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PC & Internet megaupload.com dichtgemacht

Megaupload plante Gründung einer Aktiengesellschaft


Die Betreiber von Megaupload arbeiteten letztes Jahr bereits intensiv an der Gründung einer eigenen Aktiengesellschaft. Der Wert des künftigen Unternehmens wurde auf mehrere Milliarden US-Dollar geschätzt. Wirtschaftsprüfer hatten Megaupload unter Einhaltung ihrer Richtlinien bereits grünes Licht gegeben. Möglicherweise spielte dies beim Zeitpunkt des Busts ebenfalls eine entscheidende Rolle.

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Bislang hielt sich hartnäckig das Gerücht, vor allem die geplante Gründung des Musikportals MegaBox könnte den Zeitpunkt der Beschlagnahmung und Festnahme im Januar 2012 bestimmt haben. Die MegaBox sollte als Partnerseite des Filehosters Megaupload eine Kombination aus cloudbasiertem Shop und Download-Portal werden. Selbst bei kostenlosen Downloads sollten die Künstler mit bis zu 90 Prozent an allen Einnahmen beteiligt werden. Bei den Besuchermassen auf Megaupload hätten Musiker sogar bei kostenlos angebotenen Dateien hohe Werbeeinnahmen erzielen können, so die Kalkulation von Kim "Dotkom" Schmitz. Für die Plattenindustrie erschien der Plan mehr als gefährlich, weswegen die MegaBox nicht über die Testphase hinaus ging. Die Major Labels wollten mit Sicherheit nicht kampflos zusehen, wie man ihnen ihre Rolle mit solchen Mitteln streitig macht.

Doch nun deuten neue Indizien auf einen möglichen Grund für die Wahl des Zeitpunkts der Maßnahmen von FBI und dem US-Justizministerium hin. Wäre es zur Gründung der geplanten Aktiengesellschaft gekommen, wäre nach Ansicht der US-Behörden eine „kriminelle Organisation“ auf den Aktienmarkt gelangt. Deren Chancen standen auf dem Markt nicht schlecht, weil im Gegensatz zu vielen anderen IT-Unternehmen mit einer hohen Rendite gerechnet werden konnte. Zur Vorbereitung liefen bereits Verhandlungen mit den vier größten US-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Megaupload zur Umwandlung der Unternehmensform Richtlinien vorlegten. Bei Einhaltung der Richtlinien sei mit keinerlei Problemen zu rechnen, hieß es. Zudem besteht an der US-Börse an Unternehmen mit derartigen Profitaussichten stets ein großer Bedarf.

Quelle: Gulli
 
Megaupload: Prozess in den USA steht offenbar auf der Kippe

Aufgrund mehrerer Verfahrensfehler wird es möglicherweise in den USA zu keinem Gerichtsverfahren gegen den Filehoster Megaupload kommen. Ein Richter gab gegenüber den Anwälten von Megaupload bekannt, dass es nach seiner Ansicht zu keinem US-Gerichtsverfahren kommen wird. Dem US-Justizministerium und dem FBI sind offenbar gleich mehrere kritische Fehler unterlaufen.

Der US-Richter Liam O’Grady, der diesen Fall bearbeitet hat, brachte kürzlich öffentlich seine Zweifel zum Ausdruck. Das FBI habe die Betreiber des Filehosters Megaupload zu keinem Zeitpunkt mit einer Strafanzeige bedroht. Eine vollzogene Strafanzeige sei aber die zwingende Voraussetzung für die Einleitung des anschließenden Prozesses. Außerdem könne man lediglich Personen aber keine Unternehmen außerhalb der USA verklagen. In den USA haben sich lediglich zahllose Server befunden, die vom Unternehmen angemietet wurden. Die Betreiber und die Firma sind hingegen außerhalb der USA gemeldet.

Beim Filesharing-Blog TorrentFreak hat sich Kim Schmitz aka Kim Dotcom über den neuen Verlauf seines Verfahrens
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. Laut Schmitz habe auf höchster politischer Ebene Korruption stattgefunden. Es ging den Politikern laut Schmitz lediglich darum, „die Interessen der Urheberrechtsextremisten aus Hollywood zu befriedigen“. Die US-Regierung habe Megaupload, Megavideo und zehn weitere Ableger dem Erdboden gleich gemacht. Darunter ein Unternehmen mit Namen N1 Limited, welches sich lediglich mit der Herstellung von Kleidung beschäftigt hat. „Sie haben 220 Jobs zerstört. Millionen legaler Mega-User haben jetzt keinen Zugriff mehr auf ihre Daten.“ Man habe dem Unternehmen weder einen Zugang zu den Beweisen gestattet, die deren Unschuld bewiesen hätten.

