und Geld gekostet, so die Kanzlei weiter. Die entstandenen Kosten werden auf mehrere zehn Millionen US-Dollar beziffert.

Währenddessen war Kim Schmitz nicht inaktiv. Er arbeitet laut Twitter am Mega-Comeback in Form seines eigenen Musikstreaming-Angebots. Das Projekt MegaBox soll aber auf Dauer weit mehr als nur ein Musikstreaming-Portal sein. Schmitz plant im großen Stil den Vertrieb von Musik unter Umgehung jeglicher Plattenlabels. Er hatte schon früher angekündigt, eine direkte Konkurrenz zum herkömmlichen Plattenbusiness aufbauen zu wollen. Die Besucher seines Portals sollen dort Musik hochladen, streamen, kaufen und teilen können. Weitere Details über die Verfügbarkeit und Features der MegaBox sollen bald folgen. Für die Labels steht einiges auf dem Spiel. Den Künstlern hatte Schmitz schon vor dem Bust von Megaupload versprochen, dass diese bis zu 90 Prozent aller Einnahmen aus Online-Werbung und dem Verkauf ihrer Werke erhalten sollen. Aufgrund seiner guten Kontakte und der finanziellen Aussichten wäre dieses Angebot sicherlich für zahlreiche Künstler attraktiv. Sollten sich tatsächlich die ersten großen Acts auf dieses Wagnis einlassen, werden ihnen zahlreiche Musikschaffende folgen. Dann steht möglicherweise in nicht allzu ferner Zukunft das Geschäftsmodell der gesamten Musikindustrie auf der Kippe. Da Megaupload bereits mit juristischen Mitteln lahmgelegt wurde, wird es spannend, zu sehen, wie die Major Labels dies verhindern wollen.

Quelle: Gulli
 
Gerichtsurteil: Hausdurchsuchung bei Kim Schmitz war illegal

Ein Gericht in Neuseeland hat die Durchsuchung in Dotcoms Villa als widerrechtlich bezeichnet
MegaUpload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom kann weiter aufatmen: Ein Gericht in Neuseeland hat am Donnerstag die im Jänner stattgefundene Hausdurchsuchung beim Millionär als gesetzeswidrig eingestuft. Damit gilt alles, was an Beweismaterial von der Polizei mitgenommen wurde, als illegal beschlagnahmt.

Durchsuchungsbefehl zu vage
Das Gericht begründet die Entscheidung mit einem zu vage formulierten Durchsuchungsbefehl. Dieser sei zu allgemein gewesen und beschrieb nicht den Straftatbestand, gegen den Dotcom verstoßen haben soll. Richterin Helen Winkelmann hat die Durchsuchung somit als unzulässig klassifiziert. Die Neuseeländische Polizei hat sich zu dem Urteil noch nicht geäußert, überlegt aber, welche Schritte als nächstes eingeleitet werden.

Material wird zurückgegeben
Auch die Festplatten, die mittlerweile kopiert wurden und sich in den Händen des FBI befinden, wurden unrechtgemäß weggenommen, da Dotcom niemals sein Einverständnis dafür gab. Jetzt soll ein unabhängiger Anwalt darüber entscheiden, was von dem Material für die Ermittlungen relevant ist. Relevante Beweise werden den amerikanischen Behörden übergeben, alles andere muss an Kim Schmitz zurückgegeben werden.

Ob Dotcom in die USA ausgeliefert wird, wird am 24. August 2012 entschieden.

Quelle: derstandard.at
 
Megaupload-Hausdurchsuchung war illegal


Nächste (ganz) schwere Schlappe für die Behörden im Fall Megaupload: Das neuseeländische Höchstgericht hat entschieden, dass der bei der Polizeiaktion am Anwesen von Kim Dotcom verwendete Durchsuchungsbefehl nicht rechtens war.

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Zusätzlich dazu entschied das neuseeländischen Gericht, dass die Daten, die der US-Bundespolizei FBI übermittelt worden sind, gesetzeswidrig erlangt worden seien. Das berichtet das Blog 'TorrentFreak' unter Berufung auf die Gerichtsdokumente.

