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PC & Internet megaupload.com dichtgemacht

Auch Hollywood-Vertreter wollen gegen Megaupload klagen

Hollywood lässt die gesperrte Internetplattform Megaupload nicht vom Haken. Vertreter der Filmstudios fordern den Hoster nun auf, die Daten zu sichern, um die Nutzer des Dienstes identifizieren zu können. Megaupload-Gründer Kim Dotcom erhält indes in seinem Haus nördlich von Auckland mehr Geld.

Hollywood möchte, dass die Daten aller 66,6 Millionen Nutzer der gesperrten Internetplattform Megaupload gesichert werden, berichtete das US-Magazin "Wired.com" am Mittwoch. Vertreter der großen Filmstudios, die Motion Picture Association of America (MPAA), fordern den Hoster der Filesharingplattform, Carpathia, auf, die 25 Petabyte an Daten zu sichern, die auch die Nutzer des Dienstes identifizieren könnten.

Howard Gantman, ein MPAA-Vizepräsident, sagte in einem Telefoninterview, dass die Studios nicht einzelne Benutzer verklagen wollen, sondern erwägen, Klage gegen Megaupload zu erheben oder gegen diejenigen, die an der Plattform beteiligt waren.

Gleichzeitig wurde am Mittwoch bekannt, das Megaupload-Gründer Kim Dotcom, der zurzeit in Neuseeland unter Hausarrest steht, mehr Geld erhält. Ein neuseeländischer Richter erhöhte am Donnerstag die Summe für den monatlichen Lebensunterhalt von Kim Dotcom und seiner Familie
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auf 60 000 neuseeländische Dollar (rund 37 000 Euro) aus dem mutmaßlichen Millionenvermögen. Außerdem bekomme er seinen Mercedes zurück, hieß es in Medienberichten weiter.

Der gebürtige Kieler, der ursprünglich Kim Schmitz hieß, darf in seinem Haus nördlich von Auckland auf die Anhörung im Auslieferungsverfahren im August warten. Die USA wollen Dotcom und einigen seiner Mitarbeiter wegen Urheberrechtsverletzungen und Betrugs den Prozess machen.

Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in großem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden.

Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung.
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waren Konten und Wertgegenstände im mehrstelligen Millionenbereich sichergestellt worden. Dotcom war im Januar in seinem Anwesen in Coatesville bei Auckland festgenommen worden.
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Quelle: Digitalfernsehen
 
Megaupload: 25 PB an Daten droht die Löschung

Der US-amerikanische Webhoster Carpathia Hosting hat angekündigt, demnächst wohl rund 25 Petabyte an Megaupload-Daten löschen zu müssen. Grund dafür ist, dass seit der Schließung des Filehoster niemand bereit ist, die Server-Kosten zu übernehmen.

Rund 1100 Server hat Carpathia Hosting an den von Kim Schmitz alias Kim Dotcom gegründeten und geführten One-Click-Hoster Megaupload vermietet. Darauf befinden sich etwa 25 Petabyte (10^15 Byte) an Daten. Seit der Schließung von Megaupload ist allerdings niemand bereit bzw. in der Lage, die Kosten dafür zu übernehmen.

Wie '
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' berichtet, hat der US-Hoster nun mitgeteilt, dass man diese von Nutzern bei Megaupload hochgeladenen Daten wohl bald löschen muss, weil man täglich rund 9000 Dollar verliere, da sich niemand dafür (finanziell) verantwortlich fühle.

"Trotz unserer größten Anstrengungen haben sich die Beteiligten auf keine freiwillige Lösung einigen können, die die Anliegen der unterschiedlichen Parteien mit einem Interesse an den Megaupload-Daten erfüllt", kündigte das Webhosting-Unternehmen in einem Schreiben an das zuständige Gericht an. Carpathia Hosting bittet das Gericht darin nun um eine Anweisung, wie man weiter vorgehen soll.

Das Unternehmen sieht dabei nur zwei Möglichkeiten: Zum einen könne man die Daten allesamt löschen und die Serverkapazitäten für andere Zwecke nutzen. Zum anderen können aber auch die im (Kriminal-)Fall Megaupload beteiligten Parteien für die Serverkosten aufkommen, dann könnte man die (von legitimen Nutzern stammenden) Daten weiterhin erhalten. Der Hoster hat das Gericht gebeten, für den 13. April eine Anhörung zu diesem Thema anzusetzen, um die Angelegenheit besprechen zu können.