Noch könne man aktuell die Rechtsanwälte bezahlen. Man verweigere ihnen zudem die Auswahl der gewünschten Rechtsanwälte und gebe ihnen folglich keine Chance für ein faires Verfahren, so Schmitz weiter. Am schlimmsten sei aber die Tatsache, dass man den Schaden nicht mehr ungeschehen machen könne. Die Justiz der USA habe die Webseite und alle Pläne für eine Umwandlung des Unternehmens in eine reguläre Aktiengesellschaft vernichtet.

Wir sind auch ohne Prozess zum Tode verurteilt worden." Selbst wenn man vor Gericht ihre Unschuld bestätigen sollte, könne man den angerichteten Schaden nicht mehr reparieren. Schmitz sieht dennoch hoffnungsvoll in die Zukunft. Bis die Wahrheit herauskommt, wäre es nur eine Frage der Zeit. Man arbeite daran und würde gute Fortschritte machen, so Schmitz weiter.

Noch wurde die Aussage des Richters gegenüber dem
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durch kein offizielles Urteil bestätigt. Allerdings könnten seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens dieses beenden, bevor es offiziell eröffnet wurde. Auch dürfte dies die Chancen der USA minimieren, dass Kim Schmitz von Neuseeland an die USA ausgeliefert wird.

Quelle: gulli
 
Richter: Zweifel an Megaupload-Prozess in den USA

Mit einem Paukenschlag hatte es im Januar begonnen: Kim Schmitz, auch unter dem Namen
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bekannt, wurde verhaftet und seine
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gemacht. Die US-Behörden werfen dem Deutschen Dotcom sowie sechs anderen Personen massive Urheberrechtsverletzungen vor und fordern eine Auslieferung Dotcoms in die USA, um ihm dort den Prozess zu machen. Doch ausgerechnet der zuständige US-Richter Liam O'Grady bezweifelt laut eines Bericht der neuseeländischen Zeitung "
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" nun, dass es in den USA überhaupt zu einem Verfahren gegen Megaupload kommen wird.

USA stellten Megaupload keine Strafanzeige zu
Verfahrensfehler seitens der US-Behörden könnten demnach das Aus für den Prozess bedeuten. Nach Angaben des US-Richters wurde Megaupload nie eine förmliche Strafanzeige übermittelt. Eine solche ist zur Eröffnung eines Gerichtsverfahrens jedoch unabdingbar. Ira Rothken, Dotcoms Anwalt in den USA, vertritt die Ansicht, dass die USA zwar Personen, aber nicht Unternehmen außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches anzeigen könnten.

Bereits in Neuseeland, wo Dotcom im Januar in seiner Luxusvilla verhaftet worden war, kam es zu einem peinlichen
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. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten damals nicht den korrekten Antrag für die Beschlagnahme von Dotcoms Besitz gestellt. Dotcom sei die Möglichkeit genommen worden, sich ausreichend verteidigen zu können. Eine Richterin hatte daher im März die auf einer einstweiligen Verfügung basierende Beschlagnahmung für nichtig erklärt.

Dotcom wirft USA Korruption und Zerstörung von 220 Jobs vor

Der Megaupload-Gründer zeigt sich einstweilen über die US-Behörden verärgert und warf den USA in dem Fall laut
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"Korruption auf der höchsten politischen Ebene vor, die den Interessen der Copyright-Extremisten in Hollywood diene". Zudem teilte Dotcom weiter gegen die US-Regierung aus: "Sie zerstörten 220
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. Millionen legitimer Mega-Nutzer haben keinen Zugriff auf ihre Daten". Sein Unternehmen habe dadurch langfristig Schaden erlitten. "Wir haben bereits die Todesstrafe ohne Verfahren erhalten und selbst wenn wir für unschuldig befunden werden, was wir werden, kann der Schaden nicht mehr repariert werden", beklagt sich Dotcom.

Quelle: onlinekosten.de
 
Megaupload-Gründer bekommt 750.000 $ zurück

Der Gründer von
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, Kim Dotcom, erhält laut einem Bericht von '
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' insgesamt rund 750.000 Dollar seines Vermögens zurück. Diesbezüglich kam es kürzlich zu einer Gerichtsentscheidung.

Getroffen wurde diese Entscheidung vom New Zealand High Court. Demnach erhält der Gründer von Megaupload neben einem Bankkonto, auf dem sich über 300.000 Dollar befinden, auch seinen Mercedes Benz G55 AMG zurück. Das Auto hat einen Wert von rund 250.000 Dollar.