Das Blog schreibt, dass dies möglicherweise das Ende für die Causa Megaupload bedeuten könnte, schließlich war schon von Anfang an höchst umstritten bzw. fraglich, ob Kim Schmitz alias Kim Dotcom in den USA überhaupt der Prozess gemacht werden kann. So hatte etwa der in den USA für den Fall Megaupload zuständige Richter Liam O'Grady bereits Mitte April erklärt, dass es seiner Einschätzung nach höchst fraglich sei, ob man gegen die Betreiber von Megaupload in den Vereinigten Staaten tatsächlich eine Anklage erheben könnte.

Mit der aktuellen Entscheidung schwindet die Chance dazu immer weiter: Höchstrichterin Helen Winkelmann deklarierte die Durchsuchungsbefehle als illegal, da sie nur ungenaue Angaben zu den Vorwürfen gegen Dotcom enthielten.

Außerdem wurde festgestellt, dass die Daten, an die das FBI gelangt ist (besser gesagt: die von den US-Behörden heimlich kopiert worden sind) nicht außer Landes hätten gebracht werden durften, da man an sie ebenfalls illegal gelangt sei. Richterin Winkelmann kritisierte außerdem das Vorgehen der neuseeländischen Exekutive, die Durchsuchung und Verhaftung könne als unangemessen gesehen werden. Zusätzlich dazu notierte sie, dass die Polizeiaktion auch als Hausfriedensbruch angesehen werden könnte.

Nun soll ein unabhängiger und erfahrener Anwalt des Obersten Gerichts das Beweismaterial sichten und entscheiden, was davon relevant für die Vorwürfe gegen Dotcom ist und was nicht. Alles, was nicht als relevant eingestuft wird, muss in Folge an Dotcom bzw. dessen Anwälte zurückgegeben werden, der Rest darf dann den US-Ermittlern übergeben werden.

Quelle: Winfuture
 
Megaupload-Razzia von Obama-Vize angeordnet


Der Gründer und Betreiber des im Januar geschlossenen Filehosting-Anbieters Megaupload Kim Dotcom geht davon aus, dass das Vorgehen der Behörden gegen sein Unternehmen von US-Vizepräsident Joe Biden angeordnet wurde.

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Der Stellvertreter von US-Präsident Barack Obama soll laut Dotcom, der früher unter dem Spitznamen Kimble bekannt war, auf Drängen seines "besten Freundes" Chris Dodd dafür gesorgt haben, dass sein ehemaliger Anwalt Neil MacBride mit aller Härte gegen Megaupload vorgehen ließ.

Pikant ist daran, dass Dodd heute Chef der Motion Picture Association of America (MPAA) ist, während MacBride als Staatsanwalt an den Ermittlungen gegen Megaupload beteiligt ist. Dotcom beruft sich bei seinen Angaben auf monatelange Recherchen und eine glaubwürdige Quelle. Angeblich liegen ihm verlässliche Informationen vor, die sein Behauptungen untermauern, so Dotcom gegenüber 'TorrentFreak'.

Dotcom zufolge gab es schon im Juni 2011 Gespräche im Weißen Haus, bei denen es wohl um das geplante Vorgehen gegen Megaupload ging. Dies lasse sich aus den auf der Website des Weißen Hauses frei zugänglichen Besucherlisten erfahren. Konkret habe es Treffen des MPAA-Vorsitzenden Dodd mit den Chefs der großen Filmfirmen, Joe Biden und Barack Obama selbst gegeben.

Zudem habe sich Mike Ellis, der für eine Lobbyorganisation der Filmindustrie in Asien arbeitet und laut Dotcom ein Experte für Auslieferungsverfahren ist, der früher bei der Polizei von Hong Kong einen hohen Rang innehatte, ebenfalls an den Treffen zwischen Dodd, Biden und den Studio-Bossen beteiligt. Genau dieser Mike Ellis habe sich auch mit dem neuseeländischen Justizminister Simon Power getroffen.