Seit dem Vorgehen der US-Behörden gegen Megaupload Mitte Januar laufen die Bemühungen, die privaten Nutzerdaten, die nicht gegen Urheberrechte verstoßen, zu retten, bisher aber erfolglos. Auch die juristische
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(EFF) trug bisher keine Früchte.
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Quelle: WinFuture
 
Megaupload - Carpathia drängt auf Entscheidung über 25 Petabyte


Carpathia Hosting konnte die 25 Petabyte von Megaupload bislang nicht löschen. Das Unternehmen verlangt nun aber vor Gericht eine zeitnahe Entscheidung. Man könne einerseits den Speicherplatz nicht für andere Kunden verwenden, weil mehrere Parteien Anspruch an den Daten erhoben hätten. Andererseits habe das Unternehmen seit dem Bust im Januar keinerlei Zahlungen mehr erhalten.

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Carpathia Hosting bemüht sich vor einem Bundesbezirksgericht von Virginia um eine Lösung ihres Serverproblems. Die Verteidigung der Betreiber des im Januar geschlossenen Filehosters Megaupload hatte zur Beweisführung Anspruch auf die gespeicherten Daten erhoben. Zudem bemühen sich einige Nutzer darum, Zugriff auf ihre legalen Uploads zu erhalten. Darum bemüht sich auch die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF).

Die Zeit drängt, die Serverkosten alleine des Standorts Ashburn, Virginia belaufen sich täglich auf umgerechnet rund 6800 Euro. Zudem berichtet das Unternehmen, es habe einige Server in ein eigenes Rechenzentrum verlegen müssen, was Kosten in Höhe von umgerechnet 49.000 Euro hervorgerufen habe. Dazu kämen monatliche Mietkosten von umgerechnet 28.000 Euro. Seit der Schließung von Megaupload wurde dem Hosting-Unternehmen keine Kosten erstattet. Die Server, auf denen die 25 Millionen Gigabyte (25 Petabyte) Daten gespeichert sind, haben nach Angaben von Carpathia einen Wert von 950.000 Euro.

Zur Lösung des Problems schlägt Carpathia dem Gericht drei Alternativen vor. Entweder müssen die Interessenten dem Unternehmen die Hardware abkaufen. Oder aber sie müssen vorübergehend die Kosten für den Betrieb übernehmen, bis die Daten fertig übertragen sind. Kommt beides nicht in Frage, möchte man die Daten so schnell wie möglich löschen. Für den Transfer ausgewählter Daten soll es dennoch eine kurze Übergangsfrist geben, innerhalb der der Kopiervorgang vollzogen werden soll.

Quelle: Gulli
 
Das US-Militär hatte mehr als 15.000 Megaupload-Accounts

Wie bereits berichtet wurde, hatten einige Regierungsmitglieder einen Account bei dem von den Behörden geschlossenen Cyberlocker Megaupload. Insgesamt gab es 1058 Accounts die Regierungsmitgliedern zuzuordnen sind (darunter dhs.gov, doe.gov, fbi.gov, hhs.gov, nasa.gov, senate.gov, treas.gov and uscourts.gov), 344 davon waren Premiumaccounts. Über diese Accounts wurden 15.242 Dateien mit einer Gesamtgröße von 1.851.791 MB hochgeladen.

Sogar das US-Militär hatte insgesamt 15.634 Accounts bei Megaupload, darunter 10.223 Premiumaccounts. Über diese wurden 340.983 Dateien mit einer Gesamtgröße von 96.507.779 MB hochgeladen.

Quelle: gulli
 

Laut Informationen von Kim Dotcom waren darunter mehr als 10.000 kostenpflichtige Premium-Accounts, die insgesamt fast 100.000 GB an Daten hochgeladen hatten.

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Wie Megaupload-Gründer Kim Dotcom gegenüber TorrentFreak angibt, waren über 15.000 Megaupload-Accounts mit E-Mail-Adressen aus dem militärischen Umfeld der USA registriert. Unter den den betroffenen Domains sind af.mil, army.mil, centcom.mil, navy.mil und osd.mil. Von den 15.634 Accounts haben 10.223 für einen Premium-Zugang bezahlt und 340.983 Dateien mit insgesamt 96.507.779 MB hochgeladen.

