Microsoft muss sich vor Gericht für seine aggressive Verteilung von Windows 10 verantworten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht darin eine "unzumutbare Belästigung" und will nun vor Gericht durchsetzen, dass Microsoft diese Praxis aufgibt.
Der Verbraucherzentrale geht es vor allem um den ungefragten Download der Installationsdateien. Denn die lädt Microsoft auch dann auf einen Rechner mit Windows 7 oder Windows 8.1, wenn der Nutzer das Upgrade auf Windows 10 nicht durchführen will. "Diese Geschäftspraxis ist inakzeptabel, da sie eine unzumutbare Belästigung darstellt", sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Windows 10: Upgrade - ja oder ja?
Windows 10: Klage wegen Upgrade-Zwang.
Diese bis zu 6 GByte lädt Microsoft ohne Zustimmung der Nutzer, die darüber zudem nicht informiert werden. Erst nach dem Download werden sie gefragt, ob sie der Installation überhaupt zustimmen. Die Daten nehmen zudem Speicherplatz weg, erklärt die Verbraucherzentrale, was vor allem bei kleineren SSDs ein Problem sei und gern mal 10 Prozent des gesamten Speicherplatzes ausmachen könne. Zudem könne der Download die Bandbreite bei langsameren Internetanschlüssen nachhaltig einschränken.
Eine Belästigung sehen die Verbraucherschützer vor allem auch darin, dass man selbst aktiv werden müsse, um die Daten wieder zu löschen. Die Verbraucherzentrale nimmt sich damit der Probleme vieler Windows-Nutzer an, die diese Praxis seit dem Release von Windows 10 bemängeln.
Microsoft hat nach Aussage der Verbraucherschützer die Abmahnung nicht unterzeichnet - der Konzern will sich also nicht ohne Weiteres einer Schuld bekennen. Deshalb wird dieser Streit nun vor ein Gericht gehen. Ähnliches droht Microsoft zudem in den USA, wo einige User eine Sammelklage anstreben.
Upgrade-Popup wird immer perfider
Upgrade "Jetzt" oder "Später": Mittlerweile können User nicht mehr "Nein" sagen.
Dass Microsoft es mit der aggressiven Verteilung von Windows 10 ernst meint, zeigen auch jüngste Beispiele. So gewährt Microsoft den Nutzer inzwischen nur noch die Wahl, ob sie das Update gleich oder später installieren wollen.
Rechtsanwalt Solmecke: Abmahunung berechtigt - Schadensersatz möglich
Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich bereits zum Thema geäußert - und sieht die Verbraucherzentrale im Recht:
„Aus meiner Sicht ist darf ein Download nicht ohne Zustimmung des Nutzers gestartet werden, weil der Nutzer dadurch in unzumutbarer Weise belästigt wird. Gerichte haben bereits entschieden, dass die unverlangte Zusendung einer Ware eine solche unzumutbare Belästigung darstellen kann, auch wenn hierfür keine Bezahlung verlangt wird."
„Wenn das Gericht hier zugunsten der Verbraucherzentrale entscheidet, müsste Microsoft künftig dem Nutzer die Entscheidung überlassen, ob er das Update installieren möchte oder nicht. Der automatische Download von Updates ohne Einwilligung des Nutzers wäre dann rechtswidrig."
"Wenn hier einem Nutzer durch die automatischen Updates von Windows 10 ein konkreter Schaden entstanden ist, könnte er eventuell auch von Microsoft Schadensersatz verlangen. Diese Frage wird in dem vorliegenden Rechtsstreit aber nicht entschieden.“
Quelle; chip
Der Verbraucherzentrale geht es vor allem um den ungefragten Download der Installationsdateien. Denn die lädt Microsoft auch dann auf einen Rechner mit Windows 7 oder Windows 8.1, wenn der Nutzer das Upgrade auf Windows 10 nicht durchführen will. "Diese Geschäftspraxis ist inakzeptabel, da sie eine unzumutbare Belästigung darstellt", sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Windows 10: Upgrade - ja oder ja?
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Windows 10: Klage wegen Upgrade-Zwang.
Diese bis zu 6 GByte lädt Microsoft ohne Zustimmung der Nutzer, die darüber zudem nicht informiert werden. Erst nach dem Download werden sie gefragt, ob sie der Installation überhaupt zustimmen. Die Daten nehmen zudem Speicherplatz weg, erklärt die Verbraucherzentrale, was vor allem bei kleineren SSDs ein Problem sei und gern mal 10 Prozent des gesamten Speicherplatzes ausmachen könne. Zudem könne der Download die Bandbreite bei langsameren Internetanschlüssen nachhaltig einschränken.
Eine Belästigung sehen die Verbraucherschützer vor allem auch darin, dass man selbst aktiv werden müsse, um die Daten wieder zu löschen. Die Verbraucherzentrale nimmt sich damit der Probleme vieler Windows-Nutzer an, die diese Praxis seit dem Release von Windows 10 bemängeln.
Microsoft hat nach Aussage der Verbraucherschützer die Abmahnung nicht unterzeichnet - der Konzern will sich also nicht ohne Weiteres einer Schuld bekennen. Deshalb wird dieser Streit nun vor ein Gericht gehen. Ähnliches droht Microsoft zudem in den USA, wo einige User eine Sammelklage anstreben.
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Upgrade "Jetzt" oder "Später": Mittlerweile können User nicht mehr "Nein" sagen.
Rechtsanwalt Solmecke: Abmahunung berechtigt - Schadensersatz möglich
Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich bereits zum Thema geäußert - und sieht die Verbraucherzentrale im Recht:
„Aus meiner Sicht ist darf ein Download nicht ohne Zustimmung des Nutzers gestartet werden, weil der Nutzer dadurch in unzumutbarer Weise belästigt wird. Gerichte haben bereits entschieden, dass die unverlangte Zusendung einer Ware eine solche unzumutbare Belästigung darstellen kann, auch wenn hierfür keine Bezahlung verlangt wird."
„Wenn das Gericht hier zugunsten der Verbraucherzentrale entscheidet, müsste Microsoft künftig dem Nutzer die Entscheidung überlassen, ob er das Update installieren möchte oder nicht. Der automatische Download von Updates ohne Einwilligung des Nutzers wäre dann rechtswidrig."
"Wenn hier einem Nutzer durch die automatischen Updates von Windows 10 ein konkreter Schaden entstanden ist, könnte er eventuell auch von Microsoft Schadensersatz verlangen. Diese Frage wird in dem vorliegenden Rechtsstreit aber nicht entschieden.“
Quelle; chip
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