Abgesehen davon werden diverse Rechnungen, dazu gehören beispielsweise Arztrechnungen, von Kim Dotcoms Frau Mona beglichen. Auch sie erhält ihr Auto, einen Toyota Vellfire, wieder. Darüber hinaus erhält der Gründer von Megaupload weiterhin 20.000 Dollar pro Monat.

Bis auf Weiteres wird Kim Dotcom allerdings keinen Zugriff auf das komplette beschlagnahmte Vermögen und seine diversen Autos erhalten. Der Großteil des nun verfügbaren Geldes soll dafür verwendet werden, um für die Anwaltskosten aufkommen zu können, heißt es in dem veröffentlichten Bericht.

Nachdem
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wurde, musste er sich an strenge Auflagen halten und durfte zum Beispiel nicht auf das Internet zugreifen. Diese Bestimmungen wurden jüngst gelockert. Inzwischen darf er das Internet nutzen und jeden Tag 90 Minuten im Pool in seiner 40 Millionen Dollar teuren Villa verbringen.

Ob es gegen die Betreiber von
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kommen wird, scheint aktuell fraglich zu sein. Denn um in den Vereinigten Staaten ein Gerichtsverfahren eröffnen zu können, ist es zwingend erforderlich, zunächst eine Strafanzeige zu übermitteln. Laut einem Megaupload-Anwalt können Unternehmen im Gegensatz zu Personen außerhalb der USA nicht angezeigt werden.

Quelle: WinFuture
 
Megaupload - Kim Dotcom erhält Zugriff auf mindestens 750.000 Dollar


Da klingelt die Kriegskasse des Filehosters. Megaupload-Gründer Kim "Dotcom" Schmitz erhält Gelder und PKWs im Wert von mindestens 750.000 Dollar zugesprochen. Dies hat kürzlich das zuständige Gericht in Neuseeland entschieden. Für die Angeklagten ist dies ein wichtiges Urteil. Denn damit können die früheren Betreiber des Filehosters endlich die Kostennoten ihrer Anwälte begleichen.

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Gleichzeitig bedeutet das Urteil, dass die restlichen Gelder bis zum Ausgang des Auslieferungsverfahrens in die USA eingefroren bleiben. Entweder das oder laut Urteil maximal für zwei Jahre. Das Gericht hat Kim "Dotcom" Schmitz von seinem eingefrorenen Vermögen von etwa 10 Millionen Dollar monatlich 20.000 Dollar zugesprochen. Außerdem soll er und seine Ehefrau die Luxuskarossen zurück erhalten, zuzüglich zu einmalig über 300.000 Dollar und der Erstattung der medizinischen Behandlungskosten der Ehefrau von Kim Schmitz. Megaupload-Teilhaber Bram Van Der Kolk erhält ebenfalls seinen Mercedes Benz zurück und monatlich 10.000 Euro. Das Unternehmen Megastuff erhält 74.000 Dollar zur Zahlung von diversen aufgelaufenen Rechnungen.

Kim Schmitz, und die drei angeklagten Finn Batato, Mathias Ortmann und van der Kolk warten nun auf die Anhörungen bezüglich ihrer Auslieferungsanträge. Schmitz darf immerhin wieder ganz legal ins Internet, und täglich bis zu 90 Minuten den Swimmingpool seiner gemieteten Anlage benutzen. Schmitz gab bekannt, er würde jetzt an der Produktion eines eigenen Musikalbums arbeiten. Jede Einkommensquelle sei im laufenden Verfahren zur eigenen Verteidigung willkommen, so Schmitz.

In der Vergangenheit hatte das US-Justizministerium argumentiert, die Beschuldigten seien in die USA auszuliefern, weil sie aufgrund ihrer gemeinsam verübten Verbrechen mit mindestens fünf Jahren Freiheitsentzug rechnen müssen. Der zuständige Richter aber gab bekannt, es sei derzeit unklar, ob es überhaupt in den USA zu einer Anklage gegen Schmitz & Co. kommen wird. Den Ermittlern seien mehrere gravierende Formfehler unterlaufen, die ein Gerichtsverfahren grundsätzlich ausschließen.

Quelle: Gulli
 
Megaupload: Kim Schmitz nimmt sich mit Rapsong selbst aufs Korn

Kim Schmitz, der Gründer des wegen Urheberrechtsverletzungen geschlossenen Filehosters Megaupload, nimmt sich zusammen mit dem Formel 1-Piloten Kimi Raikkonen selbst aufs Korn. Beide haben einen Rapsong veröffentlicht. Schmitz hatte dem Chef der neuseeländischen Partei ACT Geld gespendet. Momentan wird die Legalität der anonymen Spende geprüft, zu der man ihn laut seiner Aussage aufgefordert hat.

