Erstmal übernimmt eine Rechtsschutzversicherung gar keine Kosten für irgendeinen Fall, ohne sich selbst nicht vorher über den speziellen Fall einen Eindruck verschafft zu haben. Übliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen dann die Kosten auch nur bei vermeintlicher Aussicht, dass der Fall zu gewinnen ist. Es ist eben eine Versicherung wie jede andere auch, die ihre Leistungen mit allen Mitteln so niedrig wie nur möglich halten will. Aber bei einem Strafprozessverfahren kann man einen kostenfreien Rechtsbeistand erhalten, wenn man sich den selbst nicht leisten kann, alle ohne oder mit geringem eigenen Einkommen. Da zahlt nichtmal das Einkommen einer „Bedarfsgemeinschaft“, sondern nur das wirkliche eigene Einkommen.