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ZAK fordert Verzicht auf Grundverschlüsselung im Kabel zur Beschleunigung der Digital

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ZAK fordert Verzicht auf Grundverschlüsselung im Kabel zur Beschleunigung der Digitalisierung
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) fordert einen Verzicht auf die Grundverschlüsselung privater Free-TV-Programme in SD-Qualität in betroffenen Kabelnetzen. Die Beendigung der Grundverschlüsselung würde die Digitalisierung beschleunigen, stellt die ZAK in einer Mitteilung vom 5. Juli fest. Der Verzicht auf die Verschlüsselung privater Free-SD-Programme würde „einen Impuls für die weitere Digitalisierung des Fernsehempfangs in Deutschland“ erzeugen.

Vorbild Satellitenempfang
Die Kommission weist auf den Erfolg bei der Digitalisierung des Satellitenempfangs, bei dem es keinerlei Grundverschlüsselung privater Sender in SD-Qualität gibt, hin: „Grundlage der Beendigung der analogen Satellitenverbreitung und des erfolgreichen Umstiegs am 30. April 2012 auf diesem Übertragungsweg war, dass private Programme in SD-Qualität digital nicht verschlüsselt werden und deshalb mit jedem digitaltauglichen Empfänger ohne Zusatzkarte und Zusatzentgelte genutzt werden können, ebenso wie bis dahin die analogen Programme.“

Grundverschlüsselung führt zu Reichweitenverlust privater Sender

Die Hoffnungen, die Adressierbarkeit in SD werde zur Finanzierung neuer Programmveranstalter und -inhalte beitragen, hätten sich nicht erfüllt, heißt es weiter. Durch die wachsende Anzahl an Fernsehgeräten mit integriertem DVB-C-Tuner würden digital verschlüsselt verbreitete private Sender an Reichweite gegenüber den digital frei empfangbaren öffentlich-rechtlichen Sendern verlieren: „Im Gegenteil haben private Veranstalter wegen der zunehmenden Verbreitung von Fernsehgeräten mit integriertem digitalem Empfang wachsende Nachteile gegenüber den öffentlich-rechtlichen Programmen, die unverschlüsselt auch in HD
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Qualität verbreitet werden und damit eine höhere Reichweite erzielen können.“

Grundverschlüsselung ist Hindernis für verbraucherfreundlichen Digitalumstieg

Zudem sei die Grundverschlüsselung in Kabelnetzen ein Hindernis für einen verbraucherfreundlichen Umstieg von analogem zu digitalem Empfang. „Die Grundverschlüsselung wird zu einem Hindernis für einen verbraucherfreundlichen Umstieg im Kabel, der auch von Wohnungsbaugesellschaften und Verbraucherschutzorganisationen unterstützt werden könnte“, betont die ZAK.

Appell zur Aufgabe der Grundverschlüsselung

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia hat im Zuge der Fusion mit KabelBW die Beendigung der Grundverschlüsselung privater Free-TV-Angebote zugesagt, stellt die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten fest. „Die ZAK begrüßt diesen Wandel und appelliert an Kabelnetzbetreiber, die noch an der Grundverschlüsselung festhalten, sich dieser Haltung anzuschließen.“
Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten.

Quelle: INFOSAT
 
Weitere Stimmen gegen Grundverschlüsselung im Kabel

Der Deutscher Mieterbund, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie die Verbraucherzentralen begrüßen die Ablehnung der Grundverschlüsselung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK). Die ZAK hatte die Grundverschlüsselung als größtes Hindernis für den Umstieg auf digitales Kabelfernsehen bezeichnet.

Der Deutsche Mieterbund (DMB), der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßen die Forderung der ZAK, die Grundverschlüsselung im digitalen Kabel abzuschaffen. Dies teilten die drei Organisationen in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom heutigen Mittwoch (11. Juni) mit.

Bereits seit längerem setzen sich DMB, GdW und VZBV dafür ein, die Grundverschlüsselung der privaten Free-TV-Sender für die Verbreitung in den digitalen Kabelnetzen abzuschaffen. Durch die Verschlüsselung einiger Kabelnetzbetreiber ist der Umstieg von analogen auf digitalen Kabelempfang für die Kunden häufig immer noch mit gewissen finanziellen Hürden verbunden. So müssen diese für den Empfang von verschlüsselten Programmen nicht nur eine Gebühr an die Netzanbieter entrichten, sondern benötigen zur Entschlüsselung auch ein spezielles Empfangsgerät.

