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Werbung: EuGH-Urteil könnte TV-Sender Millionen kosten

Mit einem Urteil versetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Medien- wie Werbebranche gleichermaßen in Aufruhr: Durch die Entscheidung über sogenannte Schwarzblenden in der TV-Werbung drohen den Sendern Verluste in Millionen-Höhe.

Für die finanziell nicht gut gestellten TV-Sender drohen künftig noch härtere Zeiten anzubrechen. Vor allem die Privatsender sind von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs betroffen, die sogenannten Schwarzblenden künftig in die Höchstdauer von Werbezeiten mit einzurechnen. Denn dadurch werden die Einnahmen für die Sender und damit auch die Werbebranche geringer.

Die ersten heftigen Reaktionen dazu kamen aus Österreich, wo die Medienbehörde angekündigt hat, die Entscheidung in kurzer Zeit auch in der Alpenrepublik umzusetzen. Dass nicht nur die privaten TV-Stationen mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, zeigt die Reaktion von Richard Grasl, Finanzdirektor des öffentlich-rechtlichen ORF, in der Branchenzeitschrift "Horizont", in der er die Entscheidung einen "Anschlag auf die Werbe- und Medienwirtschaft" nannte und mit etwa zehn Millionen Euro rechnet, die dem Sender dadurch pro Jahr verloren gehen würden.

Sowohl Grasl als auch Martin Gastinger, Geschäftsführer des Privatsenders ATV, denken an eine Anfechtung des Urteils. Der ORF-Finanzdirektor will "mit allen Mitteln vorgehen, dieses marktschädigende Urteil abzufedern – auf österreichischer Politik- aber auch auf EU-Ebene." Auch die Werbe- und Medienagenturen halten das Urteil für absurd und fernab jeder wirtschaftlichen Realität", wie es Peter Lammhuber, Chef der GroupM, gegenüber dem "Horizont" erklärte.

Seinen Ursprung hat der Fall in einer Klage des finnischen Medienkonzerns Sanoma gegen die Medienaufsicht Viestintävirasto. In der Begründung des Urteils hieß es, das der Konsumentenschutz vor übermäßige Werbung gehe. Welche Auswirkungen das Urteil auf die deutsche Medien- und Werbelandschaft haben wird, ist noch nicht abzusehen.

Quelle; Digitalfernsehen
 
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