Noch ist unklar, welche Rolle Obama-Vize Biden im Fall von Megaupload spielte. Der inzwischen aus der Haft entlassene Dotcom geht davon aus, dass "korrupte Elemente" in der US-Regierung für die Abschaltung seines Dienstes verantwortlich sind. Er kündigte die Veröffentlichung ausführlicher Informationen zum richtigen Zeitpunkt an und bezeichnete die Hintergründe des Vorgehens gegen Megaupload als "politischen Thriller".

Quelle: Winfuture
 
MegaUpload-Gründer Kim Schmitz plant Comeback mit Musikstreaming


Der MegaUpload-Gründer Kim „Dotcom“ Schmitz ist zurück und beabsichtigt mit seinem Projekt MegaBox im Musik-Streaming-Business Fuß zu fassen. Schmitz lässt sich nicht kleinkriegen und gab über seinen neu eingerichteten Twitter-Kanal bekannt, die Entwicklung seines im vergangenen Jahr angekündigten Cloud-Services MegaBox fortzuführen.

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Kim Schmitz: MegaBox kommt

Für jemanden mit eingefrorenen Konten und zwangsläufig geschlossenem Business, erscheint Schmitz immer noch sehr umtriebig. Am vergangenen Mittwoch veröffentlichte er per Twitter einen Sneak-Peek für seinen Service MegaBox, der eine Art Cloud-Service für Musik werden soll. Auf dem veröffentlichten Screenshot ist eine App zu erkennen, mit der Nutzer Musik kaufen, hochladen und teilen können sollen. Der Tweet enthielt überdies die Nachricht: „The major Record Labels thought Megabox is dead. Artists rejoice. It is coming and it will unchain you“ – „Die Major-Labels dachten, MegaBox sei tot. Künstler freut euch, es ist unterwegs und wird euch befreien.“ Dies kann als direkte Kampfansage an die großen Labels gesehen werden. In einem kürzlich geführten Interview mit Torrentfreak gibt Schmitz an, dass die Entwicklung von MegaBox weiter voranschreite. Weitere Details über Verfügbarkeit und Features sollen folgen.

Bereits im letzten Jahr konnte TorrentFreak Schmitz einige Informationen über MegaBox entlocken. Demnach will Kim Dotcom mit seinem Service einen alternativen Marktplatz für Musiker anbieten, über den sie ihre Werke direkt verkaufen können. Sie sollen pro verkauftem Titel 90 Prozent der Einnahmen erhalten – soviel, wie es bei Verträgen mit den großen Musiklabels vermutlich niemals geben wird. Selbst für User, die kein Interesse am Kauf von Musik haben, steht eine zusätzliche Option bereit. Denn neben dem Verkaufsmodell soll Musik kostenlos angeboten werden. Die Musiker erhalten dennoch Geld für ihre Werke. Dieses Modell werde durch Werbeeinblendungen finanziert.

Wann Schmitz den Service aus der Taufe heben wird, ist nicht bekannt, dürfte allerdings für neuen Wirbel sorgen.

Quelle: T3N
 
Kim Dotcom: Auslieferungsverfahren erst 2013

10.07.2012

Das Auslieferungsverfahren gegen Megaupload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom und seine Mitangeklagten wird nicht mehr in diesem Jahr über die Bühne gehen. Erst im März 2013 soll vor einem neuseeländischen Gericht entschieden werden, ob Dotcom in die USA überstellt wird.

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Das berichtet das Technik-Magazin 'Wired' auf seiner Webseite. Die Anhörung des Auslieferungsverfahrens war ursprünglich auf den 6. August angesetzt, wurde aber nun vom zuständigen Gericht wegen diverser Schwierigkeiten auf März nächsten Jahres verschoben. Das betrifft auch Mathias Ortmann, Finn Batato und Bram van der Kolk, die mitangeklagt sind.

Grund für die Verschiebung sind die zahlreichen offenen Fragen bzw. Probleme im Zusammenhang mit der Polizeiaktion gegen bzw. Festnahme von Dotcom und seinen Mitstreitern. Dazu zählt vor allem der Entscheid des neuseeländischen Höchstgerichts, dass der beim Vorgehen der Polizei am Anwesen des Hauptangeklagten verwendete Durchsuchungsbefehl nicht rechtens war.