Am vergangenen Donnerstag (5. Juli 2012) hatte die ZAK erklärt, dass ihrer Ansicht nach die Grundverschlüsselung der privaten Free-TV-Sender deshalb der Hauptgrund für das schleppende Voranschreiten der Digitalisierung beim Kabelfernsehen sei. Auch für die Privatsender selbst werde die Grundverschlüsselung gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen Programmen, die unverschlüsselt in HD verbreitet werden, zunehmend zum Wettbewerbsnachteil (
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DIGITALFERNSEHEN.de berichtete
).

Quelle: Digitalfernsehen

Wohnungswirtschaft, Mieterbund und Verbraucherschützer fordern Verzicht auf Verschlüsselung im Kabel

Der Druck auf KabelDeutschland & Co. wächst: Gegen die Verteuerung des Digitalempfangs freier privater TV-Programme zu Lasten der Kunden haben sich Mieterbund, Wohnungsunternehmen und der Verbraucherzentrale Bundesverband gewendet. Sie forderten Sender und Kabelnetzbetreiber erneut auf, die so genannte „Grundverschlüsselung“ als Hindernis für den Umstieg weiterer Verbraucher auf den digitalen Kabelempfang abzuschaffen. Diese Position unterstützen nun auch die Landesmedienanstalten (Digitalmagazin berichtete).

Verzicht auf „Grundverschlüsselung“ bereits werbefinanzierter Sender gefordert
Teurer werden private Fernsehprogramme für Kunden beim Umstieg von analogen auf digitalen Empfang, weil die großen privaten Sender über einzelne Kabelnetzbetreiber über die so genannte „Grundverschlüsselung“ zulangen: Verbraucher müssen nicht nur einen extra Empfänger zur Entschlüsselung der betreffenden Programme nutzen, sondern zahlen zusätzlich an den Netzbetreiber. Deshalb fordern der Deutsche Mieterbund (DMB), der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) schon seit längerem, auf die Verschlüsselung frei empfangbarer privater TV-Programme zu verzichten, die sich bereits aus der Werbung finanzieren. Nun hat sich auch die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) der Landesmedienanstalten kürzlich im Interesse einer schnelleren Digitalisierung der kabelgebundenen Rundfunkversorgung dafür ausgesprochen, die „Grundverschlüsselung“ aufzugeben.

Verschlüsselung wesentliches Hindernis für Digitalumstieg

Die zusätzlichen Kosten für die Entschlüsselung sind für die Kabelkunden oft schwer zu erkennen, weil sie zum Teil im Preis der üblichen Digitalpakete verpackt sind. Darüber hinaus lässt die technische Realisierung einen Netzbetreiber und Programmanbieter auf Kundendaten zugreifen, die auch zu Werbezwecken missbraucht werden könnten. Nicht zuletzt stellen die Zusatzkosten für die Entschlüsselung privater werbefinanzierter TV-Programme ein wesentliches Hindernis auf dem Weg zu einem tatsächlich verbraucherfreundlichen Digitalumstieg im Kabel dar.

„Moderne Wegelagerei“

„Es ist dreist, frei empfangbare TV-Programme erst zu verschlüsseln, um dann für die Entschlüsselung Geld zu verlangen. Das ist moderne Wegelagerei“, meinte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV). Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, betonte: „Es ist höchste Zeit, durch die Aufhebung der Verschlüsselung von Free-TV-Programmen im Kabel die Ungleichbehandlung gegenüber dem freien Empfang dieser Sender über Satellit zu beenden. So können die freiwillige, verbraucherfreundliche Nutzung digitaler Programme im Kabel beschleunigt und auch Wohnungsunternehmen aktiv für einen Umstieg werben.“ Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), bekräftigte: „Wichtig ist, dass Digital-TV bei Kabel nicht verschlüsseltes Bezahlfernsehen wird. Das muss sowohl für die bisher frei empfangbaren Analogangebote gelten als auch für Formate in HDTV
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."

Quelle: INFOSAT
 
Neuer Vorstoß gegen Grundverschlüsselung

Mieterbund, Wohnungsunternehmen und die Verbraucherzentralen wehren sich gegen die Verteuerung des digitalen Empfangs freier privater TV-Programme zu Lasten der Kunden. Sie fordern Sender und Kabelnetzbetreiber auf, die Grundverschlüsselung als Hindernis für den Umstieg weiterer Verbraucher auf den digitalen Kabelempfang abzuschaffen.