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, der Chef der neuseeländischen Regierungspartei ACT, hat möglicherweise durch die Annahme der Gelder gegen das Gesetz zur Wahlkampf-Finanzierung verstossen. Kim Schmitz, der sich seit mehreren Jahren als Dotcom bezeichnet, nahm gemeinsam mit dem früheren Formel 1-Rennfahrer Kimi Raikkonen einen neuen Song auf. Der Text vom "John Banks Song" wendet sich gegen den Parteichef Banks und den neuseeländischen Premierminister John Key. Darin heißt es: "Nothing to fear, nothing to hide, he's the majority, so he's all right".

Das Stück wurde aufgenommen im Studio des Crowded House Frontmanns Neil Finn. Im Song werden Statements von Banks und des Premierministers eingespielt, in denen bekundet wird, die Annahme der Gelder sei legal gewesen. Banks hatte auch dementiert, kostenlos vom Hubschrauber des Megaupload-Betreibers transportiert worden zu sein. Banks wird vorgeworfen, er habe Schmitz sogar dazu aufgefordert, anonym 50.000 Neuseeländische Dollar zu spenden. Höchst wahrscheinlich wird Kim Schmitz noch diese Woche wegen der Vorwürfe als Zeuge verhört. Bislang ist unklar, mit welcher Motivation das Geld gespendet wurde. Interessant wäre es auch zu erfahren, welche Erwartungen von den Politikern nicht erfüllt wurden. Anderenfalls wäre es sicherlich nicht zur Veröffentlichung dieses Liedes gekommen.

Das Musikstück soll in Zusammenarbeit mit
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, einem Produzenten der Black Eyed Peas entstanden sein. Offenbar arbeiten der frühere Megaupload-Chef und der Produzent derzeit gemeinsam an einem kompletten Musikalbum. Printz Board sagte dem Fernsehsender MTV in einem
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, das Album würde stark an den "Megaupload Mega Song" erinnern. Daneben habe man für das Album bereits vier weitere Stücke fertig gestellt. Ein Name für das geplante Dance-Album soll noch nicht feststehen.

Der Song ist für alle Interessenten
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, der ehemalige Megaupload-Chef hat diesen bei der Konkurrenz von Deposit Files hochgeladen.

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Quelle: gulli
 
Megaupload: Kim Dotcom gibt Passwörter nicht her

Der
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-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom fordert von den neuseeländischen Behörden Zugang zu 135 Rechnern und Festplatten, die im Zuge seiner Verhaftung beschlagnahmt worden sind. Bis es so weit ist, will er die Herausgabe der Passwörter, die nötig sind um an die verschlüsselten Daten zu gelangen, verweigern.

Wie das
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-Blog '
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' schreibt, argumentiert Dotcom, dass auf der beschlagnahmten Hardware Daten zu finden seien, die zu seiner Verteidigung genutzt werden können. Ziel der Verteidiger-Teams ist es, die Rechtmäßigkeit jener Durchsuchungsbefehle anzufechten, die Anfang des Jahres beim Vorgehen der Behörden gegen Megaupload-Chef zum Einsatz gekommen sind.

Dotcoms Anwalt argumentiert dabei, dass die Daten, die sich auf der zuvor erwähnten Hardware befinden, benötigt würden, um die Verteidigung richtig aufziehen zu können. Damit soll unter anderem beweisen werden, dass das Vorgehen der Polizeikräfte "exzessiv" gewesen sei. Auf den Rechnern sollen sich nämlich die Videos der Überwachungskameras befinden, die den Vorwurf eines übertriebenen Einsatzes stützen.

Die US-Bundespolizei FBI, die an dem Einsatz der neuseeländischen Behörden beteiligt war, erhebt aber Einspruch gegen eine Herausgabe, weil die Daten darauf verschlüsselt sind. Die Passwörter will Dotcom aber nur dann hergeben, wenn ihm der Zugang dazu garantiert wird, falls nötig auch unter gerichtlicher Aufsicht.

Allerdings mussten die Megaupload-Anwälte im Zuge der nun erfolgten Anhörung erfahren, dass die Daten bereits an die US-Behörden übermittelt worden sind. Das Gericht hatte zuvor allerdings versichert, dass dies nicht ohne vorherige Warnung geschehen würde, was nun aber eben offenbar doch genau so passiert ist. Die Dotcom-Verteidigung bezeichnete die Übermittlung der Daten als "Entgleisung" und warf den Behörden vor Ort vor, die Rechte ihres Mandanten zu "unterminieren".

