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Wie lange auf Ebay Bezahlung warten?

Osprey

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Hallo zusammen,
habe heute vor einer Woche etwas bei ebay verkauft und noch kein Geld dafür bekommen. Habe auch schon Zahlungserinnerung geschickt aber keine Reaktion vom Käufer.
Was denkt ihr wie lange es vernünftig ist zu warten bis man es meldet bzw. wieder zum Verkauf einstellt?
 
Ich glaube du kannst erst nach 14tagen einen Fall bei ebay öffnen. ich hatte das auch mal vor geraumer Zeit und musste dann feststellen ds ebay die richtlinien so angepasst hat. dass man nicht einmal negatiev bewerten kann wenn jemand nicht bezahlt. darum nutze ich ebay auch nicht mehr.

Verstuurd vanaf mijn LG-D855 met Tapatalk
 
Hi,

wenn Du Pech hast, zahlt der "Käufer" gar nicht, da macht auch Ebay aus Erfahrung nix dran (leider).

Gruß

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk
 
Auch aus Erfahrung, erst Fall öffnen (wenn es denn möglich ist), und erst nach Abschluß des eröffneten Falls wieder einstellen.
Theoretisch kann der Käufer, solange der Fall noch geöffnet ist, darauf bestehen die Ware zu bekommen, natürlich erst nachdem er gezahlt hat.
Ist ziemlich blöd gemacht, da es, wenn es ganz dumm läuft, ca. 4 Wochen dauern kann, bis der Fall geschlossen, und Du auf der sicheren Seite bist.....

Hab das leider schonmal gehabt.....eine Woche nach Falleröffnung hat der auf einmal gezahlt......

PS: Die 4 Wochen beziehen sich auf das Auktionsende!
 
Stell es einfach wieder ein, wenn du es verkaufst, ok! Sollte sich er Käufer melden und Du hast es noch nicht verkauft, kannst den Kauf abbrechen.
Sonst sagst du dem Käufer, wenn es weg ist Pech gehabt, da nicht gemeldet.
 
Was ich machen könnte wäre den Kauf abbrechen und nochmal einstellen.

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Wäre halt blöd wenn der Typ nur krank ist und deshalb sich nicht melden kann.
 
Würde den Fall nun nach einer Woche und Zahlungserinnerung auch eröffnen.

Und genau das, was @un4given schreibt, nicht machen! Es ist ein rechtlich sauberer Kaufvertrag zustande gekommen und wenn der Käufer doch noch zahlt, musst du die Ware auch ausliefern/herausgeben. Die andere Seite ist aber auch die, dass du auch zum Anwalt gehen kannst und deine Forderung (Zahlung!) juristisch durchsetzen kannst. Aber natürlich sollte man hier Aufwand/Nutzen sinnvoll abwägen. Der Weg zum Juristen kann und passiert auch völlig unabhängig von eBay... eBay dient in dem Fall eigentlich nur als Beweis- bzw. Druckmittel.

Also Fall eröffnen!
eBay schreibt dazu übrigens folgendes:
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Quelle:
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!


Edit:
Und kein schlechtes Gewissen bekommen, wenn der Typ tatsächlich krank ist! Dies wäre zwar sehr ärgerlich für ihn, darf aber auf gar keinen Fall zu deinem Problem werden. Sollte dem so sein, kann er seinen krankheitsbedingten Ausfall trotzdem kundtun. Sollte er so schwer krank sein, dass er nicht einmal mehr das schafft, hat er einfach Pech gehabt. Das fällt dann einfach unter allgemeines Lebensrisiko.
 
Zuletzt bearbeitet:
du hast recht, aber mal ehrlich wenn er nicht zahlt, will er die Ware nicht, und bei Ebay kannst du immer sagen du hast die Ware verloren.
Nur wo ein Richter da auch ne Kläger ....
 
Spreche aus Erfahrung, da ich eine Forderung schon einmal juristisch durchgedrückt habe. Der Käufer wollte die Artikel nicht bezahlen und hat auch auf keine Schreiben von mir reagiert. Der Anwalt meines Vertrauens hat dann einfach nen ordentliches Schreiben aufgesetzt und nach 5 Tagen war das Geld dann da. Bis zu dem Zeitpunkt (Auktionsende -> Geld da) sind 5 Wochen verstrichen... nach Zahlungseingang musste ich natürlich die Ware ausliefern.

eBay ist kein rechtsfreier Raum wo jeder machen kann was er will.
@Osprey wäre bestimmt wie auch ich damals bereit (gewesen) den Kauf einfach abzubrechen, wenn der Käufer freundlich auftritt und Gründe liefert. Aber ein nicht-reagieren kann und darf dann auch mal ordentlich sanktioniert werden... und das beginnt mit dem Eröffnen eines Falls bei eBay.
 
kauf abrechen , noch mal zum verkauf einstellen , dem käufer negative bewertung geben damit andere schon gewarnt werden wenn er es bei anderen macht
 
Also, du solltest auf jeden fall nach ablauf der Frist bei ebay einen Fall eröffnen, zusätzlich nachdem ebay zu deinen gunsten entschieden hat, dem "Käufer" per mail unterichten, das du von dem Verkauf zurücktritts.
Das mit dem "Kauf abbrechen" wird nicht funktionieren, da dem auch der Käufer zustimmen muss und wenn du jetzt den Artikel wieder zum verkauf anbietest, kann der ursprüngliche Käufer Schadenersatz einfordern/einklagen.
 
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