Teurer werden private Fernsehprogramme für Kunden beim Umstieg von analogen auf digitalen Empfang, weil die großen privaten Sender über einzelne Kabelnetzbetreiber über die so genannte Grundverschlüsselung zulangen: Verbraucher müssen nicht nur einen Extra-Empfänger zur Entschlüsselung nutzen, sondern zahlen zusätzlich an den Netzbetreiber.

Der Deutsche Mieterbund, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und der Verbraucherzentrale Bundesverband fordern, auf die Verschlüsselung frei empfangbarer privater TV-Programme zu verzichten, die sich bereits aus der Werbung finanzieren. Auch die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat sich kürzlich im Interesse einer schnelleren Digitalisierung der Kabelnetze dafür ausgesprochen, die Grundverschlüsselung aufzugeben.

Die zusätzlichen Kosten für die Entschlüsselung sind für die Kabelkunden nach Einschätzung der Verbände oft schwer zu erkennen, weil sie zum Teil im Preis der üblichen Digitalpakete verpackt sind.

"Es ist dreist, frei empfangbare TV-Programme erst zu verschlüsseln, um dann für die Entschlüsselung Geld zu verlangen. Das ist moderne Wegelagerei", beklagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, fordert: "Es ist höchste Zeit, durch die Aufhebung der Verschlüsselung von Free-TV-Programmen im Kabel die Ungleichbehandlung gegenüber dem freien Empfang dieser Sender über Satellit zu beenden."

Quelle: tvdigital.de
 
ZAK begrüßt jede Initiative zur Aufgabe der Grundverschlüsselung

Anfang Juli äußerte sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) kritisch zur weiter bestehenden Grundverschlüsselung beim digitalen Kabelfernsehen. Diese würde den Umstieg von Analog auf Digital enorm ausbremsen. DIGITALFERNSEHEN.de sprach vor diesem Hintergrund mit der ZAK über einen möglichen Termin für die Analogabschaltung im Kabel.

Die Grundverschlüsselung der Privatsender im digitalen Kabel gerät immer stärker in die Kritik. Bereits seit längerem setzen sich der Deutsche Mieterbund (DMB), der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie die Verbraucherzentralen (VZBV) für eine Abschaffung der Verschlüsselung ein. Diese würde vor allem jene Verbraucher gängeln, die den Umstieg von analogem auf digitales Kabelfernsehen planen, da neben der Extra-Gebühr an die Netzbetreiber in vielen Fällen auch der Kauf eines speziellen Empfangsgerätes nötig ist, um die betreffenden Programme zu entschlüsseln.

Am 5. Juli hatte sich auch die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) der Position von DMB, VZBV und Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen angeschlossen und die Grundverschlüsselung als
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Haupthindernis für die zügige ditalisierung des Kabelfernsehens
bezeichnet. Gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de sprach ZAK-Sprecher Christopher Hohage nun über die Position der Medienanstalten zur Grundverschlüsselung und zu einem möglichen Termin zur Analogabschaltung im Kabel.

Ähnlich wie bei der Abschaltung der analogen Satellitensignale zum 30. April 2012 erachte man es auch für das Kabelfernsehen sinnvoll, gemeinsam mit den TV-Sendern ein Abschaltdatum für die analoge Übertragung im Kabel zu vereinbaren. Aus Sicht der ZAK würde dies jedoch erst dann Sinn machen, wenn, wie es beim Satellitenfernsehen der Fall war, der Übertragungsweg bereits überwiegend digital genutzt werde. Momentan ist dies noch nicht der Fall. Ähnlich wie DMB, VZBV und Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sieht man bei der ZAK eine Aufgabe der Grundverschlüsselung der privaten SD-Sender als wichtigen Impuls für einen verbraucherfreundlichen Umstieg auf digitales Fernsehen im Kabel und bekräftigte somit die eigene Kritik, wonach die Grundverschlüsselung ein Hemmschuh für die rasche Digitalisierung des Kabelfernsehens sei.

Wie der ZAK-Sprecher mitteilte, gehe man bei den Medienanstalten jedoch davon aus, dass der Wegfall der Grundverschlüsselung im reichweitenstarken Netz von Unitymedia ab Anfang 2013 einen wichtigen Impuls zur weiteren Digitalisierung des Kabels geben wird. Auch sei zu erwarten, dass bei den Verhandlungen der Sender mit den Netzbetreibern Kabel Deutschland, Tele Columbus und Primacom die Grundverschlüsselung zukünftig eine stärkere Rolle spielen wird. In ihrer Mitteilung vom 5. Juli hatte die ZAK bereits argumentiert, dass die Privatsender durch die Verschlüsselung ihrer Programme im digitalen Kabelnetz einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen hätten.