Die Verteidigung befürchtet nämlich ein "schmutziges Spiel" der Ankläger: Sollten die Rechner und Festplatten außer Landes und in die USA gebracht werden, wären diese außer Reichweite der neuseeländischen Gerichtsbarkeit und würden so die Verteidigung massiv behindern.
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Quelle: WinFuture
 
Datenzugriff: Nutzer von Megaupload gibt nicht auf

Ein US-amerikanischer
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schon einmal an seine auf den Servern von
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gespeicherten Daten zu kommen. Dazu suchte er sich Hilfe von der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF).

Der Forderung von Kyle Goodwin nach der Herausgabe seiner Daten kam man bisher nicht nach. Im Bundesstaat Ohio über berichtet der US-Amerikaner über Sportveranstaltungen. Die Dienste von Megaupload nahm er in Anspruch, um auf den Servern seine Daten, welche für sein Unternehmen sehr wichtig sind, speichern zu können.

Von einem Fortschritt kann man bisher nicht sprechen. Zahlreiche Nutzer des im Februar
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warten noch immer darauf, einen Zugriff auf ihre Daten zu erhalten. Aus diesem Grund nimmt sich die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation nun erneut diesem Fall an und hat einen
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gestellt.

Die EFF ist sich ferner sicher, dass die US-Regierung mit dieser Aktion eindeutig zu weit ging. Von dem zuständigen Gericht verlangt die Organisation nun, dass unabhängige Dritte damit beauftragt werden, einen Weg zu finden, wie die Nutzer an ihre Daten kommen. Zugleich sei es erforderlich, sich ein standardisiertes Vorgehen bei solchen Fällen für die Zukunft zu überlegen.

Vor einigen Tagen verlangte der Gründer von Megaupload, Kim Schmitz alias Kim Dotcom, von den in Neuseeland zuständigen Behörden, einen
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und Festplatten, die im Zuge seiner Verhaftung beschlagnahmt wurden. Auf der beschlagnahmten Hardware sollen sich wichtige Informationen befinden, welche zu seiner Verteidigung genutzt werden können.

Quelle: WinFuture
 
Fußfesseln adé: Kim "Dotcom" darf in seine Villa

Ohne sein Vermögen kommt er nicht weit. Das dachten sich die neusseeländischen Richter und ließen den untersetzten Deutschen frei. Er durfte fortan in einem Häuschen nahe seiner Villa auf die Anhörung im August warten – gegen Kaution natürlich.

175 Millionen Dollar durch megaupload.com
Jetzt darf Kim Schmitz Medienberichten zufolge in seine Villa bei Auckland zurück und die elektronischen Fußfesseln abstreifen. Dass dem Gründer der Filesharing-Plattform Megaupload in den USA immerhin 20 Jahre Haft drohen, lässt die Behörden aus "Down under" scheinbar kalt. Ob Geldspenden das plötzliche Mitleid gesponsert haben, bleibt offen. Der 38jährige besaß vor seiner Festnahme
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und spendete für Erdbebenopfer in Christ Church.
175 Millionen Dollar Gewinne soll Kim Dotcom – so sein selbstgewählter Beiname – erzielt haben. Er besaß üppige Konten und schicke Fuhrparks dank Abonnenten und Werbepartnern seiner Plattform.

Dotcom & Co: "Wir sind nur Transporter"

Die inzwischen
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ermöglichte den Tausch von illegal kopierten Filmen, Musik, Büchern und Software – wahrscheinlich die größte Urheberrechtsverletzung der Geschichte in Höhe von rund 500 Mio. Dollar, so die "Link ist nicht mehr aktiv." (FTD) mit Bezug auf die Nachrichtenagentur Bloomberg. Die Betreiber bestreiten den Vorwurf. "Wir sind keine Piraten, wir bieten nur Transportdienste an Piraten an", wird eine abgefangene E-Mail von einem der Betreiber
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.
Dennoch
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vier Wochen später kam Schmitz auf Kaution aus dem Gefängnis frei. Über das Auslieferungsersuchen der USA wird voraussichtlich am 20. August entschieden. Delikat: Fachleute bezweifeln bereits, ob es
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.

