AW: Zwangsuntersuchungen bei Hartz IV
Bisher war es so,daß man zum Amtsarzt geschickt wurde,wenn man beim Jobcenter Krankheiten angab, die der Eingliederung im Wege stehen könnten. Da sollte dann die generelle Arbeitsfähigkeit "getestet" werden. Auf die Art will man Gründe finden, daß eine Person eben doch in den vom JC "vorgesehenen" Jobs arbeiten kann. Da wird dann -bildlich gesprochen- schonmal ein Hüftlahmer zum Marathonläufer erklärt.
In den letzten Monaten scheint es aber auch in Mode zu sein, daß einen das Jobcenter auch zum Amtsarzt schickt, wenn eigentlich eine Umschulung notwendig ist. Der Anlass dafür ist ein ganz anderer: Nun will man Gründe finden, so eine Maßnahme ablehnen zu können.
Im Extremfall darf man also 2x hin und dann kommen auch noch vollkommen widersprüchliche Ergebnisse raus. Ein Beispiel: Jemand lehnt eine Stelle im Büro ab, weil der Rücken im Eimer ist und er nicht 8h und mehr sitzen könnte. Üblicherweise findet der Amtsarzt dann angeblich heraus, daß der Rücken doch vollkommen in Ordnung ist und er problemlos so einen Arbeitstag auf dem Bürostuhl schafft. Nun versucht die gleiche Person sich beruflich umzuorientieren und will den LKW-Führerschein vom Amt finanziert haben. In der Folge wird er wieder zum Amtsarzt geschickt, welcher nun plötzlich herausfindet, daß die überwiegend im sitzen stattfindende Tätigkeit als LKW-Fahrer ja absolut nicht mit dem kaputten Rücken vereinbar sei und der "Lappen" doch nicht finanziert werden könne.