Wann Preiserhöhungen bei Mobilfunk- und Festnetzverträgen zulässig sind
| 15.08.2023 15:30 Uhr Thomas Bradler
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Vodafone und 1&1 haben ihre Kunden jüngst mit Preiserhöhungen während der Mindestvertragslaufzeit überrascht. Das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Auf dem Telekommunikationsmarkt wird mit harten Bandagen um Kunden gekämpft: Die Anbieter versuchen, Kunden mit zahlreichen – meist temporären – Vergünstigungen auf den Monatspreis, zusätzlichen Leistungen oder günstiger Hardware wie Smartphones oder Routern zum Wechsel zu überreden oder vom Bleiben zu überzeugen.
Um die Zugaben zu erhalten, binden sich die Kunden im Gegenzug in den meisten Fällen zunächst für zwei Jahre. Dies entspricht der maximal gesetzlich zulässigen Erstlaufzeit für Telekommunikationsverträge (§ 56 Abs. 1 TKG). Wie ernst die Unternehmen diese vertragliche Bindung nehmen, weiß jeder, der schon einmal versucht hat, vorzeitig aus einem solchen Vertrag herauszukommen.
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Vodafone und 1&1 haben ihre Kunden jüngst mit Preiserhöhungen während der Mindestvertragslaufzeit überrascht. Das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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