Ex-Hacker mit Hang zum Luxus

Der ehemalige
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-Hacker blickt auf eine lange Karriere zurück. Die Liste seiner dubiosen, aber erfolgreichen Unternehmen ist ebenso lang wie sein Vorstrafenregister. Nach einer Jugendstrafe stand er
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von Letsbuyit.com vor Gericht.
Schlagzeilen machte "Kim Dotcom" oder "Dr. Kimble" auch wegen seines aufwendigen Lebensstils und der Nähe zum Rotlichtmilieu. In der Internet-Szene erhält der gebürtige Kieler
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. Kim Schmitz sei es "immer nur ums Geld gegangen, habe "andere aus der Szene ans Messer geliefert", wirft ihm ein Netzaktivist vor.

Quelle: onlinekosten.de
 
Fall Megaupload: Gericht verlangt vom FBI Beweise

Zwei Etappensiege kann aktuell
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-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom verbuchen: Zum einen darf Schmitz wieder in seine Villa zurück, zum anderen entschied ein neuseeländische Gericht, dass das FBI die gegen Megaupload vorliegenden Beweise offenlegen muss.

Damit sich der Hauptangeklagte Kim Schmitz ordentlich auf die Auslieferungsverhandlungen mit den USA vorbereiten kann, hat ein neuseeländisches Gericht nun entscheiden, dass die US-Bundespolizei FBI (sowie alle andere beteiligten US-Behörden) die gegen den Megaupload-Chef vorliegenden Beweise vorlegen muss. Dar berichtet das
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-Blog '
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Bisher haben sich die US-Behörden geweigert, dies zu tun. Nach Ansicht des neuseeländischen Richters David Harvey müsse die US-Anklage die ihr vorliegenden Beweise offenlegen, da Dotcom und seine Mitangeklagten andernfalls keine "faire" Verhandlung erwarten können. Die US-Justiz wirft den Megaupload-Verantwortlichen die Bildung der so genannten "Mega Consipracy" vor, die Anklage weist dabei Punkte wie organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Urheberrechtsverstöße auf.

Die US-Regierung bzw. die anklagenden Behörden sind der Meinung, dass Schmitz kein Anrecht auf diese Offenlegung habe, Richter Harvey ist allerdings anderer Meinung und hat angeordnet, dass sowohl die neuseeländische Polizei als auch das FBI sowie alle anderen zuständigen US-Stellen alle Dokumente freigeben müssen.

Richter Harvey sorgt sich dabei auch um die Integrität des Gerichts: Ginge es nach dem Willen der USA, dann wäre der Auslieferungsprozess lediglich "administrativ" und nicht "gerichtlich". Das aber würde gegen die Rechte des Angeklagten verstoßen, so Judge Harvey.

Überhaupt dürfte der neuseeländische Richter so seine Zweifel an der Causa haben: Die Anschuldigungen der US-Behörden bezeichnete er vorsichtig-kritisch als "komplex", weil beispielsweise zivile (bzw. zivilrechtliche) Copyright-"Konzepte" in einen strafrechtlichen Kontext gestellt würden, meint Judge Harvey. Den Vertretern der US-Anklage gab der Richter nun 21 Tage Zeit für die Herausgabe der geforderten Dokumente.

Für die Verteidigung von Kim Dotcom ist das sicherlich ein wichtiger Sieg, auch die Anmerkungen von Richter David Harvey dürften den Megaupload-Machern Anlass zur Hoffnung geben. Der Hauptangeklagte kann sich übrigens auch auf sein eigenes Bett freuen: Laut einem Bericht der '
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' darf Schmitz in seine (gemietete) Villa zurückkehren.
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Quelle: WinFuture
 
Megaupload - Das FBI kopierte heimlich Festplatten


'Stuff.co.nz' berichtet in einem kürzlich veröffentlichten Artikel darüber, dass das FBI offenbar ohne das Wissen der neuseeländischen Polizei die Inhalte von diversen Festplatten des Megaupload-Gründers Kim Dotcom kopierte.

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Insgesamt betrifft dies sieben Festplatten, welche die Beamten der US-amerikanischen Bundespolizei heimlich kopiert haben sollen. Die zuständige Polizei aus Neuseeland wusste von diesem Vorhaben nichts und konnte daher den Versand per Fedex in die USA auch nicht unterbinden.

Einer der zuständigen Megaupload-Anwälte, Willie Akel, hat vor Gericht daher schon eine Beschwerde eingereicht. In seinen Augen handelt es sich hierbei um ein illegales Vorgehen. Er selbst hat seinen eigenen Angaben zufolge entsprechende Beweise vorliegen, welche das Vorgehen des FBI belegen.