Außerdem wurde festgestellt, dass die Daten, die nach der Durchsuchung der US-Bundespolizei FBI übermittelt worden sind, gesetzeswidrig erlangt worden seien. Die Richter argumentierten in diesen beiden Punkten, dass die Durchsuchungsbefehle zu allgemein formuliert gewesen seien. Kim Dotcom reagierte per Twitter auf diese Nachricht und warf dabei den US-Behörden eine "schmutzige Verzögerungstaktik" vor: "Sie haben mein Geschäft zerstört. Haben mir mein Vermögen weggenommen. Zeit erledigt den Rest."

Dotcoms US-Anwalt Ira Rothken rechnet allerdings damit, dass die Anhörung zum Auslieferungsverfahren auf jeden Fall passieren wird, meint aber, dass sich sein Mandant auf den Tag vor Gericht freue, da er so "seine Seite der Story" präsentieren könne.

Der nächste Schauplatz im Fall Megaupload ist übrigens das Federal Court of Virginia in den USA: Rothken hat dort Anträge eingebracht, die die Beschlagnahmung von Servern und Domains aufheben sollen. Außerdem rechnet Rothken damit, dass der zuständige Richter im Zuge dieser Verhandlung eine Anhörung zur Rückgabe der beschlagnahmten Nutzerdaten anordnet.

Quelle: winfuture.de

 
Kim Dotcom: Bereit zu Prozess in den USA, wenn...

Der Megaupload-Gründer Kim Dotcom hat erklärt, dass er bereit wäre, sich in den USA einer Verhandlung zu stellen. Allerdings stellt er dafür Bedingungen und zwar verlangt der gebürtige Deutsche unter anderem die Freigabe von Geldern, damit er seine Anwaltskosten bezahlen kann.

Gestern erst ist bekannt geworden, dass das Auslieferungsverfahren gegen Kim Schmitz alias Kim Dotcom auf das Jahr 2013 verschoben worden ist. Der Hauptangeklagte im Fall
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hat sich nun allerdings bereit erklärt, freiwillig in die USA zu gehen, wenn ihm die US-Behörden gewisse Zugeständnisse einräumen.

So wandte sich Dotcom auf '
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' an das US-Justizministerium Department of Justice (DOJ) und schrieb, dass "keine Notwendigkeit für ein Auslieferungsverfahren" bestehe: "Wir wollen Kaution sowie die Freigabe finanzieller Mittel für Anwälte und Lebenserhaltungskosten."

Mit seiner Twitter-Nachricht verwies Dotcom außerdem auf ein Interview mit der Tageszeitung '
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', wo er sein Angebot näher erläutert. Der Hintergrund dafür sei, sagte Dotcom der Zeitung, dass das Verfahren den Megaupload-Gründer bereits "Millionen Dollar" gekostet habe, da er 22 Anwälte auf der ganzen Welt beschäftigen müsse.

Sie sitzen auf meinem gesamten Geld und ich kann die Anwälte nicht zahlen", sagte der 38-Jährige. "Sie wissen ganz genau, dass ich für jeden Schritt, den sie machen, meine Anwälte losschicken muss. Das geschieht mit Absicht, damit auf längere Sicht keine Chance habe, mich zu verteidigen. Auch Anwälte brauchen Geld."

Dotcom hat bereits gestern angedeutet, dass ihm die Verschiebung der Anhörung zum Auslieferungsverfahren eigentlich gar nicht passt, er bezeichnete dies als "Verzögerungstaktik", die zum Ziel hat, dass er finanziell "austrocknet". Allerdings rechnet Kim Dotcom nicht damit, dass sich die US-Behörden auf seinen Vorschlag einlassen werden: "Die werden dem nie und nimmer zustimmen, weil sie wissen, dass sie diesen Fall nicht gewinnen können."
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Quelle: winfuture.de
 
Megaupload - Kim Schmitz stimmt der Einreise in die USA bedingt zu


Sollten sich das FBI und US-Justizministerium auf die Bedingungen von Kim "Dotcom" Schmitz einlassen, wäre er bereit, trotz der zu erwartenden Haftstrafe freiwillig in die USA einzureisen. Voraussetzung dafür wäre aber ein faires Verfahren und die Rückgabe eines Teiles der beschlagnahmten Gelder.