Auch andere Staatsbedienstete nutzten offenbar den File-Hosting-Dienst, mehr als 1000 Accounts waren mit E-Mail-Adressen der Domains dhs.gov, doe.gov, fbi.gov, hhs.gov, nasa.gov, senate.gov, treas.gov und uscourts.gov registriert.

Es ist immer noch unklar, was mit den Daten geschehen soll, die auf den Megaupload-Servern gespeichert waren. Eine Server-Firma hat kürzlich in Aussicht gestellt, die Dateien zu löschen, weil die Instandhaltungskosten der betroffenen Server rund 9.000 US-Dollar pro Tag kosten sollen.

Quelle: Futurezone
 
Kim Dotcom nimmt Stellung zu Vorwürfen

In einem gestern veröffentlichten Telefon-Interview mit Torrentfreak nimmt Kim Schmitz alias Dotcom Stellung zu den Vorwürfen, die US-Behörden gegen ihn erheben. Er nennt die Punkte der Anklageschrift "Nonsens" und bezeichnet Megaupload als legalen Anbieter, der lediglich aus politischen Gründen geschlossen worden sei.

Einer der Vorwürfe lautet, Dotcom selbst habe urheberrechtlich geschütztes Material auf Megaupload geladen, konkret werden zwei Titel von 50 Cent und einer von Louis Armstrong genannt. Der Megaupload-Gründer behauptet hingegen, er habe die Titel von 50 Cent legal heruntergeladen und lediglich für den Test eines neuen Features hochgeladen. Der Link zu den Musikdateien sei nicht für öffentliche Downloads verfügbar gewesen. Der Armstrong-Song sei ebenfalls legal erworben und über einen rein privaten Link an ihn gegangen, betont Dotcom.

Eine weitere Anschuldigung lautet, dass Megaupload es den Rechteinhabern erschwert habe, rechteverletzende Inhalte zu löschen. Als ein Beispiel wird der Konzern Warner genannt, der das gesetzte Limit von 5000 Löschungen pro Tag als zu klein moniert hätte. Megaupload hätte dem Unternehmen aber nicht mehr eingeräumt. Dotcom hält dem entgegen, dass er Warner wenige Tage nach der Anfrage 100.000 Löschungen pro Tag zugestanden habe. Die Klageschrift erwähne das jedoch nicht. Der Löschungsstatistik nach hat Warner insgesamt fast 2 Millionen Links entfernt – deutlich mehr als andere Medienkonzerne wie Disney (circa 130.000) oder Sony (rund 3000).

Angesichts des Vorwurfs, dass bei Megaupload nur der Link, nicht aber die rechteverletzenden Inhalte gelöscht werden könnten, berief sich Dotcom auf die "Safe Harbor"-Regelung im Digital Millennium Copyright Act (PDF-Datei). Ähnlich wie Google im Hotfile-Prozess argumentierte er, dass ein reiner Diensteanbieter nicht für illegale Handlungen der Nutzer haftbar zu machen sei. Außerdem verwies er darauf, dass Megaupload Kooperationsanfragen von mehreren Medienkonzernen erhalten habe – über einige davon wurde bereits auf Torrentfreak berichtet.

Dotcom und weitere Mitbetreiber von Megaupload waren auf Veranlassung des FBI im Januar 2012 verhaftet worden. Im Februar kam Schmitz auf Kaution frei und durfte – überwacht per elektronischer Fußfessel – in sein neuseeländisches Anwesen zurückkehren. Gegen ihn liegt ein Auslieferungsgesuch der USA vor, über das noch keine Entscheidung gefällt wurde. Insgesamt werden ihm Urheberrechtsverletzungen im Umfang von 500 Millionen US-Dollar (derzeit rund 377 Millionen Euro) zur Last gelegt. (axk)

Quelle: heise.de
 
US-Firmen wollen Dotcoms Internet-Millionen


Kim Schmitz alias Kim Dotcom muss sich nun auch ruinösen Zivilklagen stellen: Die Firmen „Microhits“ und „Valcom“ wollen an seine Internet-Millionen!

