Ich fasse gerne zusammen:
@Work war anfangs der irrigen Meinung, nach Verkauf der einzelnen Teile könne ein neuer Besitzer keine Wahl mehr treffen, was die zu installierende Windowsversion betrifft; dem ist nicht so (siehe hierzu bereits #2).
Ob der viel zitierte BIOS-Key erhalten bleibt oder nicht, ist völlig egal, da dieser, wenn überhaupt, aufgrund einer legalen Erstinstallation entstand und ebenso legal (mit) weiterverkauft werden darf. Es ist auch weder nötig noch möglich, sich von diesem BIOS-Key (der im Übrigen kein Key sondern genau genommen ein Hashwert im ACPI ist, aus welchem der Key generiert wird) zu lösen (siehe dazu Spoiler "Bios-"Key" in #2).
Lediglich, wie in #8 beschrieben, die Verknüpfung mit einem MS-Konto, so eingerichtet, muss rein rechtlich vor dem Verkauf gelöst werden.
Die Bestandteile können dann ebenso problemlos veräußert werden, wie der neue Besitzer nach Geschmack "seine" Version von Windows 10 aufspielen kann, dann aber auch eventuell mit "seiner" eigenen Aktivierung.
Gruß
Fisher