Die Staatsanwaltschaft hat sich bereits zu diesem Thema geäußert. Offenbar handelt es sich nach neuseeländischem Recht um keine Straftat, da es sich bei den kopierten Informationen um kein physikalisches Material handelt. Beweismittel wurden laut dem Staatsanwalt nicht ins Ausland geschafft.

Vor wenigen Tagen konnte der Megaupload-Gründer Kim Dotcom, dessen Filehoster im Januar vom FBI geschlossen wurde, zwei Etappensiege verbuchen. Seit Kurzem befindet er sich wieder auf freiem Fuß und wartet derzeit auf die im August geplante Anhörung in dem Auslieferungsverfahren. Zudem hat das Gericht entschieden, dass das FBI und weitere US-Behörden die vorliegenden Beweise offenbaren müssen.

Quelle: Winfuture
 
Streit um rechtmäßige Megaupload-Daten

Ein US-Sportreporter will seine rechtmäßigen Megaupload-Daten zurück. Die US-Regierung ist dagegen: Denn das könnten auch andere wollen.

BERLIN taz | In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die rechtmäßig auf dem Speicherdienst Megaupload abgelegten Dokumente eines Sportreporters versucht die US-Regierung offenbar einen Präzedenzfall zu vermeiden.
Kyle Goodwin, der Videoaufnahmen von Schulsportereignissen anbietet und auf seiner Website veröffentlicht, hatte Sicherheitskopien seiner Videos auf Megaupload abgelegt. Als die Seite von der US-Bundespolizei FBI vom Netz genommen wurde, verlor er den Zugriff auf die Dateien. Beim zuständigen Gericht forderte er die Herausgabe der Daten.

Das
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nun, dass die Anwälte des US-Justizministeriums das Gericht aufforderten, Goodwins Antrag abzuweisen. Ihm stattzugeben würde „einen neuen und praktisch uneingeschränkten Anspruch jedes Dritten kreieren, der behaupten kann, dass die Umsetzung eines Durchsuchungsbefehls die kommerzielle Beziehung zwischen den Dritten und dem Ziel der Durchsuchung geschädigt hat." Kurz: Es könnten auch andere die Herausgabe ihrer Daten fordern.

Megaupload wurde im Januar vom Netz genommen. Die US-Regierung wirft den Machern der Website vor, über die Seite wissentlich Schwarzkopien von Filmen und Musikstücken verbreitet zu haben, beziehungsweise deren Verbreitung geduldet zu haben. Die Anklage geht von einem Schaden in Höhe von 500 Millionen Euro aus. Firmengründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom wurde in Neuseeland festgenommen, ist aber derzeit auf Kaution frei.

Seit der Anklage streiten sich die US-Regierung, der Filmstudioverband MPAA, Megaupload und die Zivilrechtsorganisation „Electronic Frontier Foundation“ um die Daten. Erst kürzlich hatte MPAA
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eingereicht, in der sie die Herausgabe der Daten in seinem Fall befürwortete. Der Verband forderte allerdings, dass ein Mechanismus, der die Rückgabe der Daten ermögliche, gleichzeitig ausschließen müsse, dass dabei illegal kopierte Daten herausgegeben würden.

Unklar bleibt weiterhin, in wessen Besitz die Megaupload-Daten sich befinden. Die US-Regierung gibt an, die Kontrolle über die Daten an den Webhoster von Megaupload zurückgegeben zu haben. Diese behauptet allerdings, keinen direkten Zugriff auf die Daten zu haben und den Megaupload Server ohne Bezahlung nicht weiterbetreiben zu wollen. Die Macher von Megaupload argumentieren hingegen, ihr Geld sei eingefroren, so dass sie die Server ebenfalls nicht bezahlen und so einen Zugriff ermöglichen könnten.

Quelle: taz.de
 
Megaupload - US-Justizministerium will Herausgabe legaler Daten verhindern


Das Portal CNET berichtet, der US-Sportreporter Kyle Goodwin versuche derzeit gerichtlich, an seine beim Filehoster Megaupload hinterlegten Videos zu gelangen. Das US-Justizministerium hingegen fordert das Gericht auf, die Herausgabe zu verweigern. Sie befürchten eine Welle von Klagen, weil Privatpersonen und Unternehmen dann versuchen könnten, auf diese Weise an ihre privaten Daten zu gelangen.