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Laut „The Hollywood Reporter“ sollen die beiden Unternehmen in einem Gericht in Virginia Klage eingereicht haben. „Microhits“ gehören die Rechte an Songs von Billy Holiday und Frank Sinatra. „Valcom“ hat die Urheberrechte an Sendungen mit Denzel Washington und Jackie Chan inne.

Ihre Anschuldigung: Schmitz' Online-Plattform Megaupload, die im Januar geschlossen wurde, sei dazu genutzt worden, nicht autorisierte Kopien von urheberrechtlich geschützter Arbeit zu verbreiten. Die Summe, die sie fordern, ist noch unklar.

Die Kläger wollen laut „The Hollywood Reporter“ einen gesetzlichen Ausgleich zwischen 22 000 und 112 000 Euro pro Urheberrechtsverletzung. Die genaue Zahl der Verstöße nannten die Kläger jedoch nicht.

Doch nicht nur für den frischgebackenen Zwillings-Papa Kim Schmitz wird es eng. Auch auf die „Filme-Uploader“ könnte eine Klagewelle zurollen!

Laut „New Zealand Herald“ haben die Hollywood-Studios vor, jeden, der urheberrechtsgeschützte Filme auf die Megaupload-Seite gestellt hat, individuell zu verklagen. In einem offiziellen Brief hatte die Selbstorganisation der amerikanischen Filmproduzenten und -verleiher MPAA gefordert, dass die Mitglieder-Daten der Filesharing-Seite erhalten bleiben. Es geht vor allem um die von sogenannten Uploadern, die Filme hochgeladen hatten und von Megaupload dafür bezahlt wurden.

Laut MPAA-Anwalt Steven Fabrizio sollen die Studios vorhaben, Megaupload und auch „potentiell diejenigen, die wissend und grundlegend“ zur Urheberrechtsverletzung beigetragen haben, vor Gericht zu bringen.

MPAA-Vizepräsident Howard Gantman sagte gegenüber „Wired“, dass einzelne Nutzer aber nicht angeklagt würden! Es gehe vielmehr um Mittelsmänner, die in Megaupload-Operationen involviert waren.

Quelle: Bild
 
Klage: Unternehmer will an seine Megupload-Daten

Die US-amerikanische Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) vertritt den Besitzer eines kleinen Unternehmens. In den USA klagt Kyle Goodwin auf die Herausgabe von seinen Daten bei Megaupload.

Als die US-Bundespolizei
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, konnten die Kunden des Filehosters nicht mehr auf ihre Daten zugreifen. Dazu gehört auch Kyle Goodwin, der im Bundesstaat Ohio über Sportveranstaltungen berichtet.

Der Geschäftsmann nutzte die Möglichkeiten von
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zum Speichern seiner eigenen Daten auf den Servern des Unternehmens. Vor Kurzem versagte seine eingesetzte Festplatte und er muss seinen eigenen Angaben zufolge dringend auf das Backup, welches nach wie vor auf Server von Megupload liegt, zugreifen, um den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können.

Die Bürgerrechtsorganisation
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will Kyle Goodwin nun zur Seite stehen und ihn unterstützen. Angeblich habe der Unternehmer einen massiven Verlust erlitten, der sich auf sein Geschäft auswirkt. Bevor die Daten von den Servern gelöscht werden, sollen die unschuldigen Nutzer von Megaupload wieder einen Zugriff auf ihre Daten erhalten, fordert die Organisation.

Insgesamt droht
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. Der US-amerikanische Webhoster Carpathia Hosting kündigte kürzlich an, die besagten Megaupload-Daten löschen zu müssen, da seit der Schließung des Filehosters niemand mehr für die laufenden Kosten aufkommt. Unter dem Strich beherbergte Carpathia Hosting rund 1100 Server von Megupload.

Quelle: WinFuture
 
Kim Dotcom darf wieder ins Internet

Megaupload-Gründer war zuvor Online-Verbot auferlegt worden

Der angeklagte Gründer der Online-Tauschplattform Megaupload, Kim Dotcom (38), darf nach Medienberichten aus Neuseeland wieder das Internet benutzen. Das North Shore Distrikt-Gericht bei Auckland gab einem entsprechenden Antrag seines Anwalts am Montag statt, berichtete das Onlineportal stuff.co.nz. Er erlaubte dem in Kiel als Kim Schmitz geborenen Internetunternehmer auch, ein eigenes Musikalbum aufzunehmen.

