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Off Topic Wieder Haft gegen Nichtzahler der Rundfunkgebühr

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157272-278036-278035_rc.jpgGeorg T. sitzt seit 109 Tagen in Haft. Grund dafür sind 1.827 Euro Schulden für die Rundfunkgebühr - seine Haft kostet rund 18.000 Euro.

Der EDV-Zeichner Georg T. aus Borken in Nordrhein-Westfalen sitzt seit 109 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Münster in Haft, weil er die Zahlung der Rundfunkgebühr verweigert. Das machte der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke bekannt. Wer sich weigert, im Zuge der Mahnverfahren zur Rundfunkgebühr eine Vermögensauskunft zu geben, muss mit Haft rechnen.
In einem früheren Fall kam die Thüringerin Sieglinde B. im Februar 2016 in Erzwingungshaft. Sie galt als erste Betroffene dieser Maßnahme. Die Nichtzahlung der Rundfunkgebühr ist keine Straftat in Deutschland. Die Erzwingungshaft soll die Vermögensauslage offenlegen, damit T. gepfändet werden kann.

Rundfunkgebühr (GEZ) war früher geräteabhängig​

Bis Januar 2013 war die Rundfunkgebühr noch geräteabhängig. T. hatte im Jahr 2010, als sein letztes Radio kaputtging, bei der damaligen GEZ eine Abmeldung erreicht, weil er nach eigenen Angaben keine anderen technischen Geräte zum Empfang besaß. "Die GEZ-Gebühr in Höhe von 17,50 Euro wurde ausgesetzt und sein Mitgliedskonto gelöscht", erklärte Solmecke. Der seit dem Jahr 2013 in Deutschland geltende Rundfunkbeitrag ist jedoch mittlerweile eine Haushaltsgebühr, die jeder zahlen muss - auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. T. bekam also wieder Zahlungsaufforderungen, die in der Haft endeten.

"Doch die Schulden sind nicht verschwunden durch die Haft", sagte Solmecke, T. könne aber in der Sache erst in zwei Jahren wieder in Haft genommen werden. Die Erzwingungshaft kostet allerdings ebenfalls Geld. Für die sechs Monate fallen 18.000 Euro Haftkosten an, die die Stadtkasse Borken tragen muss und sich offenbar vom WDR holen wird. Die Schulden für die Rundfunkgebühr von Georg T., der inzwischen im Hungerstreik ist, liegen nur bei 1.827 Euro.

Quelle: golem.de
 
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Du bist ein noch tollerer Kerl und kannst keine anderen Meinungen oder Standpunkte akzeptieren. Und was heißt hier überhaupt Herkunftsland? :ROFLMAO:
Ich bin geborener Deutscher.

Ich frage mich wie man überhaupt derart aggressiv auf andere Meinungen dazu reagieren kann.


Gruß
 
@Backo ... Wenn du Deutscher bist .... dann weisst du auch, dass du diesen Rundfunkgebührenbeitrag zu zahlen hast !! Fertig aus !!

Sollte dir das als Deutscher nicht gefallen ... steht es dir frei in jedes Land dieser Welt zu gehen oder umzuziehen ... wo du diesen Beitrag nicht zahlen musst. Dort würdest du aber wahrscheinlich ganz schnell über "Ganz andere Dinge" heulen :ROFLMAO: ....
 
@datamen
ich lebe angeblich in einem freiem land wo jeder das sagen und schreiben darf was er will , also wenn du ein problem mit manchen user oder deren ausagen hast , lese sie einfach nicht , oder ignoriere es , deine komentare kanst du dir einfach manchmal sparen

ich bin dafür das alles verschlüselt wird , und die jenigen die es schauen wollen solen auch dafür zahlen , nicht den leuten einfach jedes quartal das Geld aus der tasche zihen , obwohl sie den scheis nicht nutzen
würd ich es schauen , würde ich es auch gerne dafür bezahlen , da ich es aber seit 20 jahren nicht mal in meine sender liste habe , habe ich auch keine lust die gebühren zu zahlen

Auserdem , wenn die sender dem Stad gehören , soll der Stad dafür aufkommen , nicht ich
 
