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Off Topic Warnung: Inkasso-Betrug: Keine Einzugsermächtigung unterzeichnen

Wer aktuell von einem vermeintlichen Inkasso-Unternehmen Post bekommt und aufgefordert wird, für ein Gewinnspiel zu bezahlen, sollte vorsichtig sein: Die Einzugsermächtigung sollte auf gar keinen Fall unterzeichnet werden.

Noch immer gibt es dreiste Unternehmen, die mit halbseidenen Methoden versuchen, illegal an das Geld unbedarfter Bürger zu kommen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt aktuell vor einem besonders perfiden Fall.

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Warnung vor unseriösen Inkasso-Aufforderungen
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de

Denn aktuell würden sich Verbraucher aus ganz Deutschland an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden, die Post von dem vermeintlichen Inkassounternehmen PRO COLLECT AG aus Köln erhalten hätten. Neu an der Masche sei: Betroffene werden aufgefordert, ein angebliches Abo zu kündigen und eine Einzugsermächtigung zu unterzeichnen. Die Verbraucherzentrale warnt und empfiehlt, unter gar keinen Umständen auf das Schreiben zu reagieren.

Fies: Einzugsermächtigung statt Überweisung


Über 100 Beschwerden aus ganz Deutschland seien allein am Wochenende im Postfach der Verbraucherzentrale Brandenburg gelandet. Die Schreiben des falschen Inkassounternehmens würden den Empfängern vorgaukeln, dass sie einen Vertrag über eine Teilnahme an einem Gewinnspiel abgeschlossen hätten. Das Gewinnspiel wird als "EURO ONLINE/EUROJACKPOT-6-49" bezeichnet. In den Briefen werden die Betroffenen dazu aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 272,46 Euro zu bezahlen.

Neu an der Masche ist laut den Rechtsexperten der Verbraucherzentrale, dass gar keine Kontoverbindungsdaten für die Zahlung angegeben werden. Stattdessen werden die Empfänger dazu aufgefordert, eine Einzugsermächtigung zu unterzeichnen und diese an EURO ONLINE, Hanauer Landstraße 291b in 60314 Frankfurt am Main zu senden. Dem Brief liegen offenbar hierfür eine vorgefertigte Kündigung und ein Formular für die Einzugsermächtigung bei.

Vorher Schwarze Liste unseriöser Unternehmen prüfen

Juristin Michèle Scherer rät, auf keinen Fall auf das Schreiben zu reagieren. Die beiliegenden Dokumente solle man keinesfalls ausfüllen und unterzeichnet an den Absender zurücksenden. Stattdessen solle man Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Verbraucherzentrale führt auch eine Liste mit bekannten falschen Inkassounternehmen und den von diesen verwendeten Kontoverbindungen.

Wer sich nicht sicher ist, ob er ein seriöses oder unseriöses Schreiben in den Händen hält, kann sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg bittet alle Empfänger darum, das Schreiben einzuscannen und über die Beschwerde-Box an die Verbraucherschützer zu senden.

Wenn plötzlich unbekannte Rechnungen und Inkassoschreiben ins Haus flattern oder die Polizei zur Hausdurchsuchung anrückt, ist der Schreck groß. Oft steckt ein Identitätsdiebstahl dahinter. Wir erläutern, wie man sich richtig verhält.

Quelle; teltarif
 

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