Anhörung im August
Dotcom war im Januar nach einer Anklage aus den USA in Neuseeland festgenommen worden. Die Amerikaner werfen ihm Copyright-Verletzungen in großen Stil vor und haben seine Auslieferung beantragt. Sie nahmen Megaupload vom Netz. Die Plattform habe den illegalen Austausch von Musikdateien ermöglicht und den Copyrightbesitzern Schaden in Höhe einer halben Milliarde Dollar zugefügt.

Dotcom war zunächst in Haft, wurde aber gegen Kaution mit Auflagen freigelassen. Dazu gehörte das Verbot, ins Internet zu gehen. Er bestreitet die Vorwürfe der Strafverfolger und wehrt sich gegen die Auslieferung. Die Anhörung dazu findet im August statt.

Internetzugang bewilligt

Dotcom und seine Mitangeklagten hätten alle Auflagen nach der Freilassung gegen Kaution erfüllt, sagte der Richter nach Angaben von stuff.co.nz. Dotcom brauche einen Internetzugang, um seine Verteidigung vorzubereiten, argumentierte sein Anwalt. Bei dem Album, das in einem Musikstudio in Auckland entsteht, handelt es sich nach seinen Angaben um eine Kooperation mit internationalen Künstlern, die teilweise aus den USA eingeflogen seien.

Dotcom schreibe unter anderem an den Liedtexten mit. Das Gericht gestattete Dotcom außerdem, jeden Tag 90 Minuten lang Schwimmen zu gehen und dafür seine elektronische Fußfessel abzulegen.

Quelle: futurezone
 
Kim Dotcom darf wieder im Internet surfen


Um seine Verteidigung vor Gericht zu planen, darf Kim Dotcom wieder ins Internet. Außerdem will der Megaupload-Gründer ein eigenes Musikalbum mit Stars aus den USA produzieren.

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Der angeklagte Gründer der Online-Tauschplattform Megaupload, Kim Dotcom, darf nach Medienberichten aus Neuseeland wieder das Internet benutzen. Das North-Shore-Distrikt-Gericht bei Auckland gab einem entsprechenden Antrag seines Anwalts am Montag statt, berichtete das Onlineportal stuff.co.nz. Er erlaubte dem in Kiel als Kim Schmitz geborenen Internetunternehmer auch, ein eigenes Musikalbum aufzunehmen.

Dotcom war im Januar nach einer Anklage aus den USA in Neuseeland festgenommen worden. Die Amerikaner werfen ihm Copyright-Verletzungen in großen Stil vor und haben seine Auslieferung beantragt. Sie nahmen Megaupload vom Netz. Die Plattform habe den illegalen Austausch von Musikdateien ermöglicht und den Copyrightbesitzern Schaden in Höhe einer halben Milliarde Dollar zugefügt. Dotcom war zunächst in Haft, wurde aber gegen Kaution mit Auflagen freigelassen. Dazu gehörte das Verbot, ins Internet zu gehen. Er bestreitet die Vorwürfe der Strafverfolger und wehrt sich gegen die Auslieferung. Die Anhörung dazu findet im August statt.

Dotcom darf auch jeden Tag 90 Minuten schwimmen

Dotcom und seine Mitangeklagten hätten alle Auflagen nach der Freilassung gegen Kaution erfüllt, sagte der Richter nach Angaben des Internetportals. Dotcom brauche einen Internetzugang, um seine Verteidigung vorzubereiten, argumentierte sein Anwalt. Bei dem Album, das in einem Musikstudio in Auckland entsteht, handelt es sich nach seinen Angaben um eine Kooperation mit internationalen Künstlern, die teilweise aus den USA eingeflogen seien. Dotcom schreibe unter anderem an den Liedtexten mit. Das Gericht gestattete Dotcom außerdem, jeden Tag 90 Minuten lang Schwimmen zu gehen und dafür seine elektronische Fußfessel abzulegen.

