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Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

TV Pirat

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Jobcenter muss vollen Mietpreis zahlen

Mannheim. Immer wieder berechnen die Jobcenter die Mieten für Hartz IV Beziehende nicht korrekt, wenn es um die Angemessenheit der Unterkunftskosten geht. Vielfach sind die ermittelten Höchstmieten schlecht ermittelt, wie kürzlich auch das Sozialgericht in Mannheim urteilte und einer Klage eines Arbeitslosengeld II Beziehers (ALG II) Recht gab.

Im konkreten Fall klagte ein ALG II Bezieher gegen das zuständige Jobcenter, weil sich die Behörde weigerte, die Mietkosten für eine Zwei-Zimmerwohnung mit einer Wohnfläche von 45 Quadratmeter vollumfänglich zu übernehmen. Die Kaltmiete der Wohnung sollte 329 Euro betragen. Die Behörde wollte hiervon allerdings nur 261 Euro übernehmen. Die Differenz sollte der Kläger vom Hartz IV-Regelsatz begleichen. Dem widersprach der Mann und erklärte, für 5,80 Euro je Quadratmeter lassen sich in der Region keine vergleichbaren Wohnungen finden.

Das Sozialgericht gab der Klage statt. Die Ermittlung der Höchstmieten seien seitens des Jobcenters nicht nachvollziehbar (AZ: S 5 AS 2857/11). Um die Mietobergrenzen zu ermitteln, hatte die Behörde im Jahre 2006 Städte zu Gebieten zusammengefasst und die Mietpreise abgefragt. Laut den Richtlinien sind 45 Quadratmeter Wohnfläche für einen Single Haushalt „angemessen“. Das Jobcenter stützte seine Berechnungen auch auf Wohnungen mit einer höheren Quadratmeterfläche, die aber einen geringeren Quadratmeterpreis aufweisen.

Demzufolge lag der durchschnittliche Quadratmeterpreis von 5,80 Euro zum Zeitpunkt der Berechnung auf Wohnungen mit einer Fläche zwischen 60 und 97 Quadratmeter zu. Jedoch ist es laut den Richtlinien Hartz IV Beziehern in selbiger Situation nicht gestattet, in derart große Wohnungen zu beziehen. Die Quadratmeterpreise für eine „angemessene Wohnung“ betrugen zwischen 6 und 11 Euro. Umgerechnet hätte dies für den Kläger bedeutet, dass er höchstens eine Wohnung von 30 Quadratmetern beziehen hätte dürfen, wenn er nur 261 Euro Mietzahlungen vom Jobcenter erhalten würde.

Zusätzlich hatte das Jobcenter die Gebiete für die Berechnung zu weitläufig ausgelegt. Hartz IV Beziehern sei es nicht zumutbar, nur aufgrund kostengünstigerem Wohnraum im Umkreis von 20 Kilometern suchen zu dürfen, so die Richter. Das Sozialgericht verurteilte das Jobcenter zur Übernahme der vollen Mietkosten. Zudem solle das Jobcenter die Berechnungsgrundlagen neu überarbeiten, so der Rat der Sozialrichter.

Frisierte Arbeitsmarktzahlen für Erfolgsmeldungen

Quelle: gegen-hartz
 
passt jetzt hier nicht rein, aber in DE wohnt man aber billig! ich zahle für eine 2 zimmerwohnung mit 60qm 807€ miete warm! :-(


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AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

dazu brauch man nicht unbedingt in München zu leben das ist in vielen anderen Bundesländern
nicht anders ---->> schaut mal Hier <<---- das ganze war auch in TV, die Komunen senken für
Hartz 4ler / und Grundsicherungs-Bezieher einfach den Mietpreis so bei uns hier von 6,39 € auf
5,10 € und schon ist deine Wohnung zu teuer :emoticon-0179-headb
 
@berny

solltest du die nonverbale sowie die verbale kommunikation bestens beherrschen,so wohne doch in duisburg.
dort bezahlst du hoechstens die haelfte:)

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wir haben uns auch schon überlegt ob wir wegziehn sollen, denn in tirol kannst du dir das leben nicht mehr wirklich leisten. man wird regelrecht gezwungen!

stimmt, münchen ist auch schweine teuer, doch nach duisburg :)


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AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

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wo wohnst du den ?? mit Merkel in Berlin ??

ich zahle für 3 zimmer mit 72m² + garage 420€ warm

und es ist mir zu klein geworden und ich zihe nähsten monat um auf 98m² für 640€ warm + 30€ Garage
 
AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

ja, das kenne ich auch. Mietpreis wurde einfach von ebenfalls 6,39 auf dann 4,52 € gesenkt. Den Grund dafür ist ein Witz.