Ech Jetzt? @datamen Ich Arbeite, Bezahle meine Steuern, aber sehe es nicht ein Gebühren zu zahlen für MIST
Ich mag Menschen nicht, die vor Vorurteilen nicht geradeaus sehen können.
Hab bitte mehr Respekt vor Menschen die eine andere Einstellung haben, Danke.
Es mag dir vielleicht nicht gefallen, wie ich lebe, und vielleicht Zahlst du ja gerne die "Fernsehgebühren", aber es gibt auch Menschen außerhalb deiner Bubble Leben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zunächst einmal kleiner, aber juristisch wichtiger Hinweis an @ThomasAllertz:
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Es handelt sich beim Rundfunkbeitrag seit der Reform im Jahr 2013 eben gerade nicht ( mehr ) um eine Gebühr, da der Wunsch und die technische Möglichkeit, die Dienstleistungen der öffentlich-rechtlichen TV-Sender in Anspruch zu nehmen, keine Vorraussetzung für die Beitragspflicht mehr sind.

An diejenigen gerichtet, welche die Auffassung vertreten, daß es sich um ein "Raubrittergesetz" handele oder das Deutschland aufgrund der allgemeinen Beitragspflicht kein Rechtsstaat mehr sei, empfehle ich einen Blick in dieses inzwischen über 20 Jahre alte Urteil des höchsten deutschen Gerichtes:
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Insbesondere empfehle ich die Randnotiz 13, ich zitiere in Teilen:

"Wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, hängt die Zulässigkeit privaten Rundfunks in der vom Gesetzgeber gewählten Gestalt von der Funktionstüchtigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks ab"

In den Jahren danach wurde vom BVerfG, nach der 2013 erfolgten Umstellung auf die allgemeine Beitragspflicht festgestellt, daß es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, daß pro Wohnung grundsätzlich ein Beitrag zu zahlen ist, egal ob man die Dienste der öffentlich-rechtlichen Sender nutzen kann und will oder nicht.

Anders ausgedrückt: Egal ob es einem passt oder nicht, egal ob man die öffentlichen Sender sehen will oder nicht, der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig. Und wer ihn willkürlich nicht zahlen will, muß dann eben mit den Folgen leben.

Auf die Möglichkeiten sozial schwacher Haushalte, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen will ich nicht weiter eingehen, da diese hinreichend bekannt sein sollten.
 
Ist mir Egal wie man das nennt...

Am Ende sind es Regeln gemacht von Politikern und Richtern, das heißt nicht das es Gerecht ist, nur weil es Regelkonform ist. Hätten wir eine Andere Regierung, gab es bestimmt andere Entscheidungen. Ich Finde das System Unfair.

Zu Fürchten habe ich nichts, was wollen die mir schon?
 
Betrifft macht nicht. Denn er sitz nicht im Knast wegen Zahlungsverweigerung. Was glaubst du warum ich es schaffe seitdem ich 18 bin nicht einen Cent zu Zahlen.
 
Der Rundfunkstaatsvertrag ist in den Augen des Bundesverfassungsgericht verfassungskonform. Ob es andere Urteile dazu gegeben hätte, wenn der Verfasser des Rundfunkstaatsvertrages und der Richter keine Brüder wären?
 
Gibt es dazu auch Belege oder schmeißt du das einfach Mal so in den Raum? Btw was ist mit den beiden anderen Richtern der Kammer, sind die ebenfalls Verwandte? Ein Urteil muss in der Kammer einstimmig beschlossen werden, ansonsten geht es an den Senat, da sind dann 8 Richter...
 
Ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt, dieses Gesetz ist und bleibt volksverarsche.
Das System was dahinter steckt ist immernoch das gleiche. Man muss es nur schön offiziell verpacken und durch ein bundesgericht beglaubigen lassen.

Wer für diesen bauernnepp und den scheiss der örr bezahlt ist selber schuld. Bei sky mault doch auch jeder über das Preis-leistungsverhältnis....
 
Sky und der Beitragsservice sind zwei Paar Schuhe,
Das eine ist Luxus und freiwillig und das andere Zwang.
 
Eben Es ist Zwang, und das kann nicht Rechtens sein, ich denke das ist alles Koruption, ein handel zwischen der Politik und dem ÖR Letzlich geht es dabei um viel GELD, gehälter die ich mit Zahlen soll.

Mann kann auch was Unrechtes so machen das es mit den Grundgesetz vereinbar ist, das macht es dann noch lange nicht Richtig,
 
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