Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hält den Einsatz des Messenger-Dienstes WhatsApp an Schulen für rechtswidrig. Ein Vater hatte sich über die Eröffnung einer WhatsApp-Gruppe eines Lehrers beschwert. Dadurch sollte der Informationsfluss erleichtert werden. Die zuständige Senatsverwaltung widerspricht aber ausdrücklich der Nutzung sozialer Netzwerke und Chatdienste für derartige Zwecke.
Ein Klassenlehrer eröffnete die Gruppe mit den Handynummern aller Schülerinnen und Schüler, um Informationen über Hausaufgaben, Übungen, Terminverschiebungen etc. leichter weitergeben zu können. Der Vater eines Schülers beschwerte sich über die Nutzung der privaten Mobilfunknummer seines Schützlings. Nach Meinung der Berliner Datenschutzbeauftragten handelt es bei den WhatsApp-Chatverläufen um eine Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nur im Rahmen des Schulgesetzes Berlin zulässig sei. So wird im Gesetz festgeschrieben, dass vor der Übermittlung personenbezogener Daten sich alle Betroffenen damit einverstanden erklären müssen, was hier aber nicht der Fall war. Auch fand keine ausreichende Unterrichtung der Betroffenen statt.
Frau Smoltczyk bemängelt zudem in ihrem Jahresbericht 2016, dass WhatsApp dem US-amerikanischen Recht unterliege und seinen Nutzern somit kein angemessenes Datenschutzniveau anbiete. Das Unternehmen könne dazu gezwungen werden, Daten an US-Behörden und andere Einrichtungen zu übermitteln. Nach Eingang der Beschwerde wurde die Schulleitung in dieser Angelegenheit „entsprechend beraten“. Die WhatsApp-Gruppe der Klasse wurde zeitnah aufgelöst und eine Datenschutzschulung für alle Lehrkräfte angesetzt.
Hintergrund: Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hatte Anfang 2016 den Entwurf einer „Ausführungsvorschrift zur Nutzung sozialer Medien durch Dienstkräfte an Schulen“ vorgelegt, der allerdings wieder zurückgezogen wurde. Bedenken von Schulleitungen wurden laut, dass das Verbot die pädagogischen Freiräume der Lehrkräfte im Umgang mit sozialen Medien zu sehr einschränke. „Damit wurde eine Chance vertan, vor Ort in der Schulpraxis für rechtsklare Verhältnisse zu sorgen“, fasst Maja Smoltczyk die Situation in ihrem Jahresbericht zusammen.
Quelle; tarnkappe
Ein Klassenlehrer eröffnete die Gruppe mit den Handynummern aller Schülerinnen und Schüler, um Informationen über Hausaufgaben, Übungen, Terminverschiebungen etc. leichter weitergeben zu können. Der Vater eines Schülers beschwerte sich über die Nutzung der privaten Mobilfunknummer seines Schützlings. Nach Meinung der Berliner Datenschutzbeauftragten handelt es bei den WhatsApp-Chatverläufen um eine Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nur im Rahmen des Schulgesetzes Berlin zulässig sei. So wird im Gesetz festgeschrieben, dass vor der Übermittlung personenbezogener Daten sich alle Betroffenen damit einverstanden erklären müssen, was hier aber nicht der Fall war. Auch fand keine ausreichende Unterrichtung der Betroffenen statt.
Frau Smoltczyk bemängelt zudem in ihrem Jahresbericht 2016, dass WhatsApp dem US-amerikanischen Recht unterliege und seinen Nutzern somit kein angemessenes Datenschutzniveau anbiete. Das Unternehmen könne dazu gezwungen werden, Daten an US-Behörden und andere Einrichtungen zu übermitteln. Nach Eingang der Beschwerde wurde die Schulleitung in dieser Angelegenheit „entsprechend beraten“. Die WhatsApp-Gruppe der Klasse wurde zeitnah aufgelöst und eine Datenschutzschulung für alle Lehrkräfte angesetzt.
Hintergrund: Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hatte Anfang 2016 den Entwurf einer „Ausführungsvorschrift zur Nutzung sozialer Medien durch Dienstkräfte an Schulen“ vorgelegt, der allerdings wieder zurückgezogen wurde. Bedenken von Schulleitungen wurden laut, dass das Verbot die pädagogischen Freiräume der Lehrkräfte im Umgang mit sozialen Medien zu sehr einschränke. „Damit wurde eine Chance vertan, vor Ort in der Schulpraxis für rechtsklare Verhältnisse zu sorgen“, fasst Maja Smoltczyk die Situation in ihrem Jahresbericht zusammen.
Quelle; tarnkappe