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Einerseits ist Schmitz offenbar noch immer guter Dinge, was den Ausgang seines Verfahrens vor Gericht angeht. Andererseits läuft ihm in den nächsten Wochen die Zeit weg. Er kann weder in voller Höhe seine Anwälte bezahlen, noch die weiteren Kosten decken. Schmitz befürchtet, bis zum März nächsten Jahres will man ihn und seine Unterstützer weiter finanziell "austrocknen". Zudem sucht er per Twitter Unterstützung beim Kampf um die Freiheit und Innovation im Internet. Auch braucht er Geld für seine nächsten Projekte, wie die bereits angekündigte MegaBox und für den Relaunch seines Filehosters Megaupload. Per E-Mail sollen ihn zuverlässige Hosting-Anbieter und andere Internet-Dienstleister kontaktieren, die ihren Hauptsitz auf keinen Fall in den USA haben sollen.

Zwar wäre die Einreise der Angeklagten in die USA verlockend, dennoch werden sich die US-Behörden wohl kaum auf seinen Vorschlag einlassen. Der Megaupload-Gründer glaubt selbst nicht daran, dass der Deal zustande kommen wird. Dotcom sagte der Presse, die US-Ermittler wüssten ganz genau, dass sie diesen Fall nicht gewinnen können. Schon deshalb würde man dem Vorschlag nicht zustimmen. In dem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, mit welcher Motivation Kim Schmitz überhaupt sein Angebot öffentlich unterbreitet hat. Handelt es sich dabei etwa um einen Versuch, die andere Seite schlecht aussehen zu lassen?

Hintergrund: Der in Norddeutschland geborene Unternehmer wurde im Januar in Neuseeland festgenommen, als sein im Jahre 2005 gegründetes Portal Megaupload vom FBI geschlossen wurde. Die Anhörung zur Auslieferung der Angeklagten in die USA sollte am 6. August stattfinden, aufgrund diverser juristischer Komplikationen wurde der Termin auf März 2013 verschoben. Im Höchstfall drohen ihm in den USA bis zu 20 Jahren Freiheitsentzug.

Quelle: Gulli
 
Richter im Dotcom-Verfahren: "Wir sind dem Feind begegnet, es sind die USA"

Der neuseeländische Richter David Harvey, der die
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gegen Megaupload-Gründer Kim Dotcom leiten soll, hat mit einer brisanten Äußerung auf einer Konferenz auf sich aufmerksam gemacht. Im Zusammenhang mit angeblichen Bestrebungen, anderen Ländern ein schärferes Copyright aufzudrängen, sagte er: "We have met the enemy, and he is the US" (Wir sind dem Feind begegnet, es sind die USA). Damit fasste er vorige Woche laut einem Link ist nicht mehr aktiv. des Magazins National Business Review seinen Standpunkt zusammen. Eine größere Verbreitung fand die Äußerung durch einen
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der Tageszeitung New Zealand Herald von dieser Woche.

Harveys Äußerung fiel auf einer Konferenz zum Auftakt der Kampagne "
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", die sich gegen eine befürchtete Verschärfung des neuseeländischen Urheberrechts durch ein geplantes Anti-Piraterie-Abkommen der Pazifik-Anrainerstaaten richtet. Das Trans Pacific Partnership (TPP) genannte Abkommen wird von Aktivisten, Bürgerrechtlern und Forschern
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. Sie befürchten, dass das Vorhaben die Internetfreiheiten und die Grundrechte sowie den Zugang zu Ausbildungsmaterialien und zu erschwinglichen Medikamenten einschränken könnte.