Quelle: Focus
 
Megaupload: Dotcom-Autos sollen verkauft werden

Die zahlreichen Fahrzeuge des Betreibers des im Januar geschlossenen Datei-Hosting-Diensts Megaupload, Kim Dotcom, sollen nach dem Willen der neuseeländischen Behörden verkauft werden.

Mit dem durch den Verkauf der Autos eingenommenen Geld sollen die wachsenden Kosten des Rechtsstreits teilweise aufgefangen werden, berichtet '
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'. Der Wert der Fahrzeuge wird auf bis zu sechs Millionen Dollar geschätzt.

Insgesamt wurden rund 30 Autos und Motorräder beschlagnahmt, als die neuseeländische Polizei im Januar das von Dotcom (auch bekannt als Kim Schmitz) im Zuge der Schließung von MegaUpload durchsuchte. Noch ist der Verkauf der zahlreichen Fahrzeuge aber nicht beschlossene Sache.

Zunächst muss das zuständige Gericht klären, ob die von den neuseeländischen Behörden im Namen der US-Regierung beantragte dauerhafte Beschlagnahmung der Güter von Dotcom und seinen Mitangeklagten überhaupt rechtskonform ist. Dotcoms Anwälte gehen davon aus, dass der Antrag nicht rechtsgültig ist, weil er nicht wie vom Gesetz vorgesehen durch den Staatsanwalt eingereicht wurde.

Die Anklage argumentiert nach Angaben von '
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' damit, dass der Generalstaatsanwalt seine Verantwortung in diesem Fall an einen Stellvertreter übertragen hat, wie es ebenfalls möglich sein soll. Die Verteidigung hält dies für nicht gerechtfertigt, da nicht gewährleistet sein soll, dass der Antrag auf den Verkauf nicht aus politischen Gründen oder im nationalen Interesse Neuseelands erfolgt ist, also eigentlich lediglich erfolgte, um die guten Beziehungen zu den USA nicht zu gefährden.

Sollten die Anwälte von Kim Dotcom mit ihrer Argumentation vor dem Gericht in Neuseeland Erfolg haben und kein Widerspruch durch die Anklage erfolgen, könnte der Megaupload-Gründer seine beschlagnahmten Besitztümer auf diesem Weg zurückerhalten.

Unter anderem hatte die Polizei 16 verschiedene Wagen der Marke Mercedes-Benz, zwei Mini Cooper S, einen Rolls-Royce, einen Maserati, einen Lamborghini, zwei Cadillac-Oldtimer, zwei Motorräder und einen Jet-Ski beschlagnahmt. Die Automobile trugen Wunschkennzeichnen wie "GOD", "HACKER", "STONED" oder auch "GUILTY".
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Quelle: WinFuture
 
Ermittler haben Videomaterial der Kim Dotcom Razzia "verloren

Wie nun bekannt wurde, ist das Videomaterial von der Razzia des Anwesens des Megaupload-Gründers Kim Dotcom auf mysteriöse Art und Weise verschwunden. Seitens der Behörden wurde erklärt, dass man nicht wisse, wie das passieren konnte. Im Vorfeld wurde einem IT-Experten von Megaupload erlaubt, eine Kopie der Aufnahmen von Kim Dotcoms Überwachungskamera, die sich auf dessen privatem Server, der bei der Razzia ebenfalls beschlagnahmt wurde, befanden, herunterzuladen.

Als dieser Experte jedoch vor kurzem bei der Polizei auftauchte, stellte er fest, dass der Server "komplett zerlegt" wurde. Die Beamten weigerten sich, den Server wieder aufzusetzen oder die darauf gespeicherten Daten herauszugeben, obwohl es eine entsprechende Vereinbarung gab. Das bedeutet nun, dass Beweismittel, die möglicherweise der Schlüssel für Kim Dotcoms Verteidigung gewesen wären, für immer verschwunden sind.

Quelle: gulli
 
Gnadenfrist für Megaupload-Datenbestand

Wie
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, hat der Bezirksrichter Liam O’Grady die am Prozess gegen den Filehoster Megaupload beteiligten Parteien aufgefordert, sich erneut an den Verhandlungstisch zu setzen. Das Unternehmen Carpathia Hosting hatte eine Entscheidung darüber
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, was mit den von Megaupload auf seinen Servern gespeicherten Daten geschehen solle.

