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PC & Internet vzbv-Analyse zeigt Mängel bei der Umsetzung des Kündigungsbuttons

Online-Kündigungen bereiten weiter Probleme

Seit gut sechs Monaten müssen Verbraucher kostenpflichtige Laufzeitverträge, die auch online angeboten werden, über einen Kündigungsbutton auf der Webseite des Anbieters beenden können. Dazu zählen Abonnements für Zeitungen oder Streamingdienste bis hin zu Mobilfunk- oder Stromlieferverträgen. Doch es gibt weiterhin Anbieter, die dieser Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nachkommen.

Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dafür wurden im Rahmen eines Verbraucheraufrufs 354 Meldungen von Verbraucher ausgewertet und knapp 3.000 Anbieterwebseiten automatisiert auf die Umsetzung des Kündigungsbuttons hin untersucht.

„Es ist inakzeptabel, dass noch immer nicht alle Unternehmen den Kündigungsbutton fristgerecht umgesetzt haben. Unternehmen hatten genügend Zeit, sich mit der neuen Rechtslage und deren Auswirkungen auf die Praxis auseinanderzusetzen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Umsetzung Größtenteils Mangelhaft
In den eingereichten Meldungen beklagten Verbraucher mitunter, dass Kündigungsbutton zum Teil auf den Anbieterseiten fehlten oder nur schwer auffindbar waren. In anderen Fällen konnte über den ausgewiesenen Kündigungsbutton das Vertragsverhältnis nicht beendet werden, sodass auch noch nach Vertragsende Geldbeträge weiter abgebucht wurden. Andere Verbraucher schilderten, dass sie keine Kündigungsbestätigung erhielten oder die Kündigung über den Button aufgrund eines technischen Fehlers erst gar nicht versendet werden konnten.

Die automatisierte Webseitenanalyse bestätigt die Verbrauchermeldungen: Bei den fast 3.000 untersuchten Webseiten stellte der vzbv nur in knapp drei von zehn Fällen (28 Prozent) eine gesetzeskonforme Umsetzung fest. Auf Seiten, die zwar einen Button enthalten, wichen die Beschriftungen teilweise von der vorgegebenen Formulierung ab, teilweise waren Button nur eingeschränkt sichtbar am Ende der Webseite platziert. Verbraucher können dadurch auf erhebliche Hindernisse und Probleme stoßen, wenn sie einen Laufzeitvertrag online kündigen möchten.

Weitere Informationen
In einer gemeinsamen Aktion überprüften vzbv, Verbraucherzentralen und weitere Verbraucherverbände in der Zeit vom 18. Juli bis zum 14. Oktober 2022 840 Webseiten verschiedener Anbieter in Deutschland. An insgesamt 152 Unternehmen wurden wegen eindeutiger Rechtsverstöße zum Kündigungsbutton Abmahnungen verschickt: Weitere Informationen zur Abmahnaktion finden Sie
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.

Weitere Hinweise und Informationen finden Verbraucher
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auf Verbraucherzentrale.de.

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Quelle: INFOSAT
 
Bei WinSIM gibt es diesen Kündigungsbutton zwar, allerdings kann der Kunde damit die Kündigung erst einmal nur gegenüber dem Anbieter ankündigen. Will man tatsächlich kündigen, muss man im Anschluss zwingend noch telefonisch bei dem Verein anrufen - ein Witz und garantiert nicht so umgesetzt, wie der Gesetzgeber das vorgesehen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das machen viele Anbieter um mit dir noch ein persönliches Gespräch zu führen und Angebote zu unterbreiten. bei Deutschlandcard sollst du sogar noch einen Liebesbrief hinschicken.
 
Ja klar, so kann kann man den Kunden ja eventuell noch einmal umstimmen. Zusätzlich stellt das für die meisten Kunden aber eine weitere Hürde dar, und genau das sollte ja mit dem Kündigungsbutton verhindert werden.

Schließt man einen Vertrag online ab muss man ja auch nicht erst noch einmal da anrufen und dieses bestätigen.
 
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