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Momentan versucht die Regierung der USA offenbar einen Präzedenzfall zu vermeiden, dabei ist dieser längst in vollem Gange. Der US-amerikanische Journalist Kyle Goodwin erstellt Videoaufnahmen von Sport-Events und bietet diese über den Umweg über Filehoster den Besuchern seiner Webseite zum Download an. Bei den Filmen handelt es sich zumeist um Fußballspiele. Anwälte des US-Justizministeriums forderten nun das zuständige Gericht in Virginia auf, den Antrag auf Herausgabe der Daten abzulehnen. Sie befürchten, wird diesem ersten Antrag stattgegeben, könnte dies eine Welle von weiteren Klagen hervorrufen. Dem Portal CNET liegen die Gerichtsunterlagen im Detail vor.

Seit dem Bust im Januar ist die Auseinandersetzung um die legalen Uploads in vollem Gange. Das US-Justizministerium, die MPAA, die Anwälte von Megaupload und die US-Bürgerrechtsorganisation "Electronic Frontier Foundation" (EFF) streiten sich seitdem darum. Der Verband der Filmindustrie MPAA hat dem Antrag von Goodwin mit Vorbehalt zugestimmt. Man müsse aber in jedem Fall gewährleisten, dass dem Journalisten ausschließlich legale Dateien ausgehändigt werden, ein zeitaufwändiges Verfahren stünde den Beteiligten bevor. Unklar bleibt, wer die Kosten der Sichtung des gesamten Materials übernehmen müsste. Bei einer Vielzahl aufgenommener Fußballspiele von Schulsportvereinen käme einiges an zeitlichem und finanziellen Aufwand zusammen.

Doch es drohen noch weitere Probleme. Hoster Carpathia schreibt, sie hätten aktuell keinerlei Kontrolle über die beschlagnahmten Daten des Filehosters. Die US-Regierung gab hingegen bekannt, Carpathia hätte wieder vollen Zugriff auf alle ihre Server, die Megaupload bei Carpathia angemietet hat. Glaubt man den Angaben beider Seiten, wäre der tatsächliche Aufenthaltsort der Daten, legal wie illegal, bis auf weiteres unbekannt.

Quelle: Gulli
 
Megaupload - Wer seine Daten haben will, muss zahlen oder klagen


In einer aktuellen Stellungnahme erklärte die US-Regierung, dass man für forensische Gutachten zahlen, Megaupload oder Carpathia Hosting verklagen müsse, will man seine privaten Daten von den beschlagnahmten Servern zurückerhalten. Die Regierung glaubt, sie sei nicht für die Beschaffung legaler Daten verantwortlich und lehnt die Übernahme der Kosten dementsprechend ab.

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Für die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium spielt es offenbar eine eher untergeordnete Rolle, ob und wie man an die beschlagnahmten Daten des Filehosters Megaupload gelangt, selbst wenn diese legaler Natur sind. Wer seine Dateien haben will, muss die Kosten des Gutachtens übernehmen oder alternativ den Hoster oder Megaupload verklagen. Sie antworteten damit auf die Anfrage der Electronic Frontier Foundation, die im Namen des Sportjournalisten Kyle Goodwin die Herausgabe seiner Videos erreichen will. Goodwin hatte die Aufnahmen für seine Webseite OhioSportsNet.tv stets bei Megaupload hochgeladen (gulli:News berichtete).

Nachdem das FBI den Filehoster am 19. Januar schloss, erlitt die Festplatte des Journalisten im gleichen Monat einen Crash. Alle Videos, die Goodwin den Benutzern seiner Webseite zur Verfügung stellen wollte, waren somit auf einen Schlag verloren. Die Regierungsstellen gaben zur Antwort, man verfüge nicht über die entsprechenden Daten. Zudem weigert man sich, die Kosten für die Sichtung, Kopie und Transfer der Filme zu übernehmen. Ein Team bestehend aus bis zu 10 Forensikern müsse auf Kosten des Journalisten tätig werden, so die Antwort. Alternativ schlug man der EFF vor, den Hosting-Anbieter oder Megaupload zu verklagen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Beide Unternehmen seien für derartige Fälle präpariert und sollen über entsprechende Versicherungen verfügen.

Bislang ist fraglich, ob eine Klage gegen die Staatsanwaltschaft oder das Justizministerium aussichtsreich wäre. Laut US-amerikanischem Recht darf zwar niemand vom Staat ohne gültiges Urteil benachteiligt oder sein Privatvermögen ohne Kompensation beschlagnahmt werden. Das Gericht müsste aber zunächst klären, ob eine Beschlagnahmung juristisch gesehen bereits wie ein Gerichtsurteil gewertet werden kann. In diesem Fall würden die Kosten der Bergung seiner Filme ebenfalls beim Journalisten verbleiben.

Quelle: Gulli
 
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