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Hartz IV Betroffener sollte bei 2 Firmen arbeiten

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Hartz IV-Bezieher sollte „unverzüglich“ bei zwei Firmen gleichzeitig arbeiten

Ein Hartz IV-Bezieher wurde vom Jobcenter Schweinfurt aufgefordert, sich unverzüglich bei zwei Firmen am selben Tag vorzustellen. Die Zeitarbeitsfirma und der Betrieb lagen jedoch 40 Kilometer weit von einander entfernt, so dass der Erwerbslose der Aufforderung nicht nachkam. Daraufhin wurde der 57-Jährige vom Jobcenter mit einer 30-prozentigen Leistungskürzung für drei Monate sanktioniert. Da sein Widerspruch beim Amt abgelehnt wurde, zog der Mann vor Gericht.

Jobcenter muss nachzahlen

Am 14.September 2010 sollte sich der Hartz IV-Bezieher sowohl bei einer Zeitarbeitsfirma als auch bei einem Betrieb in Kürnach vorstellen. Der 57-Jährige kam der Aufforderung des Jobcenters jedoch nicht nach und wurde dafür mit einer Sanktion bestraft. Für die Dauer von drei Monaten erhielt der Mann 30 Prozent weniger Geld. Nachdem sein Widerspruch beim Jobcenter zurückgewiesen wurde, zog der Leistungsbezieher vor das Sozialgericht (SG) Würzburg. Dort wurde die Klage jedoch aufgrund eines Fristablaufs abgelehnt und keine Berufung zugelassen. Durch die Beschwerde des Mannes kam es schließlich zur Verhandlung am Landessozialgericht (LSG).

Der 11.Senat des bayrischen LSG gab dem 57-Jährigen schließlich Recht und verpflichtete das Jobcenter dazu, ihm 324,60 Euro nachzuzahlen. Der vorsitzende Richter sah einerseits ein formales Problem bei der Entscheidung des Jobcenters, da der bestehende Bewilligungsbescheid nicht aufgehoben wurde. Andererseits sei es aber auch nicht möglich gewesen, sich zeitgleich bei zwei Firmen vorzustellen und die Arbeit aufzunehmen, erklärte das Gericht. Eines der beiden Arbeitsangebote hätte der Mann ohnehin ausschlagen müssen.

Jobcenter verlangte Unmögliches vom Hartz IV-Bezieher

Hinzu kam, dass das Jobcenter nicht belegen konnte, dieses Problem mit seinem Kunden besprochen und gelöst zu haben. Es gehöre aber zur „gängigen Praxis“, dass Zeitarbeitsfirmen „sofort“ Personal anheuerten, erklärte der Vertreter des Schweinfurter Jobcenters, Alois Kraus, gegenüber der „Main Post“. Das LSG wies daraufhin, dass „unverzüglich“ nicht mit „sofort“ gleichzusetzen sei, sondern vielmehr ohne absichtliches Verzögern bedeute. Es sei grundsätzlich auch nicht üblich, sofort eine Arbeit anzutreten. Normalerweise würde der Arbeitsaufnahme ein Bewerbungsgespräch vorausgehen. Der vorsitzende Richter vermutete, dass das Jobcenter wohl Druck mit dem zweifachen Arbeitsangebot auf den Kläger ausüben wollte.

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Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hartz IV Betroffener sollte bei 2 Firmen arbeiten

Leistungskürzung 3 Monate Klage gewonen folge arbeitet er wohl nicht aber Beitrag bitte richtig lesen das sagt doch eigendlich
alles.
 
AW: Hartz IV Betroffener sollte bei 2 Firmen arbeiten

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Hm, das klingt für mich so, das der Leistungsbeziher sich bei keiner der beiden Firmen vorgestellt hat.
Nach dem Motto - schaff ich so und so nicht, also gehe ich mich garnicht vorstellen.
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Glück hat der LB gehabt, das ein Formfehler vorlag.
Logisch, das Er nicht auf zwei Hochtzeiten, gleichzeitig, tanzen kann.

MfG
 
AW: Hartz IV Betroffener sollte bei 2 Firmen arbeiten

Für mich liest es sich ebenfalls so,als hätte er sich bei keiner der Firmen beworben. Allein der Formfehler bewahrte ihn vor einer (sogar gerechtfertigten) Sanktion.
 
AW: Hartz IV Betroffener sollte bei 2 Firmen arbeiten

Mir kommt das auch recht merkwürdig vor.
Die Arge bzw. Jobcenter macht ja keinen Termin mit der Firma aus. Die schicken ja nur die "Vorschläge". Alles andere habe ich dann umgehend zu klären. (Termin, Unterlagen...)
Dann hat man sogar Anrecht einen Antrag zur Fahrkostenübernahme zu stellen. Den muss man auch vorher stellen.
Also mir kann auch niemand weiß machen, das das alles nicht Möglich gewesen sein sollte weil der Termin sooo kurz angesetzt war.
Da hat er Pech gehabt.
Außerdem weiss jeder der schon mal Arbeitsuchend und beim Amt gemeldet war, wie der Ablauf ist und welche Konsequenzen sich bei Nichteinhaltung ergeben.
Ist ja auch meistens ein Belehrung am Vermittkungsvorschlag angeheftet.
 
AW: Hartz IV Betroffener sollte bei 2 Firmen arbeiten

Mal ein Schuß ins Blaue: Viele JC-Mitarbeiter "garnieren" ihre Gespräche/Vermittlungsvorschläge mit dem Zusatz,daß man diesen Vermittlungsvorschlägen innerhalb von 3 Tagen nachkommen müsse. Doch damit sind Werktage,nicht Kalendertage gemeint. Vielleicht war das dem Betroffenen nicht klar und er glaubte, auf 2 an einem Freitag erhaltene Vermittlungsvorschläge spätestens am Montag reagieren zu müssen. Zudem ist mit Vorstellung ja nicht zwingend die persönliche Vorstellung an diesem Tag gemeint,ein Anruf tut's ebenso,um die Frist einzuhalten. Das entschuldigt natürlich nicht,daß er sich scheinbar bei keiner von beiden Firmen beworben hat.
 
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