Harvey wies laut National Business Review darauf hin, dass das Abkommen das Leben der Neuseeländer auch im Alltag beeinflussen könne. Beispielsweise sei es derzeit in dem Land legal, den Regionalcode von DVDs zu umgehen. Das würde sich durch das TPP-Abkommen ändern. Sein Fazit ist eine Abwandlung eines Zitats des US-amerikanischen Marineoffiziers Oliver Hazard Perry, der 1813 nach einem Sieg in einer Seeschlacht seinem General gemeldet hatte: "We have met the enemy and they are ours." Diese Redewendung wurde später des öfteren abgewandelt.

Die Anhörung im Dotcom-Verfahren wurde vor Kurzem auf nächstes Jahr vertagt. Zunächst seien noch juristische Streitfragen zu klären, hieß es in neuseeländischen Medienberichten.

Quelle: heise.de
 
Kim Dotcom kämpft singend für das freie Internet

20.07.2012

Kim Schmitz hat die Internetseite 'kim.com' gestartet. Auf dieser kritisiert der Megaupload-Gründer den US-Präsidenten Barack Obama und ruft zum Widerstand gegen den gemeinsamen Feind im Kampf um das Internet auf.

[video=youtube;MokNvbiRqCM]http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=MokNvbiRqCM[/video]

Auf der Seite wirft Kim Schmitz, oder auch Kim Dotcom, der US-Regierung vor, Innovationen abzutöten und von Hollywood kontrolliert zu werden. Daher habe nun der "Krieg um das Internet" begonnen. Seine Kritik richtet er dabei besonders gegen den US-Präsidenten Barack Obama, da dieser nicht den von ihm versprochenen Wandel erbringen konnte.

Highlight ist jedoch ein Video, in dem der Megaupload-Gründer seine Botschaft noch einmal in Form eines Liedes zum besten gibt. Darin setzt sich Dotcom auch mit dem Freiheitskämpfer Martin Luther King gleich, da dieser ebenso wie er einen Traum hatte. Die Internetgemeinde ruft Schmitz zum Zusammenhalt auf. Diese solle sich erheben und vereint um die Freiheit im Internet kämpfen. Das Lied kann auch als MP3-Datei heruntergeladen und - selbstverständlich - frei verteilt werden.

Kim Dotcom stellt auf der Seite auch eine klare Verbindung zwischen Megaupload und SOPA, PIPA sowie ACTA her, also alles Copyright-Gesetzesentwürfe und -Abkommen, die infolge öffentlicher Kritik gescheitert waren. Auf Grundlage der Tatsache, dass die US-Regierung ehemaligen Nutzern des Megaupload-Angebotes bis heute den Zugriff auf ihre Daten verwehrt, lässt Kim Dotcom die Besucher der Internetseite darüber abstimmen, ob sie Barack Obama selbst dann noch ihre Stimme geben werden, wenn Megaupload nicht bis zum 1. November wieder online sein wird.

Ebenfalls lassen sich auf der Seite zehn Fakten über den Megaupload-Skandal finden. So erklärt Kim Dotcom, vielleicht nicht immer ganz objektiv, welche Absichten Megaupload verfolgt hat und was ihm vorgeworfen wird. Besucher des neuen Internetauftritts können außerdem einen Newsletter abonnieren und sich ein Videointerview mit Kim Dotcom ansehen.

Der neue Song ist bereits die zweite musikalische Veröffentlichung des polarisierenden Internetunternehmers. Bereits Ende des vergangenen Jahres hatte dieser den "Megaupload Song" veröffentlicht und darin zusammen mit vielen berühmten Musikern für seinen Filehoster geworben.

Quelle: winfuture.de
 
Megaupload-Gründer wirft der Polizei Körperverletzung vor

Am heutigen Dienstag sagte Kim Dotcom vor Gericht, er wurde bei der Durchsuchung seines Anwesens im Januar 2012 von einheimischen Polizisten geschlagen. Die Durchsuchung und Beschlagnahmung in Auckland wurden mittlerweile als illegal deklariert. Diese Woche soll in Neuseeland gerichtlich geklärt werden, was mit dem beschlagnahmten Material geschehen soll. Für Dotcom steht einiges auf dem Spiel.

