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E-Zigarette ist KEINE Medizin !

woddy49

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Wichtige Urteile im Streit um die E-Zigarette: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die nikotinhaltigen Flüssigkeiten in den elektronischen Glimmstängeln KEINE Arzneimittel und die E-Zigaretten selbst KEINE Medizinprodukte sind. Das teilte ein Sprecher des Justizbehörde mit.
Das bedeutet: Der Handel mit solchen Flüssigkeiten ist weiterhin nicht strafbar, die E-Fluppe unterliegt künftig keinen strengeren Verkaufskriterien. Und: Rezepte für E-Zigaretten, die bei der Krankenkasse eingereicht werden könnten, wird es auch in
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nicht geben.

Zur Begründung heißt es in einer Mitteilung: Nikotinhaltige Liquids seien keine Arzneimittel, weil sie nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bezeichnet oder empfohlen würden.


Arzneimittel hätten typischerweise eine therapeutische Eignung und eine therapeutische Zweckbestimmung. Beide Voraussetzungen seien bei nikotinhalten Liquids nicht gegeben. So seien diese Liquids weder dazu geeignet noch dazu bestimmt, einen dauerhaften Rauchstopp zu erzielen.
Davon gingen sowohl die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wie auch das Deutsche Krebsforschungszentrum und neueste wissenschaftliche Studien aus.


Im April 2012 hatte das OVG im Eilverfahren bereits entschieden, dass die sogenannten Liquids, die in der E-Zigarette verdampfen und dann eingeatmet werden, KEINE Arzneimittel sind.
Das Land Nordrhein-Westfalen durfte deshalb nicht warnen, die Liquids unterlägen dem Arzneimittelrecht und der Verdampfer selbst sei ein Medizinprodukt. Der Handel mit den Flüssigkeiten wäre in diesem Fall strafbar.
Vorausgegangen war ein Streit zwischen einem Hersteller der rauchfreien Zigaretten und dem NRW-Gesundheitsministerium. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte in erster Instanz Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) recht gegeben: Die Liquids seien als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen (Az.: 16 K 3792/12). Dagegen hatte der Kläger Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.
In Münster standen am Dienstag im Stundentakt nun gleich drei Verfahren an, bei der es im Kern immer um die Frage ging - Arzneimittel ja oder nein? Dabei waren die
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Wuppertal, das Land Nordrhein-Westfalen und im dritten Verfahren die Bundesrepublik Deutschland die Beklagten.
► Im ersten Fall hatte eine Frau aus Wuppertal geklagt, die E-Zigaretten und Liquids verkauft, und der das Gesundheitsamt der Stadt den Handel untersagt hatte – mit der Begründung, es handele sich um nicht zugelassene Arzneimittel.
► Im zweiten Verfahren ging es um eine Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums von Nordrhein-Westfalen von Dezember 2011, in der vor dem Vertrieb von Liquids gewarnt wurde, weil sie Arzneimittel seien und der Vertrieb ohne Zulassung strafbar sei. Ein Hersteller von Liquids klagte auf Unterlassung. In diesem Fall gab es 2012 das Eilverfahren.
► Das dritte Verfahren behandelte die Klage von zwei
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, die gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel gerichtlich feststellen lassen wollten, dass es sich bei den von ihnen vertriebenen Produkten (eben Liquids und E-Zigaretten) nicht um Arzneimittel und Medizinprodukte handele. Dieser Klage hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln stattgegeben.
In allen drei Fällen bekamen die Kläger nun Recht.


Quelle: Bildonline
 
AW: E-Zigarette ist KEINE Medizin !

Das ist mal eine gute Nachricht für mich. Die Ezigarette egal ob besser oder schlechter als gewöhnliche Zigaretten, befriedigt mein Nikotinbedürfnis, lässt mich nicht mehr stinken, spart Geld und ich habe kein Raucherhusten.
 
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