Online-Kündigungen bereiten weiter Probleme
Seit gut sechs Monaten müssen Verbraucher kostenpflichtige Laufzeitverträge, die auch online angeboten werden, über einen Kündigungsbutton auf der Webseite des Anbieters beenden können. Dazu zählen Abonnements für Zeitungen oder Streamingdienste bis hin zu Mobilfunk- oder Stromlieferverträgen. Doch es gibt weiterhin Anbieter, die dieser Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nachkommen.Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dafür wurden im Rahmen eines Verbraucheraufrufs 354 Meldungen von Verbraucher ausgewertet und knapp 3.000 Anbieterwebseiten automatisiert auf die Umsetzung des Kündigungsbuttons hin untersucht.
„Es ist inakzeptabel, dass noch immer nicht alle Unternehmen den Kündigungsbutton fristgerecht umgesetzt haben. Unternehmen hatten genügend Zeit, sich mit der neuen Rechtslage und deren Auswirkungen auf die Praxis auseinanderzusetzen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Umsetzung Größtenteils Mangelhaft
In den eingereichten Meldungen beklagten Verbraucher mitunter, dass Kündigungsbutton zum Teil auf den Anbieterseiten fehlten oder nur schwer auffindbar waren. In anderen Fällen konnte über den ausgewiesenen Kündigungsbutton das Vertragsverhältnis nicht beendet werden, sodass auch noch nach Vertragsende Geldbeträge weiter abgebucht wurden. Andere Verbraucher schilderten, dass sie keine Kündigungsbestätigung erhielten oder die Kündigung über den Button aufgrund eines technischen Fehlers erst gar nicht versendet werden konnten.
Die automatisierte Webseitenanalyse bestätigt die Verbrauchermeldungen: Bei den fast 3.000 untersuchten Webseiten stellte der vzbv nur in knapp drei von zehn Fällen (28 Prozent) eine gesetzeskonforme Umsetzung fest. Auf Seiten, die zwar einen Button enthalten, wichen die Beschriftungen teilweise von der vorgegebenen Formulierung ab, teilweise waren Button nur eingeschränkt sichtbar am Ende der Webseite platziert. Verbraucher können dadurch auf erhebliche Hindernisse und Probleme stoßen, wenn sie einen Laufzeitvertrag online kündigen möchten.
Weitere Informationen
In einer gemeinsamen Aktion überprüften vzbv, Verbraucherzentralen und weitere Verbraucherverbände in der Zeit vom 18. Juli bis zum 14. Oktober 2022 840 Webseiten verschiedener Anbieter in Deutschland. An insgesamt 152 Unternehmen wurden wegen eindeutiger Rechtsverstöße zum Kündigungsbutton Abmahnungen verschickt: Weitere Informationen zur Abmahnaktion finden Sie hier.
Weitere Hinweise und Informationen finden Verbraucher unter diesem Link auf Verbraucherzentrale.de.
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Quelle: INFOSAT