Kim Schmitz, nun bekannt als Kim Dotcom sagte vor Gericht, er sei von Polizeibeamten geschlagen und getreten worden. Als er am 19. Januar dieses Jahres Schüsse und Schreie hörte, floh er in den Panikraum des Anwesens. Als man ihn einige Zeit später dort festnahm, habe man ihn getreten, ihm ins Gesicht geschlagen und dann zu Boden geworfen. "Sie waren alle über mir. Ich schrie und hatte Angst. Ich sagte ihnen, es gebe keinen Grund mich zu verletzen und dass sei aufhören sollen", sagte Dotcom vor Gericht.

Im Rahmen der polizeilichen Aktionen gegen den Filehoster Megaupload wurden im Auftrag des FBI und des US-Justizministeriums Computer, Festplatten, Gemälde und Luxusautos beschlagnahmt. Die US-Ermittler werfen dem Chef des Filehosters Megaupload vor, er habe eine Gruppe von Personen geleitet, die mit ihren gemeinschaftlich begangenen Urheberrechtsverletzungen seit dem Jahr 2005 rund 175 Millionen US-Dollar erwirtschaftet haben sollen.

Die Verhandlung über den Verbleib der beschlagnahmten Güter wird am Donnerstag fortgesetzt. Sollte Dotcom die Luxusgüter ausgehändigt bekommen, würde dies seine Position bei den Verhandlungen bezüglich seiner Auslieferung an die USA stärken. Dotcom sagte bereits vor mehreren Wochen, er besitze aufgrund der eingefrorenen Gelder keinerlei Mittel für seine eigene Verteidigung. Die Verschiebung seiner Auslieferungsverhandlung auf März 2013 habe laut Dotcom rein strategische Gründe, man wolle ihn und seine Rechtsanwälte damit gänzlich austrocknen. Auch würde eine Aushändigung der Mittel seinem neuen Projekt Megabox sowie dem Relaunch von Megaupload neuen Schub verleihen.

Quelle: gulli
 
Video zeigt den Sturm auf Kim Dotcoms Villa

3News hat Videos von Überwachungskameras und einer Hubschrauber-Kamera veröffentlicht, die den Sturm auf die Villa des MegaUpload-Chefs Kim Dotcom zeigen. Zwei Hubschrauber setzten mit Sturmgewehren bewaffnete Beamte ab, Dotcom behauptet bei der Festnahme geschlagen worden zu sein.

Die aktuell veröffentlichten Aufnahmen des Sturms auf Kim Dotcoms Villa lassen nicht vermuten, dass das Ziel die Server von MegaUpload waren. Mit Sturmgewehren bewaffnete Mitglieder eines Sondereinsatzkommandos, die von zwei Hubschraubern abgesetzt wurden, weitere Beamte mit Fahrzeugen und Suchhunde erwecken den Eindruck, als wäre der Auftrag die Erstürmung der Residenz eines schwer bewaffneten Drogenkartell-Bosses.

Diese Aufnahmen sind in einem Beitrag des neuseeländischen Fernsehsenders
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zu sehen. Er enthält Ausschnitte aus dem Video der Kamera einer der zwei Hubschrauber, die das Sondereinsatzkommando abgesetzt und danach gekreist haben. Weitere Aufnahmen sind von Überwachungskameras zu sehen, die außerhalb der Villa angebracht wurden.

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Dotcom: „Wurde geschlagen"
Auch was in der Villa passiert, wurde durch Überwachungskameras aufgezeichnet. Die Regierung von Neuseeland hat jedoch eine Anordnung erlassen, dass diese nicht freigegeben werden. Das wirft kein gutes Licht auf die Beamten, denn Kim Dotcom behauptet, von den Männern ins Gesicht geschlagen und zu Boden getreten worden zu sein. Ein weiterer Beamter soll auf seiner Hand gestanden haben.

Vor Gericht musste deshalb ein Mitglied der Spezialeinheit aussagen, das beim Sturm auf Dotcoms Villa im Jänner 2012 beteiligt war. Laut diesem hat niemand Dotcom ins Gesicht geschlagen und ein Beamter sei ihm versehentlich auf die Hand getreten.