Bei uns wurde die Orte neu zu geordnet. Bisher zählten wir zu einer Gemeinde mit einen angemessenen Mietpreis von 6,39 dann nach dem Wechsel nur noch 4,52 € (kalt natürlich) Es hat sich nichts verändert, alles gleich geblieben, nur eben eine andere Gemeinde. Aber ich bin gegen angegangen und darf auch weiterhin in meiner Wohnung wohnen bleiben. Ich weiss nicht, was sich die Komune bzw. auch Jobcenter, die die Richtlinien für die Miethöchstgrenzen festlegt, dabei denken.
 
Da können wir alle hoffen, dass dieses Urteil auch auf andere JC übernommen wird.

Wir fünf dürfen 95qm für 594,50€ WARMMIETE bewohnen.
Erstens gibt's diese Wohnungsgrösse nicht und ähnliche (+max. 10qm) sind deutlich teurer. Ich bewohne jetzt einen unsanierten Altbau mit Gasheizung, 5 Zimmer, 110qm, 601€ warm inkl. 100€ Heizung. Wird als Altbestand NOCH gewährt.
Lächerlich ist auch die zulässige Obergrenze der Heizkosten von 94,50€/mtl. Dies garantiert jährliche Nachzahlung, welche dann mit Diskussionen und Klagen übernommen werden müssen.


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AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

noch eine Frage dazu:

in den Mieten sind ja auch i.R. Stellplatzgebühren oder auch eine Garage enthalten. Gibt es hier im Forum Betroffene, bei denen diese Kosten übernommen wurden bzw. bisher übernommen wurden und jetzt nicht mehr. Diese Kosten zählen ja eigentlich auch zu den Kosten der Unterkunft.

Bei mir bzw. auch einigen anderen Betroffenen ist es so, das diese Kosten bisher im Rahmen der Unterkunftskosten übernommen wurden. Jetzt neuerdings werden diese uns verwährt. Man beruft sich darauf, das Stellplätze oder Garagen ja nicht unmittelbar der Unterkunft von Menschen dienen. Man beruft sich auf das Urteil vom SG Stuttgart vom 30.11.2011 Az: S 20 AS 6617 / 10.

Dieses Ureil besagt aber auch, das es Ausnahmen gibt, die da wären:

Die Kosten hierfür sind deshalb ausnahmsweise nur dann zu übernehmen, wenn (1.) die Wohnung ohne die Stellplätze nicht anmietbar ist, (2.) der Mietpreis sich bei fehlender "Abtrennbarkeit" der Stellplätze noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort hält (vgl. BSG, Urteil vom 7.11.2006 -
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-, in: juris, Rn. 28; SG Reutlingen, Urteil vom 17.3.2008 -
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-, in: juris, Rn. 45) und (3.) alle zumutbaren Möglichkeiten zur Vermeidung oder Verringerung dieser Kosten ausgeschöpft sind.


Na ja, mein Widerspruch wurde vor einigen Monaten abgelehnt. Werde jetzt dagegen klagen. Habe meine Unterlagen bei meiner Gewerkschaft eingereicht, die haben geprüft und sagen ja, wir übernehmen den Fall.

So, nun warte ich. Aber das kann dauern.

Aber, sollte ich Recht bekommen, erhält man ja nach 6 Monaten zum Trost Verzugszinsen, wenn ich das richtig erkannt habe.
 
AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

so viel ich weiss bekommst du den Stellplatz nur noch wenn du Schwerbehindert bist mit Merkzeichen G und 50% hast
heist einen Schwerbehindertenausweishast besitzt
 
AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

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das hört sich nicht gut an :(

Ich habe zwar einen SB Ausweiss, aber ohne Merkzeichen.

In diesen Fall stelle ich mir aber jetzt folgende Frage:

In vielen Fällen ist es so, jedenfalls in meiner Region, dass man nur noch Wohnungen bekommt inclusive Stellplatz. Soll heißen, entweder nimmt man den Stellplatz und bekommt die Wohnung oder man lehnt den Stellplatz ab und bekommt die Wohnung nicht. Ob man nun einen PKW hat oder nicht intressiert nicht. :(

Mein Stellplatz ist auch an meinen Mietvertrag gebunden, d.h. ich kann diesen nicht seperat kündigen bzw. ich müsste dann alternativ nach einer neuen Wohnung suchen wo es auch möglich ist die Wohnung auch ohne Stellplatz zu mieten.
 
AW: Hartz IV: Höchstmieten nicht nachvollziebar

dann rate ich dir gehe zum Anwalt der kann dir helfen, ich glaub ohne Anwalt gibt das nichts nur beachte bitte
das du dir bei dem Amtsgericht bei dir einen Beratungsschein holen mußt damit die Kosten übernomen werden.
 
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