Quelle: Digitalfernsehen
 
VZBV: Grundverschlüsselung nicht mit RStV vereinbar

In der Diskussion um die Grundverschlüsselung der Privatsender im digitalen Kabelnetz hat sich jetzt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zu Wort gemeldet. Diese sei mit dem bestehenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV) nicht vereinbar und würde der Kommerzialisierung des Fernsehens weiter Vorschub leisten.

Nach dem endgültigen Digitalumstieg beim Satellitenfernsehens am 30. April 2012, ist besonders die Grundverschlüsselung beim digitalen Kabelfernsehen wieder stärker in den Fokus geraten. Erst im Juli hatte sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) für eine
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Abschaffung der Grundverschlüsselung der privaten Sender im digitalen Kabelfernsehen ausgesprochen
und diese als Hindernis für das Fortschreiten der Digitalisierung bezeichnet. Gegenüber der Dienstagsausgabe der "Neuen Osnabrücker Zeitung" hat sich nun auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisch zur Grundverschlüsselung zu Wort gemeldet.

Wie VZBV-Referent Michael Bobrowski der Zeitung sagte, sei die Grundverschlüsselung ein "Vorbote für eine durchgreifende Kommerzialisierung des audiovisuellen Medienangebots außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.", da sich mit dieser theoretisch auch das Vorspulen während der Werbung oder das Aufnehmen von Sendungen verhindern lasse. Auch mit dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) sei die Grundverschlüsselung nicht vereinbar, da dieser neben den Öffentlich-Rechtlichen auch die privaten Rundfunkanbieter zur "freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet."

Auf Seiten der Kabelnetzbetreiber betrachtet man das Thema Grundverschlüsselung hingegen erwartungsgemäß aus einem anderen Blickwinkel. In der vergangenen Woche hatte KabelDeutschland Sprecher Marco Gassen
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gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de mitgeteilt
, die Grundverschlüsselung sei entgegen den Aussagen der ZAK förderlich für die Digitalisierung des Kabelfernsehens. So sei die Verschlüsselung eine "entscheidende Vorraussetzung, um neue digitale Produkte zu vermarkten, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und damit einen echten digitalen Mehrwert zu schaffen". Dies würde in besonderer Weise für die begehrten HD-Inhalte gelten, da diese ohne Grundverschlüsselung gerade für die privaten Veranstalter kaum zu refinanzieren wären.

Quelle: Digitalfernsehen
 
TV-Zuschauer verliert Rechte - VZBV zur Grundverschlüsselung

Über die Grundverschlüsselung der privaten Free-TV-Sender in den digitalen Kabelnetzen wird seit einigen Wochen wieder heftig Diskutiert. Gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de sprach Michael Bobrowski, Referent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), über den Rechteverlust der Zuschauer und das vorgeschobene Argument der Kabelnetzbetreiber, die Grundverschlüsselung schütze vor Piraterie.

In der vergangenen Woche äußerte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" zum Thema Grundverschlüsselung und warnte in diesem Zusammenhang vor dem 'gläsernen Fernsehkunden'. So sei die Grundverschlüsselung ein Vorbote "für eine durchgreifende Kommerzialisierung des audiovisuellen Medienangebots außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks." Auch sei eine Verschlüsselung der privaten Free-TV aus Sicht des VZBV nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) vereinbar.

Im Interview mit DIGITALFERNSEHEN.de erläuterte VZBV-Referent Michael Bobrowski die Position der Verbraucherverbände zum Thema Grundverschlüsselung. "Sollten Sender und Netzbetreiber weiterhin an der Grundverschlüsselung festhalten, wird der Fernsehnutzer mehr und mehr die Kontrolle über seine Rechte und gegebenenfalls auch den freien Zugang verlieren.", reißt Bobrowski die datenschutzrechtlichen mit der Grundverschlüsselung an.

So bräuchten die Zuschauer ähnlich wie beim Pay-TV für die Entschlüsselung der privaten Free-TV-Sender in den digitalen Netzen von Kabel Deutschland, Tele Columbus und Primacom eine personenbezogene Smartcard. Über diese Smartcard gehe die Anonymität des Zuschauers verloren. "Darüber hinaus bestünde mit der Einrichtung eines Rückkanals bei der kabelgebundenen TV-Versorgung grundsätzlich die Möglichkeit, Daten vom Endgerät des Kunden zu sammeln und gegebenenfalls hinsichtlich des Nutzerverhaltens auszuwerten. Dass ein solches Szenario durchaus realistisch ist, beweist die Deutsche Telekom AG im Rahmen ihres TV-Angebots 'Entertain'".

