Hardware sollte man 14 Tage vor Vertragsende zurücksenden, mit Retourschein von Sky.de, dann im Kundencenter das Austragen der Leihgeräte mit Screenshot dokumentieren, dann den Vertrag online mit Option "Nutze eigenen/bisherigen Receiver" fortsetzen oder telefonisch verlängern und am Telefon das Thema Hardware oder AGB nicht ansprechen.
Dann Auftragsbestätigung genau prüfen, Widerrufsrecht überlegen.
Man nutzt sein Abo wie zuvor ohne Leihgerät mangels Pairing oder mit AC 2.2, hat nun aber offiziell und mit Nachweis einen Vertrag ohne Leihgerät. Dies teilt man Sky auch nochmals kurz als eigene "Vertragsbestätigung" Sky zu, mit der Seriennummer des eigenen PR HD 1000.
Sky versucht mittlerweile trotzdem, das Pairing durchzusetzen. Einzelne Kunden haben schon erreicht, dass Sky bei diesen Voraussetzungen den eigenen Receiver nutzen lässt, auch das Pairing deaktivierte. Gerade wieder im Oktober bei einem Kunden, der Musterschreiben aus "Urtei gegen Pairing!" nutzte. Sky sagt aber keine dauerhafte Freischaltung zu für den HD 1000. Dies fordert der Kunde nun gerichtlich. Seine V14 wurde ja vor einer Woche für den HD 1000 extra vom Pairung befreit. (Vertrag ohne AGB Herbst 2015 ohne Leihgerät 23 Monate.) Sehr spannender Fall. Urteil dann ca. März 2017, Vergleich wird nicht akzeptiert. Kosten: max. 70 EUR, Berufung bei geringem Streitwert hier nicht möglich.
Ich helfe immer ehrenamtlich, auch bei den Klägern aus 2015, wo Verfahren noch laufen. Rechtslage ist eindeutig, nur Beweisfrage muss noch entschieden werden bei Kunden, die keinen Screenshot machten, nur telefonisch verlängerten. Laut Gesetz muss dann Sky Beweis führen, was im Vertrag mit dem Verbraucher vereinbart wurde. Dies entscheidet zeitnah das Landgericht.
Da Sky mittlerweile Geld fordert für aufgezwungene Leihgeräte (so bei Wechsel von
IPTV zu SAT), ist sowieso der Hokuspokus Zwangsgerät nicht durchsetzbar. Hätte ich auf Skeptiker gehört, wäre meine V14, gepairt 04/2014, dann heute noch ungepairt in eigener Hardware??
Pairing 2 ist nicht möglich, weil einige User eigene Hardware durchsetzen konnten. Davon profitieren viele, auch ohne Kontakt zu mir. Argumente haben ja viele hilfreiche User in den Threads ausgetauscht. Vor Gericht kann man leicht Vergleich zum Vertragsausstieg ohne alle Kosten erreichen. Um eigene Hardware gerichtlich durchzusetzen, braucht man jedoch Beweise und Zeugen, die kenne ich. Da helfe ich dem beauftragten Anwalt gern ohne Kosten mit allen Unterlagen, Urteilen usw.
Mehr dazu gern im passenden Thread "Urteil gegen Pairing!"...