Auf der Klausurtagung des Vorstandes des Privatfunkverbands APR wurde jüngst Klage darüber geführt, dass der Webradio-Aggregator TuneIn Vorschaltwerbung, sogenannte Pre Rolls, beim Abruf von Radiostationen schaltet. Dies geschieht unabhängig davon, ob eine Radiostation im Einzelfall einen Vertrag mit TuneIn abgeschlossen hat, so die Beobachtung. Von vertraglichen Abreden einzelner Stationen mit einem Aggregator hat der Verband keine Kenntnis, umgekehrt wurde er von Stationen ohne Absprache auf den Umstand hingewiesen.
Nach Auffassung der APR ist das ein Verstoß gegen die Signalintegrität des Medienstaatsvertrages. Diese gilt, wie die einschlägige Satzung für Benutzeroberflächen und Medienintermediäre klarstellt, auch für den Fall von Pre Rolls. Diese sind ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Signalanbieter, also die Radiostationen nicht zulässig.
Der APR-Vorstand hat beschlossen, die Medienanstalten mit dem Vorgang zu befassen, zumal es für einzelne Stationen angesichts der großen Bedeutung von TuneIn im Audiomarkt nicht angezeigt erscheint, das Risiko einer Auslastung einzugehen.
Quelle: satellifax
Nach Auffassung der APR ist das ein Verstoß gegen die Signalintegrität des Medienstaatsvertrages. Diese gilt, wie die einschlägige Satzung für Benutzeroberflächen und Medienintermediäre klarstellt, auch für den Fall von Pre Rolls. Diese sind ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Signalanbieter, also die Radiostationen nicht zulässig.
Der APR-Vorstand hat beschlossen, die Medienanstalten mit dem Vorgang zu befassen, zumal es für einzelne Stationen angesichts der großen Bedeutung von TuneIn im Audiomarkt nicht angezeigt erscheint, das Risiko einer Auslastung einzugehen.
Quelle: satellifax