Seit der
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von Megaupload im Januar muss Carpathia die Kosten für die Speicherung allein schultern und möchte die Daten am liebsten sofort löschen. Alternativ sollen interessierte Parteien den Bestand gegen Kostenersatz übernehmen oder die Kosten für die fortlaufende Speicherung tragen. Mark Zwillinger, Carpathias Rechtsvertreter, bezifferte in der gestrigen Verhandlung die monatlichen Kosten auf 37 000 US-Dollar.

Die Anwälte von Megaupload wollen die Löschung verhindern, da sie die Daten zum Beweis der Unschuld ihres Mandanten benötigen; der Dienst sei schließlich nicht ausschließlich für illegale Zwecke genutzt worden. Der Verteidiger Ira Rothken bot Richter O'Grady an, dass Megaupload sich um die Server kümmert.
Dem widersprachen aber die Klageführenden: Der Interessenverband der Filmindustrie (MPAA, Motion Picture Association of America) wollte ursprünglich die Daten erhalten, um eventuell Zivilklagen gegen einzelne Uploader anzustrengen. Doch nun scheint die MPAA ihre Taktik zu ändern: Inzwischen sei sie nur noch daran interessiert, dass die bei Megaupload gespeicherten Videos nicht erneut in Umlauf gelangen.

Auch das Justizministerium der USA (Department of Justice) hat der Löschung zugestimmt. Man habe die für die eigene Beweisführung nötigen Daten kopiert und weigere sich, die angesichts der zu erwartenden Prozessdauer enormen Speicherkosten den US-Steuerzahlern aufzubürden.

Julie Samuels, Anwältin der Electronic Frontier Foundation (EFF), plädierte dagegen für den Erhalt. Sie erinnerte den Richter daran, dass von der Löschung auch unschuldige Dritte betroffen wären. So habe etwa der von der EFF vertretene Videojournalist Kyle Goodwin Sicherungskopien seiner Videos bei Megaupload gelagert, die er nun benötige.
O'Grady hat den Parteien zwei weitere Wochen gegeben, um eine Lösung zu finden

Quelle: heise.de
 
Megaupload soll keine Gelder für Verteidigung erhalten

Die US-amerikanische Rechtsanwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan beantragte letzte Woche die Verteidigung der Betreiber des Filehosters Megaupload. Allerdings wird von Seiten der US Justiz versucht zu verhindern, dass das dafür notwendige Kapital freigegeben wird. Sollte dies gerichtlich bestätigt werden, wäre eine effektive Verteidigung unmöglich.

Um die Kosten für die Verteidigung zu decken, müssten weitere Teile der beschlagnahmten Gelder freigegeben werden. Die US-Regierung erhob letzten Mittwoch mehrere Einwände, die gegen eine Freisetzung des beschlagnahmten Kapitals sprechen. Bestätigt das Gericht die Anträge, könnte man es Kim Schmitz und seinen Mitstreitern unmöglich machen, sich mit Hilfe von Rechtsanwälten zu verteidigen. Das sonst eher moderate IT-Portal
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, die US-Regierung arbeite momentan unter der Devise, keine Gefangenen zu machen.

Demnach sollen die Mitarbeiter der Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan nicht einmal die Möglichkeit erhalten, vor Gericht für ihre Auftraggeber sprechen zu dürfen. Die bislang bewilligten Mittel seien nach offiziellen Aussagen ausreichend, um auch die Kosten der Verteidigung zu decken. Schmitz’ Anwälte konterten, ihm und nicht Megaupload seien die Mittel bewilligt worden. Auch ginge es dabei lediglich um die Deckung der Lebenshaltungskosten des angeklagten Kim Schmitz und seiner Familie, nicht um die Bezahlung von Juristen. Auch seien für eine Verteidigung bezahlte Gutachter für Computer-Forensik, Sachverständige und Fachanwälte für Urheberrecht vonnöten. Mit den bisherigen Mitteln könne man die Kosten nicht decken.

