- Registriert
- 30. November 2007
- Beiträge
- 17.860
- Reaktionspunkte
- 75.664
- Punkte
- 1.073
Wirtschaft will Umtauschrecht einschränken
Die Wirtschaft will das Rückgaberecht bei Online-Käufen einschränken. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Martin Wansleben, beklagt einen vielfachen Missbrauch von Rückgaberechten. Kunden würden immer häufiger benutzte Waren zurückschicken. Diese könnten dann nicht mehr verkauft werden und landeten auf dem Müll. Der wirtschaftliche Schaden für die Online-Verkäufer sei immens.
Benutzte Reifen einfach zurückgegeben
Derzeit haben Kunden das Recht, bestellte Waren innerhalb von zwei Wochen zurückzuschicken. Das gilt auch für Weihnachtsdekoration, Karnevalskostüme, Smoking und Abendkleider. Wansleben nannte als Beispiel einen Fall, bei dem ein Kunde über Ebay einen Satz Winterreifen gekauft, ihn dann zehn Tage im Winterurlaub genutzt und danach von seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht habe. Nach der neuesten Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes sei das häufig ohne Wertersatz möglich, erklärte der DIHK-Huaptgeschäftsführer.
Umtausch nur noch in Originalverpackung
Aus Sicht der Wirtschaft ist das ein unhaltbarer Zustand. Wansleben forderte die EU auf, den Ausnahmekatalog beim Rückgaberecht zu erweitern. Bislang gebe es nur bei Zeitungen und Zeitschriften Einschränkungen. Er schlug zudem vor, dass bei Produkten, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt verkauft werden könnten, ein Widerrufsrecht nur dann bestehe, wenn die Ware noch originalverpackt sei. Über das Thema Verbraucherrechte bei Internetbestellungen verhandelt am kommenden Mittwoch auch der Bundesgerichtshof.
Quelle:
Die Wirtschaft will das Rückgaberecht bei Online-Käufen einschränken. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Martin Wansleben, beklagt einen vielfachen Missbrauch von Rückgaberechten. Kunden würden immer häufiger benutzte Waren zurückschicken. Diese könnten dann nicht mehr verkauft werden und landeten auf dem Müll. Der wirtschaftliche Schaden für die Online-Verkäufer sei immens.
Benutzte Reifen einfach zurückgegeben
Derzeit haben Kunden das Recht, bestellte Waren innerhalb von zwei Wochen zurückzuschicken. Das gilt auch für Weihnachtsdekoration, Karnevalskostüme, Smoking und Abendkleider. Wansleben nannte als Beispiel einen Fall, bei dem ein Kunde über Ebay einen Satz Winterreifen gekauft, ihn dann zehn Tage im Winterurlaub genutzt und danach von seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht habe. Nach der neuesten Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes sei das häufig ohne Wertersatz möglich, erklärte der DIHK-Huaptgeschäftsführer.
Umtausch nur noch in Originalverpackung
Aus Sicht der Wirtschaft ist das ein unhaltbarer Zustand. Wansleben forderte die EU auf, den Ausnahmekatalog beim Rückgaberecht zu erweitern. Bislang gebe es nur bei Zeitungen und Zeitschriften Einschränkungen. Er schlug zudem vor, dass bei Produkten, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt verkauft werden könnten, ein Widerrufsrecht nur dann bestehe, wenn die Ware noch originalverpackt sei. Über das Thema Verbraucherrechte bei Internetbestellungen verhandelt am kommenden Mittwoch auch der Bundesgerichtshof.
Quelle:
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.