Das Argument der KDG, die Grundverschlüsselung würde vor Piraterie schützen und dem Jugendschutz dienen, kann Bobrowski nicht nachvollziehen: "Wäre die Grundverschlüsselung im Fernsehen tatsächlich das probate Mittel gegen Programm- beziehungsweise Filmpiraterie, ist es vollkommen unverständlich, dass seit Jahren dieselben Programme im Netz der Kabel BW unverschlüsselt angeboten wurden und noch werden." Auch den Satellitenhaushalten stünden die privaten Free-TV-Sender in SD-Qualität unverschlüsselt zur Verfügung. Den Jugendschutz könne man zudem über Altersverifikationssysteme sehr viel besser gewährleisten, als mit einer Verschlüsselung der Sender.

Laut Bobrowski würde es der VZBV begrüßen, wenn sich die Rundfunkpolitik der Forderung nach einem Ende der Grundverschlüsselung anschließen würde. Dies sei auch im Sinne der seit Jahren geforderten schnellen Digitalisierung des Kabelfernsehens. "Ansonsten erhoffen wir uns, dass die Grundverschlüsselung im Fall einer kartellrechtlichen Genehmigung der beabsichtigten Übernahme der Telecolumbus durch die KDG vom Bundeskartellamt genauso zu Fall gebracht werden wird wie im Fall der Übernahme der Kabel BW durch Libertymedia.", so der Sprecher.

Quelle: Digitalfernsehen
 
RTL: Verschlüsselung und Digitalisierung kein Widerspruch

Marc Schröder, der Chef von RTL-Interactive, misst dem Signalschutz in Zeiten der Digitalisierung eine hohe Bedeutung bei. Dieser sei wichtig, um das Geschäftsmodell des werbefinanzierten Fernsehens nicht zu gefährden. Zudem seien Verschlüsselung und Digitalisierung, anders als von den Medienanstalten behauptet, keineswegs ein Widerspruch.

Die Sender der RTL-Gruppe gibt es in vielen deutschen Kabelnetzen nach wie vor nur verschlüsselt. Was bei vielen TV-Zuschauern für Verärgerung sorgt, ist dabei aus Sicht der Sendergruppe selbst nur logisch. Denn wie RTL-Interactive Chef Marc Schröder am heutigen Samstag gegenüber der Online-Ausgabe des "Handelsblatt" sagte, sei der Signalschutz ein sehr wichtiges Thema für den Veranstalter. "Wir wollen natürlich mitbestimmen, was mit unseren Inhalten geschieht.", wird Schröder zitiert. Diese Maßgabe habe auch bei den langen Verhandlungen um eine Einspeisung der RTL-HD-Sender bei Kabel Deutschland eine entscheidende Rolle gespielt.

Ziel von RTL sei eine maximale Benutzerfreundlichkeit, unter der Voraussetzung, dass das Geschäftsmodell des werbefinanzierten Fernsehens nicht gestört werde. Deshalb sei es den Zuschauern, egal bei welchen Anbietern, grundsätzlich durchaus gestattet, dass HD-Signal der RTL-Sender aufzuzeichnen. Voraussetzung sei jedoch, dass es eine Vorspulsteuerung gibt, die das Überspringen der Werbung unterbindet. Da allerdings die technischen Maßnahmen, dass Vorspulen effektiv zu unterbinden, derzeit nur begrenzt vorhanden seien, empfiehlt Schröder den Zuschauern, für die bei Aufnahmen das Vorspulen im Vordergrund steht, einstweilen auf das SD-Signal der Sender zurückzugreifen.

Der Aussage der Landesmedienanstalten, dass die Grundverschlüsselung ein Hemmnis für die Digitalisierung des Fernsehens sei (
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DIGITALFERNSEHEN.de berichtete
), wiederspricht Schröder im Interview mit dem "Handelsblatt" entschieden. So seien Verschlüsselungsmodelle im europäischen Ausland viel umfassender vorhanden und trotzdem sei die Digitalisierung in vielen Staaten deutlich weiter fortgeschritten als in Deutschland. Verschlüsselung und Digitalisierung würden deshalb keinen Widerspruch darstellen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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