Der beauftragten Kanzlei wird zudem von der US-Regierung vorgeworfen, sie befände sich im Zwiespalt, weil sie zuvor für Rechteinhaber wie Disney, Paramount, Time Warner, Fox und andere tätig waren. All diese Unternehmen seien „Opfer“ der Urheberrechtsverletzungen auf Megaupload. Von daher könne die Kanzlei in diesem Fall keine neutrale Position einnehmen.

Die Rechtsanwaltskanzlei antwortete darauf, die Betreiber des Filehosters hätten zugestimmt, dass diese von ihr beraten wird. Auch möchte die Regierung Kim Schmitz nicht zugestehen, sich in einem US-Gericht verteidigen zu lassen, weil sein Auslieferungsverfahren noch anhängig sei. Demnach sehe man ihn als einen "Flüchtigen" der US-Justiz an. Auch erscheint es den Klägern zu verwirrend, gleichzeitig gegen zwei unterschiedliche Kanzleien arbeiten zu müssen. Die eine Kanzlei versucht Schmitz' Abschiebung in die USA zu verhindern. Die andere vertritt Megaupload aufgrund der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen, die dem Unternehmen vorgeworfen werden.

Laut der Verteidigung habe das angeklagte Unternehmen aber ein verfassungsmäßiges Recht auf ein faires Verfahren und auch ein Recht auf die Unterstützung der eigenen Anwälte. Sollte das Verfahren nach der Rechtsauffassung der US-Regierung verlaufen, werden vor Gericht lediglich die Juristen der Anklage vertreten sein. Bislang ist allerdings unklar, wie unter diesen Umständen ein ausgeglichenes und somit faires Verfahren realisiert werden kann.

Quelle: gulli
 
Megaupload wollte vor der Schließung an die Börse

Anfang des Jahres gingen die US-Behörden in einer aufsehenerregenden Aktion gegen den Filehoster Megaupload vor. Den nun geschlossenen Dienst traf das doppelt. Auch weil er zu diesem Zeitpunkt gerade einen "mehrere Milliarden schweren" Börsengang vorbereitet haben soll.

Das verreit der Megupload-Chef Kim Schmitz alias Kim Dotcom dem Filesharing-Blog '
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'. Während die US-Behörden ihre strafrechtlichen Untersuchungen durchgeführt haben, stand Megaupload gerade in Verhandlungen mit den "großen Vier" der US-Rechnungsprüfer, zudem hatte man Kontakt zu mehreren großen internationalen Banken.

Megaupload wollte mit einem "mehrere Milliarden Dollar" schweren so genannten "Initial Public Offering" (IPO) einen der größten Technik-Börsengänge der US-Geschichte durchführen. Wie 'TorrentFreak' schreibt, habe sich das Unternehmen in den vergangenen Jahren mit etlichen Top-Anwälten umgeben, dabei hätten alle Megaupload versichert, dass sich der Filehoster auf legalem Terrain bewege, entsprechend weit waren auch die Verhandlungen zum Thema Börsengang fortgeschritten, heißt es.

Allerdings war ein etwaiger Börsengang nicht die einzige angedachte Option. So stand auch eine rückwirkende Fusion mit einem bereits börsennotierten Unternehmen (bzw. dessen Kauf) zur Debatte. Die "Big Four" der Rechnungsprüfer hätten, wäre es so weit gekommen, Megaupload "auf Herz und Nieren" untersucht. Das ist ein Prozedere, das jedes Unternehmen vor einem Börsengang durchlaufen muss.

Für die Betreiber der Mitte Januar dieses Jahres geschlossenen Seite ist das ein Hinweis darauf, dass die gegen Megaupload erhobenen Vorwürfe falsch seien. Eine "weltweite kriminelle Organisation", wie es in der Anklage unter anderem heißt, hätte schließlich keine dermaßen gründliche Wirtschaftsprüfung zugelassen, schreibt das Blog.

Vermutlich werden diese intensiven Vorbereitungen zu einem Börsengang auch eine wichtige Rolle vor Gericht bei der Verteidigung der Megaupload-Betreiber spielen. Das werde zwar nicht die Frage beantworten, ob Schmitz und Co. schuld sind oder nicht, aber zumindest ein Indiz liefern, dass die Seitenbetreiber von der Rechtmäßigkeit ihres Geschäftsmodells überzeugt gewesen wären, so das Fazit von TorrentFreak.

Quelle: WinFuture
 
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