Laut der neuseeländischen Polizei hat sich Kim Dotcom in einem Sicherheitsraum eingesperrt, wo er mit einer abgesägten Schrotflinte gefunden wurde. Die Bewaffnung würde eine gewaltsame Festnahme erklären. Die Polizei soll 13 Minuten benötigt haben, um die Tür auszuschneiden.

Dotcom sagte hingegen aus, dass die Tür des Sicherheitsraums unversperrt war. Er wollte nicht den Raum verlassen, da er Angst gehabt habe, die Beamten könnten erschrecken und auf ihn schießen, wenn er aus der Geheimtüre heraustritt. Als die Polizei ihn gefunden habe, trat er ihnen, nach seiner eigenen Aussage, mit erhobenen Händen entgegen.

Zeichen von Stärke

Vor Gericht soll nun geklärt werden, ob das Polizeiaufgebot gerechtfertigt war. Dotcom sagte aus, dass ihm die Polizei bereits auf dem Weg nachhause gefolgt sei und er problemlos außerhalb seines Anwesens festgenommen werden hätte können.

Den Hubschrauber-Einsatz begründet die Polizei damit, dass Dotcoms Sicherheitspersonal die Fahrzeuge am Tor aufgehalten hätte, was Dotcom Zeit verschafft hätte, Beweise zu vernichten. Auf dem Video ist deutlich sichtbar, dass die Fahrzeuge nur wenige Sekunden nach der Landung des Hubschraubers eintreffen. Dotcom sagte außerdem aus, dass das FBI die MegaUpload-Server bereits vor dem Sturm auf die Villa beschlagnahmt und abgeschaltet hatte.

Ebenfalls nicht klar ist, wieso die Beamten zwar die volle Bewaffnung, aber nicht die übliche Schutzausrüstung trugen, wenn mit bewaffneten Widerstand zu rechnen ist. Es wird vermutet, dass Stärke gezeigt werden sollte, um andere Betreiber von Filehostern einzuschüchtern.

Quelle: futurezone.at
 
Auslieferung von Kim Dotcom immer unwahrscheinlicher

Die USA müssen die Beweise gegen Kim Dotcom vorlegen, darunter auch Angaben zu verdeckten Aktionen des FBI im Fall
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. Sonst kommt es nicht zur Auslieferung.

Ein neuseeländisches Gericht hat ein Urteil im Auslieferungsverfahren gegen Kim Schmitz alias Dotcom bestätigt, nachdem der Megaupload-Gründer die FBI-Beweise im Verfahren gegen ihn prüfen lassen darf. "Dotcoms Auslieferung wird damit unwahrscheinlicher", berichtete der Link ist nicht mehr aktiv.. Veröffentlicht werden müssen auch Dokumente zu verdeckten Aktionen des FBI gegen Dotcom, so
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Richterin Helen Winkelmann vom New Zealand High Court Link ist nicht mehr aktiv., dass die Offenlegung Grundlage für eine rechtmäßige Anhörung über Dotcoms Auslieferung sei. Die Anhörung ist für März 2013 geplant.

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und warten auf ein Auslieferungsverfahren. Seine Villa wurde durchsucht, Rechner und Speicher beschlagnahmt und die Plattform Megaupload offline genommen. Dotcom ist auf Kaution frei, sein Vermögen wurde eingefroren und anschließend teilweise wieder freigegeben. Dem 38-Jährigen droht eine Strafe von maximal 20 Jahren wegen krimineller Geschäfte und Geldwäsche.
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geurteilt, dass das FBI das Material offenlegen muss.

Ein neuseeländischer Rechtsprofessor ging im Juni 2012 bereits nicht mehr davon aus, dass Dotcom in die USA ausgeliefert wird. "Ich glaube nicht, dass es ein einfaches Auslieferungsverfahren wird", sagte Bill Hodge, Associate Professor für Recht an der University of Auckland. Die Anklage müsse beweisen, dass in Neuseeland ein Gesetz existiert, das dem Gesetz entspricht, das Dotcom angeblich in den USA gebrochen habe, sagte Hodge. "Ich wäre nicht überrascht, wenn er in Neuseeland bleibt."

Quelle: golem.de
 
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